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Porty 05.02.2022 16:47

Hab gerade eine Nachricht bekommen, das ein sehr guter Bekannter seit Weihnachten wegen Covid auf der Intensiv liegt. Hoffentlich kommt er durch, er ist gerade 50.
Er ist nicht geimpft.

Caroo 05.02.2022 17:50

Tja Porty, das ist nicht schön für deinen Bekannten. Aber er hatte die Wahl. Impfen oder eben nicht.
Mein kleiner Enkelsohn hatte die Wahl nicht. Ihn hat Omikron ziemlich heftig erwischt.

Viele Grüße aus Berlin

Gabriele

lampenschirm 05.02.2022 17:57

und mein Bruder war von letzte Woche Dienstag bis diese Woche Mittwoch an der Maschine.....ungeimpft , stark übergewichtig und Bluthochdruck vorbelastet mit jg60.. jetzt wieder mit Schlauch in der Nase............er wusste es besser

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aber was mich eigentlich noch interessieren würde wieviel schwere Fälle (Spitaleinweisung +IPS) und " long-covid " hat Omikron verursacht....

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ddd 05.02.2022 18:38

moin,
Zitat:

Zitat von Dirk Segl (Beitrag 2233142)
Impfpflicht im Gesundheitswesen.

ich habe mir die Sendung jetzt angesehen, Danke für den Link.

Ich frage mich schon, ob die Leute das Gesetz gelesen haben.
Die befragten Pflegerinnen, Ärztinnen und Unternehmerinnen -bis auf den Klinikgruppenleiter am Ende des Beitrages- sind eher "schräg", die befragten Gepflegten -das sind die Betroffenen und stark Gefährdeten- dagegen klar & eindeutig.

Die junge Pflegerin, die auf ihr dann mittelloses Kind verweist, was soll man dazu noch sagen? Mir fällt dazu nichts mehr ein.

Die Einlasssung der Ärztin, die Regierung möge ihr nur Geimpfte Patienten schicken, ist völlig verquer: als Ärzt*in weiß man, dass man mit Kranken konfrontiert wird und diese eine Gefahr für die eigene Gesundheit darstellen. Das war eine freiwillige Entscheidung bei der Berufswahl. Ärzte*innen haben aus rechtlicher Sicht eine Grantenstellung gegenüber ihren Patienten und haben daher bestimmte Sorgfaltspflichten, dies schließt m.E. auch ohne (spezial-)gesetzliche Einzelregelung eine Impfpflicht -auch für deren Mitarbeiter- immer ein. Es ist daher schon schräg genug, dass die Impfpflicht noch mal ausdrücklich spezialgesetzlich angeordnet werden muss.

Der Text des §20a IfSG ist m.E. völlig eindeutig.
§20a Abs.2 S.3: "Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen,..."
Das wichtige Wort ist hier "kann".
Wenn die oberste Landesgesundheitsbehörde eine solche Festlegung nicht trifft -davon ist in der aktuellen Situation auszugehen-, gilt der Text, d.h. der AG muss prüfen, muss Personen ohne Nachweis den Zutriff untersagen, sonst macht sich der Unternehmer strafbar und verliert die Deckung der Berufshaftplicht. Die allgemeine strafrechtliche Verantwortung besteht immer persönlich und ist nicht abdingbar oder versicherbar, zivilrechtliche und weitere Folgen dürften weitreichend sein.
Wer ohne Nachweis tätig wird, macht sich unabhängig vom Handeln oder Unterlassen des Arbeitgebers strafbar, ebenfalls mit weitreichenden Folgen im allgmeinen Zivil- und Strafrecht. Auch ohne Impfpflicht laufen bereits Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in diesem Zusammenhang.

Korrekt ist, dass ein Unternehmer keine polizeilichen/hoheitlichen Rechte hat und auch nicht haben soll, d.h. die Prüfung beschränkt sich automatisch auf das, was als unternehmerische Sorgfalt auch in anderen Rechtsbereichen gilt: offensichtlich unrichtige Unterlagen oder unplausible Unterlagen. Perfide/perfekt gefälschte Unterlagen fallen nicht darunter, aber ein "lautstarker Impfgegener und Pandemieleugner", der -Überraschung- am 15.03.2022 eine vollständige Impfdoku vorlegt, ist unplausibel. Ich würde in desem Fall "Zweifel" feststellen und an das zuständige GA melden und bis zur Klärung das Zutrittsverbot durchsetzen.

Die "Interpretation" auch in diesem Beitrag irritiert mich. Der Gesetztestext ist nicht interpretierbar, schwer lesbar ja, das gilt für alle Gesetze mit detaillierten Regelungen (wer richtig üble Texte sehen möchte, das SGB V enthält viele Beispiele), aber ich sehe da gar keinen Interpretationsspielraum.

Wir werden alle ungeimpften Mitarbeiter ab dem 16.03.2022 unter Fortfall des Gehalts freistellen und ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, mit dem Hinweis, dass die Vorlage der gesetzlich verlangten Nachweise diese Kündigung ungeschehen macht.
Der Leiter der Klinikgruppe am Ende des Beitrages stellt es richtig dar, und hat es bereits umgesetzt.

Nur zur Info: dieselbe Impfnachweispflicht gibt es für Masern, da redet niemand mehr drüber, das ist einfach umgesetzt und fertig.

Und zuletzt., weil das auch nicht richtig dargestellt wird, die Impfpflicht gilt für diese Einrichtungen und Personen:
§20a IfSG Abs. 1 Satz 1 ab Punkt 1:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen,
g) Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, [ddd: Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, ... aber auch: Heilpraktiker, Alternativmediziner, Wunderheiler, ...]
j) Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
k) Rettungsdienste,
l) sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
m) medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
n) Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
o) Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
3. Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind; zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
a) ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
b) ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
c) Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
d) Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
e) Beförderungsdienste, die für Einrichtungen nach Nummer 2 dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
f) Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.
[S.2] Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Es sind nicht nur Pflege und KH verpflichtet, es sind alle im Gesundheitswesen, via §20a IfSG Absatz 1 Satz 1 Punkt 1 (i) auch jene, die sich ausserhalb der wissenschaftlich-evidenzbasierten Medizin und ohne amtliche Zulassung mit Heilbehandlung befassen, egal ob jetzt "alternativ" oder "wunderheilend" oder auf andere Grundlage

Egal wie die Umsetzung letzendlich schief läuft -damit ist zu rechnen-, spätestens wenn die ersten Geschädigten oder deren Hinterbliebene klagen und die Gerichte das Recht anwenden, wird es für die Ungeimpften im Gesundheitswesen und Pflegebereich sehr unangenehm.
Es wird Freiheitsstrafen geben, die Rechtssprechung ist in den letzten Jahren z.B. mit der Rechtsfiktion des "bedingten Vorsatzes" bei "billigendem Inkaufnehmen" sehr geradlinig geworden.


Dies ist meine Sicht der Situation, dies kann und soll diskutiert werden. Aber bitte lest erst den Gesetzestext (ist oben verlinkt), und dann gern Eure Sicht darlegen, egal ob Ihr zu einer anderen Sicht gelangt oder meiner Sicht -ggfs. teilweise- zustimmt.

-thomas

guenter_w 05.02.2022 19:04

Vielen Dank Thomas für die Klarstellung des Panorama-Beitrages!

Leider neigt die Redaktion schon seit langem zu teilweise verfälschenden Darstellung von Sachverhalten. Ich habe das früher schon bei Beiträgen über Gebiete, auf denen ich sachkundig bin festgestellt. Die Ärztin in diesem Beitrag sollte mal an an die Grundlagen der Medizinethik ("Hippokratischer Eid") erinnert werden. Durch ihre Berufswahl ist sie Verpflichtungen eingegangen, die man nicht so einfach ablegen kann. Das gilt auch für die Mediziner bei den Impfgegnern, die auf alle Fälle die Ethikgrundlagen und auch teilweise das Strafrecht verletzen...

Schtorsch 05.02.2022 19:09

Der einzige, bei dem man einen "Hals" in der Sendung bekommen könnte, ist der Herr Dahmen! Wenn man halt keine Leute mehr hat, dann muss man halt Betten abbauen... Grandios.

herby1961 05.02.2022 19:27

Ich habe mir jetzt den Panorama Beitrag angesehen und frage mich warum man nicht näher darauf eingeht warum es eine Einrichtung schafft bei 7500 Beschäftigten nur 100 nicht geimpfte zu haben, während von allen anderen von ca. 20 Prozent auszugehen ist, welches in Österreich in etwa der grundsätzlichen Anzahl der Impfverweigerer entspricht. Und offensichtlich auch in Deutschland. Offensichtlich tritt man in Deutschland wie auch in Österreich lieber breit, warum etwas nicht geht, als genauer hinzusehen wieso etwas funktioniert.

minolta2175 05.02.2022 20:04

Jeder kann und sollte seine Meinung über die Panorama Corona Sendung dem ARD Sender schreiben / sagen, unter Panorama ...Service... Zuschauerredaktion.
Die Impfgegner die selten Panorama sehen werden gejubelt haben.

peter2tria 05.02.2022 20:24

Habe mir den Beitrag auch mal angesehen.

Für einen Bericht, wo man eine bestimmte Aussage suggerieren will, nehme ich natürlich entsprechende Gesprächspartner.
Deshalb hoffe ich mal, dass die Deutschland-weiten Zahlen in etwa denen der letzten Einrichtung entsprechen. Alles andere würde mich kopfschüttelnd zurück lassen.
Der Redaktion möchte ich zu Gute halten, dass sie auch (wenn auch unterrepräsentiert) die entgegengesetzte Position gezeigt haben.

Dirk Segl 05.02.2022 20:54

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2233216)
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Die Ärztin in diesem Beitrag sollte mal an an die Grundlagen der Medizinethik ("Hippokratischer Eid") erinnert werden. Durch ihre Berufswahl ist sie Verpflichtungen eingegangen, die man nicht so einfach ablegen kann.
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Diese Ärztin stärkt ihren ungeimpften Kollegen den Rücken und ist selbst für die Impfung, da selbst geimpft, aber nicht für einen Impfzwang.

Wenn Sie den Beruf aber nicht mehr ausüben will, ist das Thema fertig.

Sie macht halt was anderes, wie viele, die noch in diesen Berufszweigen tätig sind.

Eine Bekannte Mitte 40 nimmt diese Impfpflicht jetzt endlich zum Anlass zu kündigen.
Die gute Frau hat sich jahrelang mit Rückenschmerzen auf die Arbeit gequält um ihren Kollegen und ihren Patienten keine Last aufzuerlegen und hat jetzt verstanden, wie wenig sie wertgeschätzt wird.

Hat ne neue Stelle und ist jetzt froh, daß die Impfpflicht gekommen ist, denn ohne diesen Schubser hätte sie nie die Kurve aus diesem System geschafft.

Denn genau, was die Ärztin erwähnte wurde so gehandhabt.
- Denk an die überlasteten Kollegen wenn Du krank machst
- Denk an die armen Bewohner wenn Du krank machst
- Blablabla

Perfide Gehirnwäsche ist das.


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