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Tira 17.07.2010 09:32

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1043388)
kann des am Aufnahme Format liegen ?
Fotographie in 4:3 und video in 16:9 !!!

Du meinst 3:2 bei Foto - oder hast Du etwa eine m4/3-Kamera?

Zitat:

Zitat von funtik (Beitrag 1043369)
Was mir vorher nicht ganz klar war:
Der Bildwinkel beim Filmen ist kleiner als sonst.
Wird da nicht der ganze Sensor verwendet?
Ist etwas doof sowas,
weil man das erst nach Aufnahmebeginn merkt!

Teste mal, ob das auch bei abgeschaltetem Bildstabi der Fall ist. Diese Blickwinkelverengung könnte mit Sonys active-Modus zusammenhängen.

Photongraph 17.07.2010 15:22

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1043026)
hust hust hust ....
und woher weisst du eigentlich was die Forenleitung an die User hinter den Kulissen so schreiben ?

Lass ihn einfach, so Menschen sind die Bürokraten und Paragraphenreiter von Morgen... :roll: ;) Perfekt für einen Beamtenjob in der bürokratischen Einöde...

Und wegen einen kleinen Video mit 2 Musiktiteln regt man sich so drüber auf, schlimmer als diese Abzockanwälte, die extra urheberrechtlich geschütze Bilder in Netz stellen und Leute dafür abmahnen etc. ;) :top: Und Diebstahl ist klar, als würde man jemanden sein geistiges Eigentum sofort stehlen, nur weil man es in einen Video einfügt. Es ist eine Urheberrechtsverletzung mehr nicht und wer das als Diebstahl sofort ansieht, dem ist einfach nicht mehr zu helfen. Diebstahl ist etwas anderes.

,,StGB § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Er klaut ja nicht den kompletten Songtext und Musik und verkauft es als sein eigenes Werk, es ist bloß eine Urheberrechtsverletzung, weil man Musik unerlaubt von anderen verwendet und dies ohne böse Absichten dahinter, hier fehlt alleine schon das Motiv eines Diebstahls oder ähnliches. Sorry, tut mir Leid. ;) Außerdem kriegste nicht unbedingt wegen so einen Video sofort eine Klage am Hals, sondern wirst erstmal freundlich darauf hingewiesen, dass du es löschen sollst und bei Youtube wird höchstens dein Video gelöscht oder bei größeren Problemen der Account gelöscht. Mehr aber nicht, es sei denn man hat Pech und karrieresüchtige Anwälte, die sich auf sowas womöglich spezialisiert haben sind dir am Hals... :roll: *Achtung Ironie, kann zwar in Einzelfällen bestimmt passieren, aber seltenst Fälle davon wirklich gehört*

funtik 17.07.2010 16:12

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 1043389)
Du meinst 3:2 bei Foto - oder hast Du etwa eine m4/3-Kamera?



Teste mal, ob das auch bei abgeschaltetem Bildstabi der Fall ist. Diese Blickwinkelverengung könnte mit Sonys active-Modus zusammenhängen.

Nö, das 16:9 im Vergleich zu 3:2 oben und unten beschnitten werden muss, ist mir klar.
Das Bild hat aber auch in der Breite einen kleineren Winkel.

Bei ausgeschaltetem Steadyshot ist das immer noch so!
Steht auch im Handbuch, dass man es beachten soll.
Man kann sogar einstellen ob man da dann einen schwarzen Rand angezeigt bekommt,
oder ob das Bild auf die Displaygröße hochskaliert wird.

Die "Brennweite" des Objektives ist demnach ja beim Video eine größere.
Also nicht die physikalische natürlich.
Sondern ist einfach der Blickwinkel kleiner...

---------- Post added 17.07.2010 at 16:14 ----------

@Photongraph:
Sehr schöne Anwort

Tira 17.07.2010 22:48

Zitat:

Zitat von Photongraph (Beitrag 1043526)
Und wegen einen kleinen Video mit 2 Musiktiteln regt man sich so drüber auf, schlimmer als diese Abzockanwälte, die extra urheberrechtlich geschütze Bilder in Netz stellen und Leute dafür abmahnen etc. ;) :top:

Unfug! Ich habe lediglich in zwei Posts und mit klaren Worten auf die Problematik hingewiesen. Und ich rege mich nicht auf, ich bin eigentlich ganz logger.:cool: Jottlieb hat den Hinweis beherzigt. Alles ist gut.:top:

Zitat:

Er klaut ja nicht den kompletten Songtext und Musik und verkauft es als sein eigenes Werk, es ist bloß eine Urheberrechtsverletzung, weil man Musik unerlaubt von anderen verwendet und dies ohne böse Absichten dahinter, hier fehlt alleine schon das Motiv eines Diebstahls oder ähnliches.
Lustige Ansicht. Der Song hat sich zufällig in den Clip, dieser dann ins Netz und der Link hier hineinverirrt, oder wie? War gar keine Absicht?:lol:

Und was heißt "nur eine Urheberrechtsverletzung"? Das findest du wohl weniger schlimm als einen klassischen Diebstahl?

Für alle, die es nicht kennen oder vergessen haben sollten: Hier findet man das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: klick. Die einschlägigen Paragrafen zum Thema lauten:

Zitat:

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.
und

Zitat:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Das ist die Rechtslage. Diese schützt auch Fotografen und Filmemacher. Aber man muss eben die Rechte anderer respektieren. Wer diesen Respekt nicht von alleine aufbringt, kommt dann eben in Konflikt mit dem Gesetz. Find ich richtig gut! :top: Natürlich müssen solche Gesetze aber trotzdem mit Verstand und Augenmaß angewendet werden.




Und jetzt Schluss mit OT und zurück zur NEX:

Zitat:

Zitat von funtik (Beitrag 1043547)
Bei ausgeschaltetem Steadyshot ist das immer noch so!Steht auch im Handbuch, dass man es beachten soll.

Wieviel verliert man denn im Weitwinkel?

funtik 17.07.2010 23:18

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 1043692)
Und jetzt Schluss mit OT und zurück zur NEX:

Wieviel verliert man denn im Weitwinkel?

Kann jetzt so nicht sagen, weil man müsste es ja vermessen.
Besonders viel ist es nicht, aber schon etwas.
Jedenfalls ists mir aufgefallen,
somit also auffällig viel ;)

paul300 18.07.2010 03:05

Blödsinnige Diskussion
Bei entsprechender Beibehaltung der metainformationen eines eingebundenen Songs bietet der Player von Youtube ein kleines werbefenster ein welches nur im Interesse des Autoren bzw musikverlages sein kann. So gut wie jedes zweite Video in Youtube ist mit "zeitgenössischer" Musik untermalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde schon seit Jahren allerdings in einer sehr kontroversen Diskussion getroffen

Tira 18.07.2010 09:14

Zitat:

Zitat von paul300 (Beitrag 1043715)
Blödsinnige Diskussion
Bei entsprechender Beibehaltung der metainformationen eines eingebundenen Songs bietet der Player von Youtube ein kleines werbefenster ein welches nur im Interesse des Autoren bzw musikverlages sein kann. So gut wie jedes zweite Video in Youtube ist mit "zeitgenössischer" Musik untermalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde schon seit Jahren allerdings in einer sehr kontroversen Diskussion getroffen

Das ist eine Fehlinformation. Die ursprüngliche Regelung ist schon 2009 geplatzt!

Bei der Nutzung von Youtube oder anderen Portalen gelten deren Nutzungsbedingungen. Für Youtube hier zu finden: http://www.youtube.com/t/terms. Darin enthalten die Community-Richtlininien: klick. Und dort wiederum wird verlinkt auf die Tips zum Urheberrecht: Klick. Ich zitiere mal:

Zitat:

Die Veröffentlichung von urheberrechtsverletzendem Content kann zur Kündigung deines Kontos sowie zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein Urheberrechtsinhaber beschließt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist kein Witz, du kannst wirklich verklagt werden!
und

Zitat:

Vergewissere dich, dass alle Komponenten deines Videos dein eigenes Werk sind, auch der Ton. Wenn du beispielsweise einen Audiotrack, der einer Plattenfirma gehört, ohne deren Erlaubnis verwendest, verletzt dein Video möglicherweise das Urheberrecht anderer und muss entfernt werden.

DonFredo 18.07.2010 10:21

Mahlzeit meine Herren,

über die rechtliche Seite von Hintergrundmusik wurde nun hinreichend diskutiert und die Meinungen ausgetauscht.

Nun kehren wir wieder zum Thema NEX5 Videos im Vergleich zu Camcordern zurück.

naseweis 18.07.2010 11:07

Zitat:

... kleineres Videobild....
Hat nix mit Bildstabi und Ähnlichem zu tun.... ;)
Wenn man das Gitter einschaltet, sieht man neben den 4 Linien für den goldenen Schnitt in den Ecken auch die "Begrenzungen" fürs Video. Genau hingucken!

Vermutung: Es werden bei Video 4 Pixel zu einem zusammengefasst - oder nur jedes 4.Pixel ausgelesen, oder der Videostream wird um Faktor 1/2 in beide Richtungen runterskaliert. Ganzzahlige Interpolationen (also 2) gehen schneller als 2,321...
Breite: 1980x2=3960 Pixel von 4596, Rest 636, Rand li/re: 318 Pixel,
Höhe: 1080x2=2160 Pixel von 3064, Rest 904, Rand oben/unten: 452 Pixel)

funtik 18.07.2010 12:04

Tatsache, die Kreuze in den Ecken habe ich bisher nicht bemerkt.
Danke für den Hinweis!

Fakt ist, dass 18mm beim Video nun mal was anderes sind als 18mm beim Foto ;)
Das finde ich jetzt doch ein wenig enttäuschend :(

Ansonsten finde ich die Videos schon ziemlich gut.
Habe leider keinen Vergleich, aber das einzige Problem was ich bisher habe ist im Prinzip dieses "Ruckeln".
Das kann man wohl nur durch längere Belichtungszeiten lösen,
die man ja leider nicht beeinflussen kann :(


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