![]() |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Und wegen einen kleinen Video mit 2 Musiktiteln regt man sich so drüber auf, schlimmer als diese Abzockanwälte, die extra urheberrechtlich geschütze Bilder in Netz stellen und Leute dafür abmahnen etc. ;) :top: Und Diebstahl ist klar, als würde man jemanden sein geistiges Eigentum sofort stehlen, nur weil man es in einen Video einfügt. Es ist eine Urheberrechtsverletzung mehr nicht und wer das als Diebstahl sofort ansieht, dem ist einfach nicht mehr zu helfen. Diebstahl ist etwas anderes. ,,StGB § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." Er klaut ja nicht den kompletten Songtext und Musik und verkauft es als sein eigenes Werk, es ist bloß eine Urheberrechtsverletzung, weil man Musik unerlaubt von anderen verwendet und dies ohne böse Absichten dahinter, hier fehlt alleine schon das Motiv eines Diebstahls oder ähnliches. Sorry, tut mir Leid. ;) Außerdem kriegste nicht unbedingt wegen so einen Video sofort eine Klage am Hals, sondern wirst erstmal freundlich darauf hingewiesen, dass du es löschen sollst und bei Youtube wird höchstens dein Video gelöscht oder bei größeren Problemen der Account gelöscht. Mehr aber nicht, es sei denn man hat Pech und karrieresüchtige Anwälte, die sich auf sowas womöglich spezialisiert haben sind dir am Hals... :roll: *Achtung Ironie, kann zwar in Einzelfällen bestimmt passieren, aber seltenst Fälle davon wirklich gehört* |
Zitat:
Das Bild hat aber auch in der Breite einen kleineren Winkel. Bei ausgeschaltetem Steadyshot ist das immer noch so! Steht auch im Handbuch, dass man es beachten soll. Man kann sogar einstellen ob man da dann einen schwarzen Rand angezeigt bekommt, oder ob das Bild auf die Displaygröße hochskaliert wird. Die "Brennweite" des Objektives ist demnach ja beim Video eine größere. Also nicht die physikalische natürlich. Sondern ist einfach der Blickwinkel kleiner... ---------- Post added 17.07.2010 at 16:14 ---------- @Photongraph: Sehr schöne Anwort |
Zitat:
Zitat:
Und was heißt "nur eine Urheberrechtsverletzung"? Das findest du wohl weniger schlimm als einen klassischen Diebstahl? Für alle, die es nicht kennen oder vergessen haben sollten: Hier findet man das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: klick. Die einschlägigen Paragrafen zum Thema lauten: Zitat:
Zitat:
Und jetzt Schluss mit OT und zurück zur NEX: Zitat:
|
Zitat:
Besonders viel ist es nicht, aber schon etwas. Jedenfalls ists mir aufgefallen, somit also auffällig viel ;) |
Blödsinnige Diskussion
Bei entsprechender Beibehaltung der metainformationen eines eingebundenen Songs bietet der Player von Youtube ein kleines werbefenster ein welches nur im Interesse des Autoren bzw musikverlages sein kann. So gut wie jedes zweite Video in Youtube ist mit "zeitgenössischer" Musik untermalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde schon seit Jahren allerdings in einer sehr kontroversen Diskussion getroffen |
Zitat:
Bei der Nutzung von Youtube oder anderen Portalen gelten deren Nutzungsbedingungen. Für Youtube hier zu finden: http://www.youtube.com/t/terms. Darin enthalten die Community-Richtlininien: klick. Und dort wiederum wird verlinkt auf die Tips zum Urheberrecht: Klick. Ich zitiere mal: Zitat:
Zitat:
|
Mahlzeit meine Herren,
über die rechtliche Seite von Hintergrundmusik wurde nun hinreichend diskutiert und die Meinungen ausgetauscht. Nun kehren wir wieder zum Thema NEX5 Videos im Vergleich zu Camcordern zurück. |
Zitat:
Wenn man das Gitter einschaltet, sieht man neben den 4 Linien für den goldenen Schnitt in den Ecken auch die "Begrenzungen" fürs Video. Genau hingucken! Vermutung: Es werden bei Video 4 Pixel zu einem zusammengefasst - oder nur jedes 4.Pixel ausgelesen, oder der Videostream wird um Faktor 1/2 in beide Richtungen runterskaliert. Ganzzahlige Interpolationen (also 2) gehen schneller als 2,321... Breite: 1980x2=3960 Pixel von 4596, Rest 636, Rand li/re: 318 Pixel, Höhe: 1080x2=2160 Pixel von 3064, Rest 904, Rand oben/unten: 452 Pixel) |
Tatsache, die Kreuze in den Ecken habe ich bisher nicht bemerkt.
Danke für den Hinweis! Fakt ist, dass 18mm beim Video nun mal was anderes sind als 18mm beim Foto ;) Das finde ich jetzt doch ein wenig enttäuschend :( Ansonsten finde ich die Videos schon ziemlich gut. Habe leider keinen Vergleich, aber das einzige Problem was ich bisher habe ist im Prinzip dieses "Ruckeln". Das kann man wohl nur durch längere Belichtungszeiten lösen, die man ja leider nicht beeinflussen kann :( |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:23 Uhr. |