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ManniC 04.07.2007 17:27

Über den "Personen der Zeitgeschichte" (§22 KunstUrhG) stehen Rechte des Veranstalters.

Wen fragen?

Halt einen Funktionär, Schlipsträger, Ober-Sec....... ich weiss, das ist manchmal nicht so einfach.

Beispiel:

Ich plane ein Shooting im Foyer des Colosseum-Theaters Essen, ausserhalb einer Vorstellung - ergo: Property-Release für die Location erforderlich.
  1. Kassenhäuschen: Verweis an die Pressestelle mit Telefonnummer
  2. Pressestelle telefonisch: Nöö, Eventmanagement. Ich Mail an Pressestelle mit der Bitte um Weiterleitung
  3. Eventmanager ruft an, kurzes nettes Telefonat, Fotogenehmigung mit Terminvorschlägen kam unmittelbar per Mail
:top:

baerlichkeit 04.07.2007 17:29

Ja,
das hört sich gut an :)

Da es absolut spontan war, ich ohne Internet auskommen musste, es keine Verkaufsschalter oder sowas gab (kostenlos) und ich vor allem nicht weiter darüber nachdachte, verschiebe ich deine Ratschläge halt auf das nächste mal :top:

Mal sehen was die auf die mails antworten...

Grüße Andreas

BadMan 04.07.2007 17:31

Da es ein wenig hierher passt:

Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:

Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?

Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)

SirSalomon 04.07.2007 19:22

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512803)
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:

Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?

Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)

Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Unabhängig davon, besteht u.U. die Möglichkeit, dass ein Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung oder Verwendung der Kinderbilder widerspricht und voll und ganz im Recht ist.

Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.

Allein bei ausländischen Besuchern gehört eine Informationspflicht entsprechend der Landessprache dazu. Das sich das recht schwer gestalten läßt, steht außer Frage.

Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:

BadMan 04.07.2007 19:54

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Wäre das Wetter im Moment nicht so bescheiden, wäre ich schon mal dort gewesen und könnte es dir sagen.
Bisher sind mir dort aber noch nie irgendwelche Aushänge aufgefallen, was natürlich nicht heißt, dass sie nicht existieren.

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.

Dir und mir ist das klar.
Aber ob sich die Leute, die ihre Bilder der Handycam einsenden, darüber bewusst sind, bezweifele ich stark.
Und ob sich der Zoo darüber bewusst ist, bin ich mir auch nicht so sicher.
Daher ja auch meine Idee, wegen dem MR mal nachzufagen. Da kann man ja anhand der Antwort schon erahnen, wie deren Rechtsverständnis bzw. die Rechtskenntnis ist. ;)

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:

Viel steht auf der Seite nicht.
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.

KLICK

Hansevogel 04.07.2007 19:56

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512803)
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".

Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.

Gruß: Joachim

BadMan 04.07.2007 20:18

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 512874)
Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.

Steht jedenfalls nirgendwo, selbst wenn es so gemeint sein sollte.
Und zumindest bei einem der bisher eingesandten Bilder habe ich meine Zweifel, dass dies alle die eigenen Kinder sind. ;)

SirSalomon 04.07.2007 23:32

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512870)
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.

KLICK

Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.

Selbst wenn ich der Urheber eines Bildes bin, darf ich ein Bild nicht grundsätzlich veröffentlichen oder die Rechte zur Veröffentlichung weiter geben.

Es ist auf jeden Fall eine nette Idee, um an die Adressen der Lete zu kommen, auch wenn mit den Adressen (rein theoretisch) nichts passieren darf, außer eben zur Gewinnermittlung... ;)

Aber wenn wir schon einmal dabei sind, schauen wir doch einfach mal ins Impressum:

Zitat:

Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Aachener Tierpark heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.
Ein Widerspruch in sich. Der Inhalt in rechtlich geschützt, es wird jedoch eine Kopie erlaubt, soweit ok. Warum muss ich aber für Grafiken, Texte, Bilder usw. eine schriftliche Erlaubnis haben?

Eine Erlaubnis, die automatisch widerrufen wird.

Zitat:

Es kann nicht garantiert werden, daß Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten "abgehört" werden.
Quasi ein Freibrief, dass die Daten von einer anderen Stelle weiter verwendet werden...

Schönen Danke auch ;)

Neben dem Verstoß gegen den Datenschutz wird der Besucher der Seite auch noch verschaukelt. Da sich der Zoodirektor als rechtlich verbindlich kennzeichnet, würde ich den guten Mann eventuell mal darauf aufmerksam machen, vermutlich weiß der nichts von seinem Glück... ;)

BadMan 04.07.2007 23:46

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 513008)
Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.

Ebend.
Aber ein Laie wird dies so interpretieren; nach dem Motto, ich habe das Bild gemacht, also darf ich es auf jeden Fall hier einreichen.

Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.

Von daher wäre zumindest ein kleiner Hinweis in den Wettbewerbsregeln angebracht. Es muss ja noch nicht mal ein MR sein, was man zwingend einreichen muss, sondern nur der Hinweis, dass die abgelichteten Personen einverstanden sein müssen.
Dann sollte aber zumindest jedem bewusst sein, was er da tut und er kann selber entscheiden, ob er die Bilder einreicht oder nicht.

SirSalomon 04.07.2007 23:51

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 513012)
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.

Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.

Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.

Aber wir kommen vom Thema ab ;)


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