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-   -   Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=200186)

minfox 25.01.2022 20:53

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Vorbildlich!:top:

HaPeKa 25.01.2022 21:31

Dann kannst du ja auswählen, wem du glauben magst :crazy:

usch 25.01.2022 21:41

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231240)
Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.

Es ging um drei Blitzgeräte. Drei Objektive war ja nie ein Problem. Beim Sommer-Cashback 2020 konnte man z.B. "eine Systemkamera, eine Cyber-Shot Kamera, eine Handycam Kamera, drei unterschiedliche Objektive, sowie zwei unterschiedliche Zubehörprodukte" anmelden. Das hat Sony jetzt vereinfacht auf insgesamt 5 beliebige qualifizierte Produkte, davon maximal zwei gleiche. Also bei drei gleichen Blitzen gäbe es nur für zwei davon Cashback, bei drei verschiedenen aber für alle drei. Und wer kauft schon dreimal das gleiche Objektiv?

Rookie Shooter 26.01.2022 21:07

Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.

Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.

twolf 26.01.2022 21:57

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231414)
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.

Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.

Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf

Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.

turboengine 26.01.2022 22:08

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231414)
Vertragsabteilung vorgelegt

Ich würde nach Marcel Davis, den Leiter Kundenzufriedenheit fragen. Sony soll den nach neuesten Gerüchten, die demnächst bei Sonyalpharumors zu lesen sein werden, von 1&1 abgeworben haben.

kk7 26.01.2022 22:10

Aus den Teilnahmebedingungen lese ich nicht heraus, dass bei Beantragung des Cashbacks einem das Produkt noch gehören muss. Solange das Produkt bei einem gelisteten Händler gekauft wurde erfüllt es m.E. die gelisteten Anforderungen. Der zweite Käufer wäre allerdings nicht berechtigt. Bin gespannt, wie das ausgeht.

usch 26.01.2022 22:32

Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?

Dass der Käufer kein Cashback bekommt, ergibt sich ja schon daraus, dass er das Objektiv nicht bei einem der "teilnehmenden Händler" gemäß Liste gekauft hat. Also kann damit eigentlich nur der Anspruch des privaten Verkäufers gemeint sein, sonst wäre das ja doppelt gemoppelt.

Schnöppl 26.01.2022 22:56

Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck:
Aber jeder wie er mag..

Rookie Shooter 26.01.2022 23:04

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 2231428)
Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf

Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.

Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.

Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.Ich denke das Sony mit dem Begriff "Wiederverkäufer" professionelle Händler meint.


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