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Dann kannst du ja auswählen, wem du glauben magst :crazy:
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Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.
Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde. Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde. |
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https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler. damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus. |
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Aus den Teilnahmebedingungen lese ich nicht heraus, dass bei Beantragung des Cashbacks einem das Produkt noch gehören muss. Solange das Produkt bei einem gelisteten Händler gekauft wurde erfüllt es m.E. die gelisteten Anforderungen. Der zweite Käufer wäre allerdings nicht berechtigt. Bin gespannt, wie das ausgeht.
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Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?
Dass der Käufer kein Cashback bekommt, ergibt sich ja schon daraus, dass er das Objektiv nicht bei einem der "teilnehmenden Händler" gemäß Liste gekauft hat. Also kann damit eigentlich nur der Anspruch des privaten Verkäufers gemeint sein, sonst wäre das ja doppelt gemoppelt. |
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck: Aber jeder wie er mag.. |
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Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.Ich denke das Sony mit dem Begriff "Wiederverkäufer" professionelle Händler meint. |
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