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wus 05.12.2018 15:05

Interessanter Thread, das hier ...

unter meinen Freunden und Bekannten gelte ich als der HiFi und Sound Kenner, aber wenn ich das hier lese wird mir klar, dass ich da einigen Aufholbedarf habe.

Ich habe zwar auch über 200 GB Musik auf dem NAS, aber für unterwegs reicht mir ein Subset davon auf dem Smartphone, der usprünglich mal rund 1000 Songs / 8GB groß war, über die Jahre aber inzwischen auf 1600 Titel / 16 GB an"geschwollem" :P ist.

cbv 05.12.2018 18:04

Zitat:

Zitat von wus (Beitrag 2035588)
Ich habe zwar auch über 200 GB Musik auf dem NAS

Das schlimme ist, vor gar nicht all zu langer Zeit war das mal viel. Mittlerweile passt locker die doppelte Menge auf eine Micro-SD ...

Dat Ei 05.12.2018 19:04

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 2035575)
Die Kopien kannst Du nach Veräußerung der physikalischen Medien behalten, darfst sie dann aber eben nicht mehr weitergeben. Die Kopien dürfen folglich nur noch im privaten Rahmen aufgeführt werden.

was unterscheidet dann die legale von der illegalen Kopie? Wie willst Du den Nachweis führen, dass Deine Kopie auf einem Originaldatenträger basiert, den Du besessen hast?


Dat Ei

cbv 06.12.2018 10:30

Illegal ist, wenn Du den Kopierschutz umgangen hast.
Da Du ohne Original diesen Nachweis nicht führen kannst, darfst Du diese Kopien eben nur noch privat (== selbst) nutzen, und nicht mehr weiter geben.

Zitat:

Nach § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, mit der Einschränkung, dass die Vervielfältigung weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen darf. Zudem darf für die Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden sein.

Wenn Sie also Ihre alte Original- CD-Sammlung verkaufen wollen, ist es daher vom Recht auf Privatkopie umfasst, wenn Sie diese CDs vorher auf Ihrem Rechner gespeichert haben und die digitalen Kopien privat weiter nutzen.
Schreibt der Anwalt

HaPeKa 06.12.2018 10:45

Zum Glück sind solche Diskussionen als Privatmann ziemlich überflüssig.
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Von den physisch gekauften CDs habe ich jetzt nur noch die Booklets. Gilt streng juristisch genommen nicht mehr als Kaufnachweis.

Mittlerweile habe ich aber auch ca. 2'000 runtergeladene Alben aus den verschiedensten Quellen. Den Nachweis zu erbringen, welche davon ich wo gekauft habe, ist z.B. bei Amazon Music noch ziemlich einfach, aber es gibt auch Quellen, die existieren gar nicht mehr. Und wenn ich mich durch PayPal und Kreditkartenabrechnungen wühle, sehe ich zwar, dass ich Musik gekauft habe, aber für welches Album die einzelnen Buchungen sind, ist aus diesen Abrechnungen nicht mehr ersichtlich.

Wie gesagt, als privater Musikliebhaber hat man in der Schweiz von den bösen Rechteverwertern nichts zu befürchten, solange man keine Kopien weiterverkauft.

cbv 06.12.2018 12:03

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2035777)
Wie gesagt, als privater Musikliebhaber hat man in der Schweiz von den bösen Rechteverwertern nichts zu befürchten, solange man keine Kopien weiterverkauft.

Das ist der Knackpunkt -- und in Deutschland auch nicht.

HaPeKa 06.12.2018 19:05

Wobei das je länger desto weniger eine Rolle spielt. Kaufe physische Scheiben eh nur in Ausnahmefällen und wenn, wegen den Zugaben.

Hab heute wieder mal ein paar Scheiben bestellt: Ludwig van Beethoven: Klavierkonzerte 1-5

Aber da bekommt man eben nicht nur die CDs, sondern auch eine Pure Audio Blu-ray Disc für die heimische Anlage, eine Blu-ray Video Disc und die 5 Konzerte in High-Res zum Downloaden.

Und mit letzterem wären wir zurück beim Thema. Man kann mit einem guten Player oder einem guten Handy gute Musik hören. Auch über Bluetooth Kopfhörer.

Wenn man aber das letzte Quäntchen Qualität herausholen will, ist's wie beim Fotografieren, da müssen Objektiv und Kamera zusammenpassen. Bei der Musik braucht es Hi-Res Content, einen hervorragenden Player und sehr gute Kopf- bzw. Ohrhörer.

kiwi05 06.12.2018 19:07

....und nicht zu alte Ohren:crazy:

twolf 07.12.2018 08:36

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2035843)
Wobei das je länger desto weniger eine Rolle spielt. Kaufe physische Scheiben eh nur in Ausnahmefällen und wenn, wegen den Zugaben.

Hab heute wieder mal ein paar Scheiben bestellt: Ludwig van Beethoven: Klavierkonzerte 1-5

Aber da bekommt man eben nicht nur die CDs, sondern auch eine Pure Audio Blu-ray Disc für die heimische Anlage, eine Blu-ray Video Disc und die 5 Konzerte in High-Res zum Downloaden.

Und mit letzterem wären wir zurück beim Thema. Man kann mit einem guten Player oder einem guten Handy gute Musik hören. Auch über Bluetooth Kopfhörer.

Wenn man aber das letzte Quäntchen Qualität herausholen will, ist's wie beim Fotografieren, da müssen Objektiv und Kamera zusammenpassen. Bei der Musik braucht es Hi-Res Content, einen hervorragenden Player und sehr gute Kopf- bzw. Ohrhörer.


Und da sind die Parallelen wieder zur Fotografie, Ich höre Musik und Fotografiere wegen den Kick, Emotionen und den Gefühlen, und da ist nicht immer Technische Qualität entscheidend.
Viele meiner Lieblingstitel wird es nicht in den technischen Machbaren Formaten geben.
Technische Perfektion ist bei Musik wie auch in der Fotografie eine Illusion, und Hoffnungslos Überbewertet.

Bei anderen habe ich das Gefühl, es spielt die Technische Perfektion die Hauptrolle.:roll:

kiwi05 07.12.2018 08:43

Was ist denn aber dann die Entsprechung in der Fotografie zur Livemusik?


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