![]() |
Zitat:
Wer sich angesichts der DSGVO "rechtsunsicher" ist und im Rahmen einer Unterschriftenaktion sicheheitshalber Politiker noch mal zum "fotographischen" Nachdenken anregen möchte, kann das gern hier tum :D Unterschriftenaktion als Petition (also ausnahmsweise mal nicht von mir) https://www.openpetition.de/petition...n-kunst-presse |
Hallo Norb,
danke für den link zur Petition. Die Petition werde ich unterzeichnen, weil sie in den wesentlichen Punkten das Problem für Berufsfotografen zutreffend aufzeigt und auch darlegt, dass durch die Verordnung Rechtsunsicherheit ensteht, die der Abmahnindustrie in die Karten spielt. Es ist wie gefordert wünschenswert die Rechtsgüter "Recht auf die eigenen Daten" und die Interessen von Berufsfotografen, Künstlern und Veranstaltern gegeneinander abzuwägen und die Ausübung ihres Berufs rechtssicher mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen. Hans |
Zitat:
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen", und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" :D Ich stelle mal den link zum Artikel ein :D Zitat:
|
Zitat:
Für die Fotos unternehmerisch nutzen wie Berufsfotografen und alle "Bilderverwerter" wird es dagegen tatsächlich schwierig sich rechtlich 100% abzusichern. Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet. Hans |
Zitat:
Grüße, meshua |
Zitat:
Daß ist genau das, was FREELENS in dem o.g. Artikel beschreibt: Sie haben es offenbar komplett "verpennt" :D Germany: "No Points" :D |
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten. Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht, sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen. Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht. Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen. |
Zitat:
Und ich bin mir sehr sicher, dass die Prüfung, ob der Beklagte Unternehmer, Verein etc. ist, die Zweite sein wird, die ein Richter vornehmen wird (nach der Prüfung, ob er überhaupt zuständig ist). Ist der Beklagte nämlich keiner sondern nur Hobbyfotograf, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen. Hans |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:46 Uhr. |