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The Norb 13.04.2018 00:38

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1989122)
Die Interpretation der Nichtannahme zur Entscheidung im Fall der Streetfotografie durch das BVerfG von Norb ist genauso wie alles zuvor ein Belege dafür, dass er davon wie Gesetztestexte, Urteile und Urteilsbegründungen zu lesen und zu interpretieren sind ganz wenig Ahnung hat..........

Oh - "Danke nochmals für die Blumen" :D

Wer sich angesichts der DSGVO "rechtsunsicher" ist und im Rahmen einer Unterschriftenaktion sicheheitshalber
Politiker noch mal zum "fotographischen" Nachdenken anregen möchte, kann das gern hier tum :D

Unterschriftenaktion als Petition (also ausnahmsweise mal nicht von mir)

https://www.openpetition.de/petition...n-kunst-presse

ha_ru 13.04.2018 08:12

Hallo Norb,

danke für den link zur Petition.

Die Petition werde ich unterzeichnen, weil sie in den wesentlichen Punkten das Problem für Berufsfotografen zutreffend aufzeigt und auch darlegt, dass durch die Verordnung Rechtsunsicherheit ensteht, die der Abmahnindustrie in die Karten spielt.

Es ist wie gefordert wünschenswert die Rechtsgüter "Recht auf die eigenen Daten" und die Interessen von Berufsfotografen, Künstlern und Veranstaltern gegeneinander abzuwägen und die Ausübung ihres Berufs rechtssicher mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.

Hans

The Norb 24.04.2018 16:21

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1989414)
Hallo Norb,

danke für den link zur Petition.

Sehr gerne :D

Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D

Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da
wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch
dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" :D

Ich stelle mal den link zum Artikel ein :D

Zitat:

Wenn Menschen zum Problem werden & die Meinungs- und Informationsfreiheit verschwindet: Ab dem 25. Mai 2018 wird es eng. Eng für Fotografen, eng für die, die Fotos veröffentlichen.
https://freelens.com/politik-medien/...-verschwindet/

ha_ru 24.04.2018 16:50

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991281)
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D

Sehe ich nicht so, wenn es um Hobbyfotografen geht.

Für die Fotos unternehmerisch nutzen wie Berufsfotografen und alle "Bilderverwerter" wird es dagegen tatsächlich schwierig sich rechtlich 100% abzusichern.

Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.

Hans

meshua 24.04.2018 18:35

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991281)

Das würde den Zustand deutscher Landes-/Bundespolitiker aufzeigen:
  • Desinteressiert: am Bürger (von wegen "zum Wohle des deutschen Volkes" und ähnliche Floskeln)
  • Inkompetent: vernünftige Gesetze zu gestalten und verständlich auszuformulieren
  • Unengagiert: an allem, was außerhalb des Parteibüros und abseits von Lachshäppchenparties so alles passiert. Was kümmern einen Panoramafreiheit...
Man kann natürlich nicht alle über einen Kamm scheren, doch auf Bundesebene scheint man einfach dem Volk und Real Life hoffnungslos entfremdet zu sein...traurig, einfach die eigenen Probleme zu Problemen Anderer machen :roll:

Grüße, meshua

The Norb 24.04.2018 21:18

Zitat:

Wie konnte es dazu kommen?

Der Gesetzgeber hat es nicht nur versäumt, sondern er weigert sich ausdrücklich, ein sogenanntes Medienprivileg, wie es im alten Bundesdatenschutzgesetz verankert war, wieder einzuführen. Und dies, obwohl der Europäische Gesetzgeber ihn ausdrücklich dazu aufgefordert hat – nachzulesen im Artikel 85 der DSGVO. Schweden und andere Länder haben ihre Grundrechte geschützt – mit dem guten Argument der Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit.

Die deutsche Regierung dagegen beharrt auf dem Standpunkt, dass die Gerichte in den nächsten Jahren den Rechtsfrieden, welchen auch immer, schon herstellen werden.

Daß ist genau das, was FREELENS in dem o.g. Artikel beschreibt:
Sie haben es offenbar komplett "verpennt" :D

Germany: "No Points" :D

MaTiHH 24.04.2018 22:03

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991281)
Sehr gerne :D

Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D

Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da
wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch
dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" :D

Ich stelle mal den link zum Artikel ein :D



https://freelens.com/politik-medien/...-verschwindet/

Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.

mekbat 25.04.2018 07:54

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1991342)
Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1991288)
...

Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.

Hans

Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.

Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten.
Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht,
sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen.
Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht.

Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen.

ha_ru 25.04.2018 09:05

Zitat:

Zitat von mekbat (Beitrag 1991361)
Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.

Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, die für mich nicht zusammenpassen.

Und ich bin mir sehr sicher, dass die Prüfung, ob der Beklagte Unternehmer, Verein etc. ist, die Zweite sein wird, die ein Richter vornehmen wird (nach der Prüfung, ob er überhaupt zuständig ist). Ist der Beklagte nämlich keiner sondern nur Hobbyfotograf, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.

Hans

mekbat 25.04.2018 10:26

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1991380)
Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, ...

... Ist der Beklagte nämlich keiner, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.

Hans

Dann lassen wir den Schrei als Urteil auf uns wirken, in der Hoffnung, das der Tatbestand des eigentlichen Datenschutzes nicht relevant sein soll :top:


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