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fhaferkamp 14.01.2015 09:37

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen.

Gruß Wolfgang

Das Problem von Siegrid hat aber primär nichts mit der Verkaufsplattform ebay zu tun, sondern allgemein mit dem Gebrauchtkauf hochwertiger Ware von privat. Auch bei einem Privatkauf über eine Kleinanzeige oder hier im Forum wäre der Fall nicht wesentlich anders. Das Risiko kennt man grundsätzlich und geht es bewusst ein, um einen vermeintlich günstigen Kauf zu tätigen.
Ich persönlich kaufe gebraucht eigentlich nur Kleinteile ohne hohen Wert oder Dinge ohne großes Schadensrisiko. Trotzdem wurde mir mal ein Artikel geschickt, der als neu angepriesen worden war, aber definitiv Gebrauchsspuren aufwies. Ich habe mich dann mit dem Verkäufer auf eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises geeinigt, als Druckmittel hatte ich bei paypal sofort einen Fall eröffnet. Mein Fall war aber eindeutig und somit wäre ich, auch wenn der Verkäufer nicht sofort eingelenkt hätte, vermutlich zu meinen Gunsten aus der Sache herausgekommen.

Leuchte 14.01.2015 09:49

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird...

Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt ...

Das passt nicht zusammen:
Wenn er als Händler zu beurteilen ist, ist er dran:
keine Widerrufsbelehrung, so dass widerrufen werden kann,
kein wirksamer "Gewährleistungsausschluß",
6 Monate Beweislastumkehr...

;) Gerhard

About Schmidt 14.01.2015 10:17

Weshalb ich ja auch VERMUTLICH geschrieben habe. Wir stellen hier alle nur Vermutungen an.

Gruß Wolfgang

Panzerwalze 14.01.2015 10:23

Hallo Sigried, ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das du da nicht die größten Chancen haben wirst. Ich selber hatte mal einen ähnlichen Fall, war auch beim Anwalt, nachher hat mir selbst der Anwalt abgeraten vor gericht zu ziehen, obwohl er sagte, das es absolut klar ist, das ich im Recht bin, aber dann kam der Spruch von ihm:"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Nachdem ich mich dann aufklären ließ, was da auf mich an Gerichtkosten zukommen könnten, habe ich es sein gelassen. Ich habe die Rechnung (ca 150€) an meinen Anwalt gezahlt und habe die Geschichte als Lehrgeld verbucht. Muss jeder selber wissen, aber bei dem Streitwert:zuck:, im dümsten Fall legst du noch mehr Geld drauf. Es ist natürlich wahnsinnig ärgerlich!
Aber: Vielleicht reicht ja auch bereits ein Brief von deinem Anwalt an den Verkäufer um ihn dazu zubekommen den Artikel zurück zunehmen? Hier sind die Kosten überschaubar, ist vielleicht einen Versuch wert!?
Grüße
Mirco

Dornwald46 14.01.2015 11:02

wenn das ein Objektiv typischer Fehler ist, könnte das doch Fa. Geissler vielleicht auf Kulanz reparieren? Ich würde das versuchen und als negative Erfahrung abhaken. Alles andere kostet Nerven und Geld.

Karsten in Altona 14.01.2015 11:20

Zitat:

Zitat von baerle (Beitrag 1665293)
Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.

Das wäre auch mein Ansatz. Das Finanzamt (und auch eBay) finden solche Hinweise auch sehr interessant. Es braucht gar nicht viel, um im gewerblich Rahmen zu handeln. Dazu muss man nicht angemeldet sein, um die Schwelle zu übertreten - wissentlich, oder unwissentlich. Wenn es dann aber auffliegt, wird das quasi nachträglich gemacht plus ggf. Strafen. Vielleicht hilft schon eine Nachricht an den Verkäufer, dass Formulierungen seinerseits und Umfang der Verkäufe andererseits darauf deuten, dass der Verkauf eben nicht von privat ist, sondern gewerblichen Charakter hat und man daher vom Rücktrittsrecht gebrauch machen möchte. Wenn es dann kein einlenken gibt, kann man sich weitere Schritte ja vorbehalten (Anwalt, oder Anzeige, oder... ). Könnte wirken. :zuck:

Siegrid 14.01.2015 11:28

Hallo!

Nach einer Rücksprache mit der Firma Schumann wurde mir bestätigt, dass ein solcher Fehler zumeist spontan auftritt, nachdem Kunststoffteile im Inneren gebrochen sind. Ich bin zwar persönlich immer noch der Überzeugung dass dieser Fehler schon bestanden hat, andererseits wäre es wohl ein großer Zufall wenn ein solcher gerade zum Zeitpunkt des Verkaufes auftritt, aber man kann eben nichts ausschließen.

Mein Rechtsanwalt meint, grundsätzlich haften auch private Personen für Sachmängel, welche zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestanden haben. Ein Gewährleistungsausschuss wie dieser oft bei privaten Anbietern zu lesen ist gilt nur für zukünftig auftretende Mängel – normalerweise gilt hier eine Frist von sechs Monaten nach Kauf.

Das größte Problem in einer solchen Sache Recht zu bekommen liegt jedoch in der Beweiswürdigung. Im gegenständlichen Fall steht Behauptung gegen Behauptung und es lässt sich vermutlich auch nicht feststellen, wann genau dieser Mangel eingetreten ist, sodass schlussendlich eine Entscheidung nur durch ein Gericht herbeigeführt werden könnte.

Meine persönlichen Konsequenzen daraus sind, dass ich sicherlich nie mehr einen Kauf aus privater Hand tätigen werde. Lieber ein paar Euros mehr bezahlen als ein paar hunderter in den Wind zu setzen.

Andererseits bleibt der Gedanke hängen wie leicht man eigentlich ein defektes Gerät verkaufen kann und anschließend behauptet, bei mir hat alles noch bestens funktioniert.

Ich hoffe, dass mein Objektiv im AF-Betrieb noch einige Zeit funktionieren wird, sollte auch dieser seinen Geist aufgeben, dann werde ich es das gute Stück als Ersatzteilspender zum Verkauf anbieten.

dey 14.01.2015 11:39

Ich hatte meines ja verliehen.
Bei mir war der Verdacht, dass es Unachtsamkeit gewesen sein, könnte, da seine anderen Objektive alles SAM sind und er hier den MF drehen kann/ darf, während AF gekuppelt ist.
Kannst du das für dich ausschließen?

heischu 14.01.2015 11:41

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt,...

Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???

About Schmidt 14.01.2015 13:11

Zitat:

Zitat von heischu (Beitrag 1665538)
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???

1. Ich weiß nicht, wer der Verkäufer ist, bzw. der Account bei Ebay gehört.
2. Habe ich nur die Vermutung übernommen, die hier im Forum aufgestellt wurde, weshalb ich auch in meinem Statement geschrieben habe, wir stellen alle nur Vermutungen an.
3. Die Formulierung, wir haben geprüft, lässt die Vermutung eines Handelns zu.
4. Sollte man immer alles lesen und nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen.

Gruß Wolfgang

PS: Mir tut es für die Threadstellerin leid, dass sie nun auf einem defekten Objektiv sitzt. Dabei ist es eigentlich egal, wie das zu stand kam, jedoch kann es nach der Schilderung von Schuhmann sein kann, dass der Schaden beim Transport zu stande kam. Evtl. war das Bauteil schon geschwächt und durch eine unsanfte Behandlung dann letztendlich abgebrochen. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass der AF noch lange funktioniert. :top:


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