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-   -   Das Urteil im Fall Hoeneß (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=144440)

CB450 13.03.2014 23:26

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1559454)
Die Haft soll nicht nur eine Strafe für den Täter sein, sondern auch eine abschreckende Wirkung haben.
Dat Ei

Eine abschreckende Wirkung für die Allgemeinheit?
Das käme doch nur bei öffentlichkeitswirksamen Verhandlungen zum Tragen.
Das könnte eine etwas schwierige Argumentation zur Folge haben...

Realistisch betrachtet verbringt er gerade mal 21 Monate im Gefängnis, danach wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die positive Sozialprognose setze ich mal voraus.
Viel früher ist er wahrscheinlich schon Freigänger und nächtigt "nur" noch im Gefängnis.
Ich finde er sollte die Strafe akzeptieren.
An seiner öffentlichen Reputation wird sich nichts mehr ändern. Die ist dahin.

CB450 13.03.2014 23:28

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1559459)
Da sollte vielleicht mal über die Änderung der Selbstanzeige nachgedacht werden.
Wenn Uli 50 Mio angegeben hätte - wäre er heute Freigesprochen worden.

Er wäre freigesprochen worden wenn seine Selbstanzeige gültig gewesen wäre.
Unabhängig von der hinterzogenen Summe. So habe ich es verstanden.
Bzw. es wäre nicht zu einer Anklage gekommen.

RainerV 13.03.2014 23:36

Es geht nicht darum, eine beliebig hohe Zahl zu erfinden, sondern eine vollständige Erklärung abzugeben. Und das war wohl nach Meinung des Gerichts nicht der Fall.

Rainer

Sonnenkind 13.03.2014 23:43

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 1559450)
habe auch Achtung vor seinem sozialen Engagement. All das hat mit seiner Steuerhinterziehung aber nichts zu tun.

Wenn ich Dir 100 EUR klaue, fällt es mir leicht 5 EUR davon zu verschenken...
Wenn ich dagegen 5 EUR von meinem Verdienst verschenke, aber nur 4 EUR die Stunde verdiene fällt es mir eher schwer.
Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun? Da hat sich einer mit fremden Federn geschmückt, so sieht´s aus.
Zitat:

Grundsätzlich zu bedenken möchte ich aber geben: Gibt es wirklich viele Menschen in Deutschland, die nicht zumindest versucht haben, sich bei der Steuererklärung einen , wenn auch noch so winzigen Vorteil zu verschaffen ? Egal ob Klamotten versucht wurden, als Arbeitskleidung , Romane als beruflich notwendige Literatur oder Arbeitswege von 5 km als Strecke von 8 Kilometer zu deklarieren, ich glaube jeder hat schon versucht, das Finanzamt zu besch.......... Ich schließe mich dabei nicht aus.
Klar das sind andere Dimensionen aber trotzdem bleibt grundsätzlich der Tatbestand der Gleiche. Die Frage ist also, was gilt hier als Steuerhinterziehung und was nicht ?
Rein rechtlich gesehen alles. Das ist eben nicht die Frage, sondern "Wie bestraft man was?". Um den Dimensionen Rechnung zu tragen heißt es ja auch "bis zu 10 Jahre Haft" und nicht "10 Jahre"
Zitat:

Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit, sich durch eine Selbstanzeige vor einer Strafverfolgung zu retten....aber im Prozess von Hoeneß ging es ja auch lediglich darum , ob die Selbstanzeige gültig ist oder ob nicht.
Eben nicht. Die Möglichkeit besteht nur, solange die Steuerfahnder noch nicht hinter Dir her sind. Das soll die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit fördern, aber verhindern, dass noch einer den Kopf aus der Schlinge zieht, obwohl er weiß, dass er schon drinhängt. Darum ging´s. Und für Hoeneß war es eindeutig zu spät. Das Infame war dann jedoch, dass er seine Salamitaktik bis zum letzten Tage fortgesetzt hat, zumindest was die Summen angeht. Nur zugeben, was eh auffliegt. In seiner unerträglichen FC-Großkotz-Arroganz.
Zitat:

In meinem Rechtsempfinden ist sie gültig auch wenn sie nicht vollständig oder formal falsch ist. Trotzdem hat für mich Hoeneß rechtzeitig die Reißleine gezogen, gesagt dass er Fehler gemacht hat und auch zur Aufklärung beigetragen.
Entschuldigung, aber das ist widerlegt !!!
Zitat:

Das alles sind für mich Argumente gegen eine Freiheitsstrafe. Soller halt eine saftige Strafe zahlen die gemeinnützigen zwecken zu Gute kommt. Von einem Steuersünder im Kittchen hat niemand etwas.
Auch wenn ich glaube, dass er doch noch Bewährung kriegt: Sollte er wirklich einsitzen müssen, ist die Erkenntnis, sich mit Geld eben doch nicht alles erkaufen zu können, ein wichtiges Signal an die Gesellschaft.
Zitat:

Denn Hoeneß wird uns, wenn er in Freiheit verbleibt sicher nicht den Geldbeutel auf der Straße klauen oder uns um Mitternacht in einer dunklen Gasse auflauern.
Davon gehe ich aus. Allerdings ist ein Straftäter, der eine wie auch immer gelagerte Beziehungstat begangen hat, für die Allgemeinheit meistens auch keine Gefahr.
Zitat:

Da gibt es andere Straftäter, die meiner Meinung nach für die Allgemeinheit , für Kinder oder Frauen viel gefährlicher sind und die mit einer Bewährungsstrafe wegkommen. Die sollen in den Knast, das würde uns weiterhelfen.
Der Meinung bin ich auch, aber das kann kein Argument im Fall Hoeneß sein.
Zitat:

Übrigens Revision lässt sich nur einlegen, wenn rechtliche Fehler in einem Verfahren gemacht wurden (z.B. eine Selbstanzeige nicht anerkannt) Da das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft bis auf das Strafmaß gefolgt ist , sind hier keine Rechtsfehler zu beklagen und deshalb wohl auch keine Revision möglich.
Ogottogott, lies das lieber nochmal nach oder noch besser: lösch diesen Teil Deines Posts...

Sonnenkind 13.03.2014 23:46

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1559459)
Da sollte vielleicht mal über die Änderung der Selbstanzeige nachgedacht werden.
Wenn Uli 50 Mio angegeben hätte - wäre er heute Freigesprochen worden.

1. Darüber wird nachgedacht - die soll nämlich wegfallen.
2. Nein, die war nicht zu niedrig, sondern zu spät. Er war quasi schon aufgeflogen.

Dat Ei 14.03.2014 00:05

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 1559472)
2. Nein, die war nicht zu niedrig, sondern zu spät. Er war quasi schon aufgeflogen.

Nein, die Steuerfahndung hatte ihn noch nicht auf dem Radar (Aussage im Prozess). Von daher wäre er noch zeitig gewesen und wäre ohne die Selbstanzeige auch nicht zwingend aufgeflogen. Er hat andere Kriterien nicht erfüllt.


Dat Ei

RainerV 14.03.2014 00:07

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 1559472)
1. Darüber wird nachgedacht - die soll nämlich wegfallen.

Das ist falsch. Ja, es gibt Politiker, die sie gerne abschaffen würden. Aber die Bundesregierung wird diesen Stimmen nicht nachkommen. Es wird sicherlich Änderungen geben, aber sie wird sicher nicht abgeschafft werden.

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 1559472)
...
2. Nein, die war nicht zu niedrig, sondern zu spät. Er war quasi schon aufgeflogen.

Sie war laut Urteilsbegründung nicht vollständig und daher unwirksam. Zudem "unfreiwillig" aus purer Angst vor Entdeckung abgegeben, da die Stern-Recherchen schon Hinweise auf ihn gaben: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-0...urteil-prozess

Rainer

Windbreaker 14.03.2014 00:11

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 1559470)
Ogottogott, lies das lieber nochmal nach oder noch besser: lösch diesen Teil Deines Posts...

... dann solltest du mal die Definition von Revision googeln. Revision macht nur Sinn, wenn man sich gegen Verfahrensfehler wenden will. Die Staatsanwaltschaft kann nur darüber mäkeln, dass das Strafmaß anders bewertet wurde. Ansonsten ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft ja gefolgt.

Die Verteidigung legt Revision ein, weil sie der Meinung ist, das die Nichtanerkennung der Selbstanzeige eben ein Verfahrensfehler ist. das soll vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

alberich 14.03.2014 00:15

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich nicht bei E.D.a.A. dafür bedanken, dass er diese Grube hier aufgemacht hat.

Der Runde muss ins Eckige und fertig. Was ist daran nur so interessant....

RainerV 14.03.2014 00:16

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 1559483)
..
Die Verteidigung legt Revision ein, weil sie der Meinung ist, das die Nichtanerkennung der Selbstanzeige eben ein Verfahrensfehler ist. das soll vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

Ersetze Bundesverfassungsgericht durch Bundesgerichtshof, dann passt's.


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