Ich lese eifrig mit und kann mich nicht länger zurückhalten :evil:.
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
(Beitrag 1228591)
Schaden ist ja faktisch keiner entstanden, da ohne das Bild zu kennen, die kreative Leistung wohl eher gering sein wird und der Schaden null, da das gegen Geld eh niemand gekauft hätte.
|
Natürlich ist ein Schaden entstanden, auf alle Fälle ein immaterieller. Und wie man ohne das Bild zu kennen, die dahinter stehende kreative Leistung beurteilen kann, ist mir ein Rätsel.
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
(Beitrag 1228629)
Nicht umsonst kannst ja eine Software auch nur schützen, wenn du eine merkbare geistige Leistung erbracht hast.
|
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
(Beitrag 1228629)
Aber für ein Urheberrecht ist auch ein gewisse Schöpfungshöhe notwendig.
|
Im deutschen Urheberrecht gibt es die klare Festlegung (wie es in Österreich ist, weiß ich nicht), dass eine Fotografie per se Werkcharakter hat und damit schützenswert ist. Das ist eben ein gewaltiger Unterschied zu einer Software oder einem Text, wo der Programmierer/Autor im Streitfall erst einmal die "Schöpfungshöhe" belegen müsste.
Wer eine Fotografie ungefragt/unerlaubt nutzt, greift in Deutschland tief in die Rechte des Urhebers ein. Dazu gehört ja nicht nur eine möglicherweise entgangene Vermarktung, sondern vielleicht auch der Wunsch, das Werk zu vernichten.
Mal ganz davon abgesehen: Dadurch, dass das Foto für ein Werbeplakat verwendet wurde, hat es ja durchaus einen materiellen Wert erhalten :D.
Zitat:
Zitat von olaf242
(Beitrag 1229072)
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen?
|
Das ist doch für das Urheberrecht völlig unbedeutend. Melanie bleibt Urheberin der Fotos, ganz gleich, ob es eventuell gar nicht hätte entstehen dürfen. Da könnte jetzt vielleicht der Veranstalter bei dessen Veranstaltung das Foto entstand, dessen Vernichtung fordern. Oder die darauf abgebildeten Personen ihre Persönlichkeitsrechte geltend machen. Letztere werden aber nur eine Veröffentlichung untersagen können, und kaum die Vernichtung des Werks durchsetzen können.
Sollte Melanie mit den Fotos tatsächlich das Hausrecht des Veranstalters, bei dessen Veranstaltung die Aufnahmen entstanden sind, verletzt haben, so hat jetzt vor allem derjenige ein Problem am Hals, der die Bilder unautorisiert veröffentlicht hat. Das gilt auch, sollten durch die Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt worden sein.
Junge, junge, ich kann nur den Kopf schütteln, wie hier von einigen die Selbstbedienungsmentalität im Internet verteidigt wird.
Klar, kann man jetzt sagen, einen RA muss man dafür ja nicht gleich einschalten. Ich hätte allerdings keine Lust, meine persönliche Zeit und Mühen zu opfern, um mein Recht (und mein Geld) zu bekommen. Das würde ich ganz bequem einem RA übergeben, der die Sache für mich regelt. Dass das dann für den Schädiger teurer wird, ist doch nicht mein Problem.
Martin