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BadMan 27.08.2011 10:44

Danke Helmut!

Dass er/sie sich mal über die Begriffe Panoramaformat und Panoramafreiheit informieren soll, habe ich Ihm/Ihr/Ihnen schon in der letzten mail nahegelegt.
Aber ich kann es natürlich noch mal wiederholen und dann selber die Erklärungen dazu liefern.

mrieglhofer 27.08.2011 11:00

Also ich würde die rechtlichen Wertung, in denen du ihm die Rechtlage erklärst grundsätzlich weglassen. Da kannst als Laie nur in ein Messer laufen. Beim geringsten Fehler macht dich ein Rechtanwalt auf und die Diskussion kannst du nicht gewinnen. Du bist ja auch nicht verpflichtet, die GEgenpartei juristisch zu beraten. Das müssen sie schon selbst machen.

Die Fragen sind gut und dienen dazu die Sachlage zu beurteilen. Das versteht jeder und blöd fragen ist seitens Gericht oder REchtanwalt nicht verwertbar, ganz im Gegenteil ist das der Beweis, dass du die Sache genau prüfen und nicht rechtswidrig handeln willst. Und damit smüssen sie dir Fakten liefern.

Nebenbei gibts natürlich noch einen Gag:
Du kannst natürlich jederzeit das Pro und Contra im Rahmen einer juristischen Diskussion online stellen (aber nicht die E-Mail und auch damit nicht die Originalaussagen!) und als Beispiel genau das in Frage stehende Bild. Dann fällt das unter die Zitatsausnahme. Weil du kannst das ja nur diskutieren, wenn du das Bild siehst. Damit kannst auch ein urheberrechtlich geschütztes Werk jederzeit publizieren.

Itscha 27.08.2011 11:15

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1215898)
Also ich würde die rechtlichen Wertung, in denen du ihm die Rechtlage erklärst grundsätzlich weglassen. Da kannst als Laie nur in ein Messer laufen. Beim geringsten Fehler macht dich ein Rechtanwalt auf und die Diskussion kannst du nicht gewinnen. Du bist ja auch nicht verpflichtet, die GEgenpartei juristisch zu beraten. Das müssen sie schon selbst machen.
(...)

Das ist m.E. ungefährlich. Eine Diskussion mit Argumentationsaustausch ist schließlich keine Rechtsberatung.
Alleine schon um zu sehen, wie die Mühlenpappnase auf vernünftige Argumente reagiert, muss man ja etwas "Butter bei die Fische" geben.:mrgreen:

BadMan 27.08.2011 11:16

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1215898)
Also ich würde die rechtlichen Wertung, in denen du ihm die Rechtlage erklärst grundsätzlich weglassen. Da kannst als Laie nur in ein Messer laufen. Beim geringsten Fehler macht dich ein Rechtanwalt auf und die Diskussion kannst du nicht gewinnen.

Das ist ein wichtiger Punkt.
Ich möchte mich durch die ganze Aktion natürlich nicht unglücklich machen. Das ist es nun wirklich nicht wert.

D.h., Du würdest alles ab d) bis zum vorletzten Absatz (Unmensch-Satz) weglassen?

mrieglhofer 27.08.2011 12:10

Ich würde, nachdem hier eine normale Diskussion nicht möglich ist, ihnen nicht die Rechtslage erklären, sondern nur jene Fragen stellen, die dir helfen, die Lage genau zu beurteilen und für dich sicherstellen, dass dir die Rechtslage klar ist. Wenn sie dir die Imformationen liefern, hast du gute Beweise falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde.

Beispiel: du weißt ja nicht, wie alt er war, als er das gebaut hat. Könnte ja theoretisch in der Jugend gewesen sein und er sehr alt geworden sein. Das Urheberrecht könnte noch nicht erloschen sein. Geben sie dir die Information, kannst du das ev. ausschließen und damit ist Urheberrecht soundso vom Tisch.

Jede zusätzliche Information von dir führt dazu, dass sie mehr Information über deinen Wissensstand haben und ihr Risiko besser einschätzen können, und daraus auch ableiten können, mit was sie allenfalls über einem RA argumentieren können.

Wenn du die gesamten Informationen hast und die verschiedenen Möglichkeiten ausschließen kannst, gehen sie ein ordentliches Risiko ein, einen Rechtsanwalt kostenpflichtig zu beauftragen oder den Gerichtsweg zu beschreiten.

Ich würde wie schon gesagt, immer klarstellen, dass du selbstverständlich die Gesetze einhältst, sie aber die notwendigen Informationen liefern müssen, dass ihnen das Verlangte auch zusteht.

BadMan 27.08.2011 12:35

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1215939)
Jede zusätzliche Information von dir führt dazu, dass sie mehr Information über deinen Wissensstand haben und ihr Risiko besser einschätzen können, und daraus auch ableiten können, mit was sie allenfalls über einem RA argumentieren können.

Wenn du die gesamten Informationen hast und die verschiedenen Möglichkeiten ausschließen kannst, gehen sie ein ordentliches Risiko ein, einen Rechtsanwalt kostenpflichtig zu beauftragen oder den Gerichtsweg zu beschreiten.

Aber ist es nicht das, was ich will?
Ein Rechtsstreit ist ja das Letzte, worauf ich aus bin. Ich will ja eigentlich nur, dass Sie Ruhe geben und da ist die Chance doch größer, wenn sie sehen, dass sie auf verlorenem Posten stehen.

Tommyknocker 27.08.2011 12:42

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1215948)
Ich will ja eigentlich nur, dass Sie Ruhe geben und da ist die Chance doch größer, wenn sie sehen, dass sie auf verlorenem Posten stehen.

Das werden sie wohl nur, wenn sie es vom RA gesagt bekommen.
Einen ähnlichen Fall hatten wir mit den ehemaligen Vermietern meiner Freundin, die auch erst dann auf ihre überzogenen Nachforderungen verzichteten, als es ihnen IHR Rechtsanwalt gesagt hat. Das zog sich auch über ein halbes Jahr...

der_knipser 27.08.2011 12:45

Bei jedem Streit ist es ratsam, so kurz und knapp wie möglich zu formulieren. Jedes "Geplapper" bietet nur Angriffspunkte, die später nicht in Deinem Sinne verwendet werden könnten.
Also, fragen ist gut. Damit hat der andere "den Ball" wieder.
Belehrungen und eigene Meinungen oder Erfahrungen gehören nicht in einen Streit. Beispiel: Was bringt das Erwähnen eines vergangenen Streits, außer dass man sich in dieser Richtung outet? Parallelen sind nicht zu erkennen, und wenn es welche gäbe, wäre es Zeitverschwendung, sie auszuwerten.
Also, gut zuhören, aber nicht ablenken lassen, und nicht auf Unwichtigkeiten eingehen.
Belehrungen über die Panorama-Begriffe gehören nicht ins Schreiben. Dass Du die Begriffe kennst, und sie richtig einsetzen kannst, ist Dein Pluspunkt. Gib ihn nicht ab.

BadMan 27.08.2011 13:28

Alles klar, Danke. Also kurz halten.

Aber ich werde eh noch das Wochenende abwarten. Vielleicht kommt ja noch eine Antwort. Was ich allerdings nicht glaube, zumindest keine sachliche.

Welche Frist sollte ich denen denn einräumen, um auf Nummer sicher zu gehen; 2 Wochen? Oder ist das zu lang?

mrieglhofer 27.08.2011 13:42

An sich sind 2 Wochen weit verbreitet. Andererseits ist es im Online Business sehr lange. Ich persönlich würde eine Woche nehmen. Ein bißchen Zeitdruck hilft natürlich schon damit Leute ein wenig hektisch werden ;-)


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