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-   -   Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=200186)

BeHo 25.01.2022 15:20

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231215)
Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer.[...]

Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe."

HaPeKa 25.01.2022 15:54

Zitat:

Zitat von Schlumpf1965 (Beitrag 2231195)
Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten.

Der Thread hat das Potenzial, weit über 100 Einträge zu generieren... :crazy:

Schlumpf1965 25.01.2022 16:21

Hans-Peter :lol:
Hoffentlich wird das nicht so ein Dauerbrenner wie der "Nikon ist tot" Thread oder wie der hieß.

Crimson 25.01.2022 16:21

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 2231223)
Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

ich auch nicht, wird auch ungültig sein - wie übrigens recht viele in AGBs enthaltene Elemente. AGBs sind oftmals eher Wunsch-/Abschreckungsvorstellungen à la "wir hätten das gerne so, wenn das aber doch nicht rechtens sein sollte, dann eben Rechtslage". Lustig auch bei gegeneinanderstehenden AGBs ;)

Reisefoto 25.01.2022 16:28

Denke ich auch. Konzerne fantasieren sich da gerne etwas zusammen. Bei Microsoft war es z.B. so, dass sie den Gebrauchtverkauf ihrer Software unterbinden wollten, was vor Gericht aber keinen Bestand hatte.

#75 auf dem Weg zur 100!

Pittisoft 25.01.2022 16:58

Zitat:

Zitat von flugsegler (Beitrag 2231103)
Umständlich... damit der Kunde Fehler macht und Sony nicht zahlen braucht.
Das ist nichts neues und vor Jahren gab es das Problem auch.

Für mich ist das erledigt, den Rest überlege ich mir nun.

Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231105)

Dann hat dein Händler Murks gemacht, das kannst du Sony doch nicht ankreiden. Wenn die Ware nach dem 15.01. geliefert, aber vor dem 15.01. bestellt wurde, dann gehört das Bestelldatum auf die Rechnung. Steht so ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen.


Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?

Das mit dem Händler sehe ich genauso.
Ich musste seitens Sony beim 200600G auch Bilder nachträglich einsenden, habe die selben wie vorher benutzt und die waren seltsamerweise dann in Ordnung und alles ging seinen Gang.:top:;)



Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231209)
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)

Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)



Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?

usch 25.01.2022 17:13

Das gilt pro Aktion. Also zwei Blitze zum Winter-Cashback und ein halbes Jahr später den dritten zum Sommer-Cashback würde vermutlich gehen. Natürlich müssen die dann auch im jeweiligen Aktionszeitraum gekauft werden.

jrunge 25.01.2022 17:23

Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 2231158)
Sofortrabatte bringen dem Hersteller nichts. ...

Deshalb gibt's auch seit heute für α7R III und α7R IV 200 € Sofort-Rabatt. ;)

KDBerlin 25.01.2022 17:40

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 2231235)
Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)

:top:

Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?

Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.

Im Zweifel würde ich 2 kaufen und ein paar Tage später weiteres, oder die Rechnung des 3. anders datieren lassen. Geht meistens beim Fachhändler seines Vertrauens.

felix181 25.01.2022 17:43

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 2231235)
Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)

Das habe ich sogar getan bzw. habe ich ihn darüber informiert - er war sehr erstaunt, da er das auch nicht wusste.
Kann vorkommen - ich irre mich ja auch manchmal und mir ist so ein Cashback nicht wirklich wichtig...


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