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Pittisoft 06.01.2018 15:14

@Irmi

genau so würde ich es auch handhaben:top:

minolta2175 06.01.2018 16:22

Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

subjektiv 06.01.2018 16:31

Genau so, wie jeder an einem Obststand einfach was mitnehmen kann, wenn es niemand sieht. Trotzdem ist es geklaut...

Irmi 06.01.2018 17:08

Zitat:

Zitat von minolta2175 (Beitrag 1969427)
Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten. Ebenfalls ein Hinweis auf den Verstoss gegen das Urheberrecht. Sie hätten den Aufdruck ja dran lassen können.

Irmi 06.01.2018 17:11

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 1969395)
Fakt ist: Danke für den Tritt vors Schienbein all derer, die das anders sehen.

Peter, das ist kein Tritt vors Schienbein, so ist die Rechtslage und nichts Anderes.

Jeder andere darf natürlich gerne sagen, ach, wenn mir ein Bild geklaut wird und dann damit Geld verdient wird, gerne doch, ich habe nichts dagegen.

Ich dann auch nicht, ist ja dann nicht mein Bild.

walter_w 06.01.2018 19:04

Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?

Ich habe 2016 Bilder im Innern eines Schlosses gemacht und brauchte dazu die ausdrückliche Bewilligung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Bilder auf eine Homepage zu laden wurde mir jedoch ausdrücklich nicht bewilligt. Ich hätte dazu Euro's abladen müssen und das Bewilligungsdatum ausdrücklich auf die Homepage setzen müssen. Das war mir zu umständlich und so habe ich es sein lassen.

Ist das individuell geregelt?

Gepard 06.01.2018 19:11

Nein, in geschlossenen Räumen kann der jeweilige " Hausherr" regeln was er erlaubt oder nicht.

guenter_w 06.01.2018 19:16

Zitat:

Zitat von walter_w (Beitrag 1969464)
Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?

Das mit der Panoramafreiheit ist eine eigene Sache und von Land zu Land unterschiedlich. In D gilt, dass du grundsätzlich von öffentlichem Grund aus ohne technische Hilfsmittel (Leiter, Drohne u.ä.) alles fotografieren darfst, was dir vor die Linse gerät. Veröffentlichen darfst du allerdings nicht alles, z.B. wenn Personen, die nicht Teil des öffentlichen Lebens sind (Promis), bildbestimmend sind, bei Marken gilt das Markenrecht. Nicht jedes öffentlich zugängliche Gelände ist öffentlich, bei Parks gilt das Hausrecht, ebenso bei Museen. Die Bahn AG hat mal eine allemeine Foterlaubnis für den nichtgewerbliche Bereich veröffentlicht.

minolta2175 06.01.2018 19:23

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1969444)
Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten.

So ist das Bild erkennbar, aber geschützt.

Bild in der Galerie

traeumerle 06.01.2018 19:28

Es ist doch vollkommen unerheblich, ob Irmi das Bild hat veröffentlichen dürfen, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Hausherren. Aber der Hausherr kann ja nich irgenwem ein Nutzungsrecht einräumen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen und wenn hier irgendwem Nutzungsrechte eingräumt werden, dann durch den Fotografen.


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