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@Irmi
genau so würde ich es auch handhaben:top: |
Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.
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Genau so, wie jeder an einem Obststand einfach was mitnehmen kann, wenn es niemand sieht. Trotzdem ist es geklaut...
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Jeder andere darf natürlich gerne sagen, ach, wenn mir ein Bild geklaut wird und dann damit Geld verdient wird, gerne doch, ich habe nichts dagegen. Ich dann auch nicht, ist ja dann nicht mein Bild. |
Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen? Ich habe 2016 Bilder im Innern eines Schlosses gemacht und brauchte dazu die ausdrückliche Bewilligung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Bilder auf eine Homepage zu laden wurde mir jedoch ausdrücklich nicht bewilligt. Ich hätte dazu Euro's abladen müssen und das Bewilligungsdatum ausdrücklich auf die Homepage setzen müssen. Das war mir zu umständlich und so habe ich es sein lassen. Ist das individuell geregelt? |
Nein, in geschlossenen Räumen kann der jeweilige " Hausherr" regeln was er erlaubt oder nicht.
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![]() → Bild in der Galerie |
Es ist doch vollkommen unerheblich, ob Irmi das Bild hat veröffentlichen dürfen, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Hausherren. Aber der Hausherr kann ja nich irgenwem ein Nutzungsrecht einräumen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen und wenn hier irgendwem Nutzungsrechte eingräumt werden, dann durch den Fotografen.
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