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-   -   Einkauf in England - A7sII (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=175945)

deranonyme 13.01.2017 13:52

Zitat:

Zitat von Norbert W (Beitrag 1884253)
Ergänzung:
Eigentlich aber nur die Kosten bis zum Eintritt ins Bestimmungsland (oder sogar in die EU, da bin ich mir nicht ganz sicher)... wohne ich also in Mannheim und es kommt was per Schiff nach Hamburg darf auf den Frachtkosten-Anteil ab Hamburg nach Mannheim nichts erhoben werden.

Das ist grundsätzlich richtig, betrifft aber nicht Postsendungen. Hier geht das Porto in voller Höhe in den Zollwert ein (Art 139 UZK-IA). Bei anderen Transportwegen wird aufgeteilt bis Grenze EU/nach EU Grenze. Da aber die meisten von uns Kleinsendungen per Post empfangen - voller Portobetrag.

walt_I 14.03.2017 15:14

Hallo,

hab mir bei E- Infinity ein A7RII bestellt, rund 2350€ Endpreis, Lieferzeit 4 Tage. Wurde via DHL geliefert.
1 Jahr Garantie mit kostenlosem Pickup- Service.
Bis jetzt ist alles prima.

Was mich nur wundert, warum vertreibt Sony die Kamera in D nur über den Fachhandel? Der vertreibt das margenstarke Produkt bis heute überwiegend zum Listenpreis.
Bei einem Jubelpreis von über 3500€ hierzulande bleibt einem preisbewusstem Kunden doch gar nichts anderes übrig als in UK zu kaufen.
Wenn man vom UK- Kaufpreis ebay- und PayPal- Gebühren, Transportkosten, sowie einen angemessenen Gewinn des Verkäufers abzieht, wird deutlich, dass der Einkaufspreis weit unter 2000€ liegen muss.

Wäre die Preisdifferenz zum Einkauf in D nicht so immens, sondern nur 400- 500€, ich hätte aus vielerlei Gründen auch wegen der längeren Garantie in D gekauft.
Aber so......

Gruss
Walt

PS. Andere Sony Kameras, wie die A7 oder die A7II werden in UK oder auch in den USA kaum billiger als hierzulande angeboten. Da liegt es nahe, dass der exclusive Fachhandelsvertrieb die Quelle des Problems ist.

Ghostina 14.03.2017 18:57

Zitat:

Zitat von walt_I (Beitrag 1900760)
Hallo,

hab mir bei E- Infinity ein A7RII bestellt, rund 2350€ Endpreis, Lieferzeit 4 Tage. Wurde via DHL geliefert.
1 Jahr Garantie mit kostenlosem Pickup- Service.
Bis jetzt ist alles prima.
....


Dem ist nichts hinzuzufügen! Punktum! :top:

eac 14.03.2017 21:21

Rein Interessehalber: Ist bei dem Preis auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer dabei?

walt_I 14.03.2017 22:37

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1900856)
Rein Interessehalber: Ist bei dem Preis auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer dabei?

Ja, ich hab eine Rechnung über den Gesamtbetrag, aber ohne Mwst. Das ist wohl rechtmässig entsprechend englischem Recht.

Gruss
Walt

Schmiddi 14.03.2017 22:58

Hallo,

auch in Deutschland gilt: als privater Endkunde hat man kein Anrecht darauf, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt zu bekommen (steht in §14 Nr.2 UStG). Man hat lediglich nach §368 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung über den Kaufpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben und Versand, was dann aber nicht separat aufgeführt sein muss, wie ich das Wort Quittung verstehe).

Wie das dann abläuft, wenn man mit hier der Kamera nach einer Reise nach außerhalb EU wieder einreisen will und dem Zoll nachweist mit der Quittung, dass man die Kamera vor der Reise schon hatte (und die dann dem nicht entnehmen können, ob man auf das von einem Chinesen gekauften Teil auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat) - das erschließt sich mir nicht. Kann sein, dass Quittung mit Datum reicht. Kann sein, dass man, da man die Abfuhr der Steuer nicht nachweisen kann, ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung am Hals hat...

Liebe Grüße, Andreas

Ghostina 14.03.2017 23:02

Zitat:

Zitat von Schmiddi (Beitrag 1900882)
Hallo,

auch in Deutschland gilt: als privater Endkunde hat man kein Anrecht darauf, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt zu bekommen (steht in §14 Nr.2 UStG). Man hat lediglich nach §368 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung über den Kaufpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben und Versand, was dann aber nicht separat aufgeführt sein muss, wie ich das Wort Quittung verstehe).

Wie das dann abläuft, wenn man mit hier der Kamera nach einer Reise nach außerhalb EU wieder einreisen will und dem Zoll nachweist mit der Quittung, dass man die Kamera vor der Reise schon hatte (und die dann dem nicht entnehmen können, ob man auf das von einem Chinesen gekauften Teil auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat) - das erschließt sich mir nicht. Kann sein, dass Quittung mit Datum reicht. Kann sein, dass man, da man die Abfuhr der Steuer nicht nachweisen kann, ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung am Hals hat...

Liebe Grüße, Andreas

Und wann bist du das letzte mal aufgehalten worden beim Zoll wegen deiner Linsen?

Man kann immer den Teufel an die Wand malen!

Außerdem gibt es die Möglichkeit vorab beim Zoll bei Ausreise sein Equipment anzumelden um dem Entgegenzuwirken!

Schmiddi 14.03.2017 23:05

Noch nie, habe aber auch die EU nie im Leben verlassen...
Die Vorabanmeldung kenne ich - würde ich auch immer so machen (schon, weil für Gebrauchtsachen ja gar keine Rechnungen/Quittungen vorliegen).

Liebe Grüße, Andreas

walt_I 14.03.2017 23:24

Hallo Schmiddi,

erstens kann ich per Rechnung belegen, dass ich die Kamera in der EU legal gekauft habe.
Andererseits bin ich in den letzten 20 Jahren mindestens 60 mal im aussereuropäischem Ausland gewesen, Amerika (nicht nur USA), Asien, Afrika, Australien und bin NIE vom deutschen Zoll bei der Einreise nach Rechnungen gefragt worden. Das liegt wohl auch an meiner überaus ehrlichen und seriösen Erscheinung ;-))


Gruss
Walt

BeHo 14.03.2017 23:37

Zitat:

Zitat von walt_I (Beitrag 1900760)
[...]PS. Andere Sony Kameras, wie die A7 oder die A7II werden in UK oder auch in den USA kaum billiger als hierzulande angeboten. Da liegt es nahe, dass der exclusive Fachhandelsvertrieb die Quelle des Problems ist.

Sogar die RX10 III ist bei E-Infinity teurer als z.B. bei Amazon.de. :?


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