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Hallo,
hab mir bei E- Infinity ein A7RII bestellt, rund 2350€ Endpreis, Lieferzeit 4 Tage. Wurde via DHL geliefert. 1 Jahr Garantie mit kostenlosem Pickup- Service. Bis jetzt ist alles prima. Was mich nur wundert, warum vertreibt Sony die Kamera in D nur über den Fachhandel? Der vertreibt das margenstarke Produkt bis heute überwiegend zum Listenpreis. Bei einem Jubelpreis von über 3500€ hierzulande bleibt einem preisbewusstem Kunden doch gar nichts anderes übrig als in UK zu kaufen. Wenn man vom UK- Kaufpreis ebay- und PayPal- Gebühren, Transportkosten, sowie einen angemessenen Gewinn des Verkäufers abzieht, wird deutlich, dass der Einkaufspreis weit unter 2000€ liegen muss. Wäre die Preisdifferenz zum Einkauf in D nicht so immens, sondern nur 400- 500€, ich hätte aus vielerlei Gründen auch wegen der längeren Garantie in D gekauft. Aber so...... Gruss Walt PS. Andere Sony Kameras, wie die A7 oder die A7II werden in UK oder auch in den USA kaum billiger als hierzulande angeboten. Da liegt es nahe, dass der exclusive Fachhandelsvertrieb die Quelle des Problems ist. |
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Dem ist nichts hinzuzufügen! Punktum! :top: |
Rein Interessehalber: Ist bei dem Preis auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer dabei?
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Gruss Walt |
Hallo,
auch in Deutschland gilt: als privater Endkunde hat man kein Anrecht darauf, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt zu bekommen (steht in §14 Nr.2 UStG). Man hat lediglich nach §368 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung über den Kaufpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben und Versand, was dann aber nicht separat aufgeführt sein muss, wie ich das Wort Quittung verstehe). Wie das dann abläuft, wenn man mit hier der Kamera nach einer Reise nach außerhalb EU wieder einreisen will und dem Zoll nachweist mit der Quittung, dass man die Kamera vor der Reise schon hatte (und die dann dem nicht entnehmen können, ob man auf das von einem Chinesen gekauften Teil auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat) - das erschließt sich mir nicht. Kann sein, dass Quittung mit Datum reicht. Kann sein, dass man, da man die Abfuhr der Steuer nicht nachweisen kann, ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung am Hals hat... Liebe Grüße, Andreas |
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Man kann immer den Teufel an die Wand malen! Außerdem gibt es die Möglichkeit vorab beim Zoll bei Ausreise sein Equipment anzumelden um dem Entgegenzuwirken! |
Noch nie, habe aber auch die EU nie im Leben verlassen...
Die Vorabanmeldung kenne ich - würde ich auch immer so machen (schon, weil für Gebrauchtsachen ja gar keine Rechnungen/Quittungen vorliegen). Liebe Grüße, Andreas |
Hallo Schmiddi,
erstens kann ich per Rechnung belegen, dass ich die Kamera in der EU legal gekauft habe. Andererseits bin ich in den letzten 20 Jahren mindestens 60 mal im aussereuropäischem Ausland gewesen, Amerika (nicht nur USA), Asien, Afrika, Australien und bin NIE vom deutschen Zoll bei der Einreise nach Rechnungen gefragt worden. Das liegt wohl auch an meiner überaus ehrlichen und seriösen Erscheinung ;-)) Gruss Walt |
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