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screwdriver 24.06.2016 16:31

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 1831362)

soviel ich weiß dürfen Modellflugzeuge nur auf "ausgewiesenen" Flugplätzen betrieben werden...

Dein Wissen hat Lücken. ;)
Es ist tatsächlich so, das Drohnen genauso wie ferngesteruerte Helikopter und Flugzeuge "ferngesteuerte Fluggeräte" sind und bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze ohne jede Anmeldung nur von nichtgewerblichen Piloten ohne kommerzielles Interesse "in die Luft gebracht" werden dürfen.
Dafür gibt es allerdings immer mehr generelle Einschränkungen für ALLE die erlaubten Flugzonen betreffend.
Viele von diesen Einschränkungen sind neu dazugekommen und Drohnen- Piloten "zu verdanken", die sich nicht einer gewissen freiwilligen Selbstbeschränkung unterwerfen wollten.

Carsten02 02.07.2016 18:00

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 1831488)
Dein Wissen hat Lücken. ;)
Es ist tatsächlich so, das Drohnen genauso wie ferngesteruerte Helikopter und Flugzeuge "ferngesteuerte Fluggeräte" sind und bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze ohne jede Anmeldung nur von nichtgewerblichen Piloten ohne kommerzielles Interesse "in die Luft gebracht" werden dürfen.
Dafür gibt es allerdings immer mehr generelle Einschränkungen für ALLE die erlaubten Flugzonen betreffend.
Viele von diesen Einschränkungen sind neu dazugekommen und Drohnen- Piloten "zu verdanken", die sich nicht einer gewissen freiwilligen Selbstbeschränkung unterwerfen wollten.


Hallo Volker,

leider auch nicht ganz richtig!!
Ich betreibe schon von meiner Kindheit an Modellbau und denke das ich hier doch weiterhelfen kann.Voraussetzung eine Versicherung für alle Modellbetriebenen Modelle.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 5 Kg kann ich auf einem nicht ausgewiesenen Platz ( Feld oder Ähnlich ) mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb.
Für Flugmodelle mit mehr als 25 Kg gibt es Sonderregelungen denn diese dürfen ohne TÜV Abnahmen erst garnicht in die Luft, und wenn alles passt gibt es ohne Aufstiegsgenehmigung des Bundesluftfahrtsamt keine Staterlaubniss.

Was das Fliegen mit einer Drohne betrifft so hatte ich schon in einer anderen Seite mich geäußert.
Das Fliegen über Menschen und Häuser ist grundsätzlich für den Privaten Gebrauch Verboten und wer sich nicht daran hält sollte mit der Höchststrafe rechnen müssen.
Meine Persönliche Meinung!!
Es gibt im Moment genug über Flugverbote im Internet zu lesen auch in dem DMFV.de.

Liebe Grüße
Carsten

NorbertT 15.07.2016 00:45

Zitat:

Zitat von Carsten02 (Beitrag 1833696)
Hallo Volker,

leider auch nicht ganz richtig!!
Ich betreibe schon von meiner Kindheit an Modellbau und denke das ich hier doch weiterhelfen kann.Voraussetzung eine Versicherung für alle Modellbetriebenen Modelle.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 5 Kg kann ich auf einem nicht ausgewiesenen Platz ( Feld oder Ähnlich ) mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb.

Den richtigen Plan hast du aber auch nicht.:)

Flugmodelle über 5 Kg (bis 25Kg) dürfen natürlich auch "Wild" geflogen werden sobald eine Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde. Für Verbrennungsmotoren sowie Turbinen zählt zudem noch die Einhaltung der Nahgrenze zum nächsten Ort, kann diese nicht eingehalten werden gibt´s auch keine Genehmigung.
Bei uns z.B. benötigt man zudem wegen Flugplatznähe (Airbase Ramstein) noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe, die aber Formlos innerhalb einer Stunde erteilt wurde.

Zitat:

mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht.
Da mußt du dich aber mal Schlau machen, Gewerblich oder nicht spielt eine große Rolle.

Dat Ei 15.07.2016 07:36

Die Drohne hier ist sicherlich genehmigungspflichtig: clickclack!


Dat Ei

Carsten02 17.07.2016 18:42

Zitat:

Zitat von NorbertT (Beitrag 1836613)
Den richtigen Plan hast du aber auch nicht.:)

Flugmodelle über 5 Kg (bis 25Kg) dürfen natürlich auch "Wild" geflogen werden sobald eine Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde. Für Verbrennungsmotoren sowie Turbinen zählt zudem noch die Einhaltung der Nahgrenze zum nächsten Ort, kann diese nicht eingehalten werden gibt´s auch keine Genehmigung.
Bei uns z.B. benötigt man zudem wegen Flugplatznähe (Airbase Ramstein) noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe, die aber Formlos innerhalb einer Stunde erteilt wurde.



Da mußt du dich aber mal Schlau machen, Gewerblich oder nicht spielt eine große Rolle.

Hallo Norbert


Auf solchen endlosen Diskussionen hab ich keine Lust, es war einfach nur ein Hinweis und eine grobe Richtung.
Wenn du mit dein 30Kg Jet F16 auf dem Kornfeld Fliegen gehrst ,,,,Prost !

Falls du dich auskennst schau einfach im DMFV Flugregeln nach.

Grüße

NorbertT 22.07.2016 12:47

Zitat:

Zitat von Carsten02 (Beitrag 1837147)
Hallo Norbert


Auf solchen endlosen Diskussionen hab ich keine Lust, es war einfach nur ein Hinweis und eine grobe Richtung.
Wenn du mit dein 30Kg Jet F16 auf dem Kornfeld Fliegen gehrst ,,,,Prost !

Falls du dich auskennst schau einfach im DMFV Flugregeln nach.

Grüße

Keine Lust aber trotzdem etwas darüber schreiben, und dann noch falsch.
Wer hat denn etwas von einem 30 kg Jet gesagt? Es ging um Modelle über 5 kg und die dürfen nun mal mit einer Aufstiegsgenehmigung auch Wild geflogen werden.
Modelle über 25 kg ist eine andere Sache, das hast du ja richtig erkannt.
Und was soll ich bei den DMFV Flugregeln schauen, die sind dafür nicht relevant, die betreffen nur die Haftpflicht und sonst nichts.

Carsten02 22.07.2016 18:56

Zitat:

Zitat von NorbertT (Beitrag 1838175)
Keine Lust aber trotzdem etwas darüber schreiben, und dann noch falsch.
Wer hat denn etwas von einem 30 kg Jet gesagt? Es ging um Modelle über 5 kg und die dürfen nun mal mit einer Aufstiegsgenehmigung auch Wild geflogen werden.
Modelle über 25 kg ist eine andere Sache, das hast du ja richtig erkannt.
Und was soll ich bei den DMFV Flugregeln schauen, die sind dafür nicht relevant, die betreffen nur die Haftpflicht und sonst nichts.


Hallo Norbert,

wer lesen kann ist klar im Vorteil,,,,

Ich habe doch geschrieben ohne Genehmigung geht nichts,,,,.Hätte ich es anders ausdrücken sollen ( Aufstiegsgenemigung) !!!!

DonFredo 25.07.2016 18:25

Hier noch was dazu:

http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf

Jetzt ist die Gewichtsbeschränkung von 5kg auf 10kg angehoben worden.

mrrondi 25.07.2016 18:33

In Oberbayern kostet die Ausstiegs Genehmigung für die geschäftliche Nutzung seit Anfang 2016 nichts mehr.
Jedoch muss manch sich bei der Regierung von Oberbayern registrieren lassen.

NorbertT 28.07.2016 12:48

Zitat:

Zitat von Carsten02 (Beitrag 1838262)
Hallo Norbert,

wer lesen kann ist klar im Vorteil,,,,

Ich habe doch geschrieben ohne Genehmigung geht nichts,,,,.Hätte ich es anders ausdrücken sollen ( Aufstiegsgenemigung) !!!!

Du weißt scheinbar selbst nicht was du schreibst.:eek:

Zitat:

Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb.
Das steht nix von Genehmigung, da steht das Modelle bis 25 Kg nur auf Modellflugplätzen geflogen werden dürfen, und das ist falsch.;)


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