![]() |
Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.
Ich habe mir bei Ebay angewöhnt, Bewertungen bei Käufen erst nach rund 1 Woche abzugeben. |
Zitat:
Ich weiß, was ich bisher geschrieben habe. Ich sehe aber eben auch, dass es beinahe unmöglich für dich sein wird hier was zu erreichen. Wie er auch angemerkt hat, hast du den Kauf bereits positiv bewertet. Das macht das alles nicht leichter. Ich habe mir das Profil des Verkäufers nicht angesehen, aber wenn er überwiegend positive Bewertungen erhalten hat, dann scheint er auch zuverlässig zu sein. Ob er nun tatsächlich privat oder als Händler verkauft, dies zu prüfen ist Sache von eBay. Du hast von ihm als Privatperson gekauft. Das ist die Grundlage, auf der euer Kaufvertrag zustande kam. Und da gelten halt andere Rechte als beim Kauf vom Händler, so z. B. dass er eine Gewährleistung ausschließen kann. Es ist zwar ärgerlich, dass du ein offensichtlich nicht 100% intaktes Objektiv hast. Es kann aber auch sein, dass es tatsächlich erst auf dem Transport kaputt gegangen ist. Oder nachdem du es ausgepackt hast. Oder unmittelbar bevor du den MF testen wolltest. Wie bereits erwähnt, gehen manche Teile eben von jetzt auf gleich kaputt. |
Zitat:
Siegrid: Du hast doch schon mit einem Anwalt gesprochen. Der wird wissen, wann der BGH und die Instanzgerichte einen Privaten gewerblich behandeln und ob das hier passt. ;) Gerhard @ all: kann mir bitte jemand einen Link zum Verkäufer (ebay) schicken? Danke! |
Na wenn das so aussieht, würde ich das Objektiv bzw. die Flinte auch noch nicht ins Korn werfen. Ich weiss nicht wie aktiv er war, aber wenn er relativ viele Artikel anbietet/angeboten hat, reicht es vielleicht auch ihn dezent darauf hinzuweisen, dass das zuständige Finanzamt möglicherweise gerne seine Aktivitäten prüfen möchte, wenn es einen Hinweis erhält. Vielleicht möchte er ja eine kulante Regelung im beiderseitigen Einvernehmen nochmals überdenken.
|
Zitat:
In 12 Monaten 29 Bewertungen, davon 14 in den letzten 6 und nur 7 im letzten... Aktuell läuft 1 Auktion. Das deutet nicht gerade auf gewerbliches Handeln hin, eher auf Sammelsurium verkaufen. Bei mir werden aus "mal ausmisten" schnell >100 Auktionen... :oops: |
Um ein Händler zu sein, muss er einen Eintrag in ein Handelsregister haben. Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die keinen in kaufmännischer Weise einegrichteten Gewerbebetrieb erfordern. (§1 Abs. 2 HGB) Das Problem ist: Wo zieht man die Grenze?
Ich habe in den letzten Jahren mehr als 400 Bewertungen bei eBay gesammelt, da ich dort regelmäßig Dinge kaufe, aber auch verkaufe. Bin ich jetzt ein Händler? Wenn ich z. B. meine private CD oder DVD-Sammlung verkaufe, quasi hunderte Artikel gleichen Typs anbiete... Bin ich dann ein Händler? Es dürfte also schwierig werden, dem Verkäufer gewerblichen Handel zu unterstellen bzw. nachzuweisen. Edit: Zitat:
|
Das zieht dann eher nicht, wenn er das ist.
|
Ich weiß nicht ob es erlaubt ist und ich will auch niemanden verunklimpfen. Ich denke aber, dass sein Username bei eBay mit 123 endet.
Er verkaufte in den letzten 12 Monaten tatsächlich sehr viele Fotoartikel. Bis auf eins, zwei Ausnahmen sind mir aber keine doppelten aufgefallen. Das wird nicht reichen um Gewerbe zu unterstellen. Ansonsten sind da einige Sammlerstücke und/oder "alte" Objektive und Kameras dabei. Für mich sieht das so aus, als wird da eine Sammlung aufgelöst. Vielleicht ist auch der eine oder andere Zu- und Weiterverkauf dabei, weil auch relativ aktuelle Geräte und Objektive verkauft werden. Aber das ist nur Spekulation und würde auch nicht wirklich als Grundlage dienen, gewerbliche Aktivitäten zu unterstellen. Fakt ist nämlich: Wir wissen weder wie er an die Sachen gekommen ist, noch warum er sie verkauft. |
Zitat:
Wir sollten jetzt Siegrids Anwalt machen lassen. Der weiß, wer es ist und wie er ihn - privat oder gewerblich - zu beurteilen hat. ;) Gerhard |
Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird. Bei uns in Deutschland gilt jemand für unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Also sollte man hier niemand etwas unterstellen. Weder dem Käufer(in) noch dem Verkäufer.
Was, wenn das Objektiv beim Verkäufer wirklich einwandfrei war, es auf dem Transportweg ein Schaden erlitten hat (auch wenn die Verpackung nicht beschädigt war) und das sich so auswirkt, dass das Objektiv nach 2-3 Tagen Gebrauch plötzlich kaputt geht. Das ist dann natürlich ärgerlich für den, der das Objektiv gerade gekauft hat. Nun gilt es zu beweisen, dass der Artikel vor dem Versand defekt war. Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt, wird er im "Ernstfall" ein Zeugen vorweisen der bestätigt, dass das Objektiv bei ihm einwandfrei funktionierte. Dann bleibt dem Richter(in) nichts anders als das zu glauben, auch wenn es gewisse Zweifel gibt. Auch die Reklamationszeit (soweit ich erlesen konnte 10 Tage) spricht leider gegen ein Erfolg vor Gericht. So leid es mir für dich tut, es lohnt sich nicht, sich noch mehr zu ärgern als es sowieso schon der Fall ist. Einfach das Objektiv mit AF nutzen, so lange es geht oder aber reparieren lassen und sich über ein gutes Objektiv freuen, obwohl es teurer war, als erwartet. Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen. Gruß Wolfgang |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:51 Uhr. |