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wwjdo? 17.12.2014 22:01

Zitat:

Zitat von Africa_Twin (Beitrag 1656480)

Oder hast du eine bessere Erklärung warum sie damals den Täter der mich abgezockt hat
nicht gefasst?

Seine Daten waren doch bekannt, wenn du über ebay gehandelt hast - oder waren diese gefälscht bzw. wurde ein account gehackt?

Anklage vollzieht sich durch die Staatsanwaltschaft - und dann sollte alles seinen Gang gehe...:cool:

Maarthok 18.12.2014 10:19

Zitat:

Zitat von Africa_Twin (Beitrag 1656480)
Wenn der Staatsaparat,Geld investieren muss mit der Aussicht davon kein Geld zu bekommen,dann macht er es nicht,warum nicht?
Nicht rentabel.

Oder hast du eine bessere Erklärung warum sie damals den Täter der mich abgezockt hat nicht gefasst?

Das ist doch Unsinn, die meisten Strafverfahren sind ein Draufzahlgeschäft für den Staat.

Gerade im Betrugsbereich gibt es viele Gründe, weshalb ein Verfahren eingestellt wird ( - werden muß)

Quirrlicht 18.12.2014 11:39

Und welche bitte?

Bei mir das Gleiche: Geld überwiesen (~90 Euro), Ware nicht erhalten, Anzeige mit allem drum und dran erstattet (Kontonummer!!!), Verfahren eingestellt. Das war ca. 2002.

Mit solchen Enttäuschungen im Kleinen geht für den Einzelbürger das Vertrauen in den Rechtstaat flöten. Und plötzlich wundern sich alle, warum AfD und Pediga solch einen Zulauf haben.

jameek 18.12.2014 11:51

Es ging mir um das Wort "rentabel", welches ich für die Exekutive (weiterhin) als unpassend empfinde... (> Es klingt so, als würde die Polizei an den Straftaten mitverdienen).
Dass auch die Polizei ihre Ressourcen sinnvoll verteilen muss, ist eine andere Sache. Übrigens ist für die Einstellungen von Ermittlungen usw. eher die Staatsanwaltschaft zuständig. Und dass das ärgerlich ist, habe ich an eigenem Leib 2x dieses Jahr in Form von Navidiebstahl erfahren dürfen, obwohl die Polizei die Täter festgenommen hatte.
Aber bitte, das führt hier wirklich zu weit und hat mit ebay ungutem Gefühl echt nix mehr zu tun...

Dat Ei 18.12.2014 12:13

Moin, moin,

nur weil ein Staatsanwalt das Verfahren einstellt, heißt das doch noch lange nicht, dass man nicht auf zivilrechtlichem Wege Maßnahmen ergreifen kann. Die Fragestellung, ob sich etwas für die Polizei rechnet oder nicht, ist schon sehr, sehr eigenwillig...


Dat Ei

©aScha 18.12.2014 12:26

Halbwissen ist immer gefährlich ...

Es muss schonmal unterschieden werden zwischen der Strafverfolgung, z.B. nach §263 StGB (Betrug) und dem Zivilrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei dem z.B. der Schadensersatz etc. geregelt ist.

Dann gibt es auch im Strafrecht noch die Unterscheidung zwischen den Antragsdelikten und den sogenannten "Offizialklagedelikten" z.B. Raub, d.h. es wird von Amtswegen ermittelt.

Bei beiden Deliktarten gilt es dabei auch noch das "öffentliche Interesse" zu beachten, eben um z.B. unverhältnismäßige Verfahrenskosten abzuwenden.
(Bei einem Betrug von z.B. 500 € wo der "Täter" auf den Philippinen sitzt, ist das zu erwartende Aufwand - Nutzen Verhältnis schon arg verschoben!)

Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar.

Das ganze bezieht sich jedoch nur auf die Strafverfolgung, für den Schadensersatz ist dann immer noch der eigene Anwalt notwendig und evtl. sogar ein eigener Prozeß.

Auf jeden Fall stellt die Polizei niemals ein Strafverfahren, egal ob Antrags- oder Offizialklage ein, das darf nur die Staatsanwaltschaft!

Gruß Carsten

mekbat 18.12.2014 13:29

OT
Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1656608)
Moin, moin,

... Die Fragestellung, ob sich etwas für die Polizei rechnet oder nicht, ist schon sehr, sehr eigenwillig...


Dat Ei

Aber berechtigt - wenn man davon ausgeht, das bei kleinen Polizeirevieren durchaus die Frage gestellt wird, ob man "den kleinen Unfallschaden auf dem Parkplatz" nicht untereinander regeln kann!
OT aus

Oldy 18.12.2014 13:41

Nein, nicht berechtigt.
Den das Wort rentabel impliziert, dass die Polizei bei Ermittlungen einen Gewinn macht.
Wie soll der denn aussehen?


Bitte noch einmal aschas richtige Erklärung lesen.

Enzian 18.12.2014 16:06

Zitat:

Zitat von mekbat (Beitrag 1656627)
OT


Aber berechtigt - wenn man davon ausgeht, das bei kleinen Polizeirevieren durchaus die Frage gestellt wird, ob man "den kleinen Unfallschaden auf dem Parkplatz" nicht untereinander regeln kann!
OT aus

"die Polizei" regelt auch nie einen Unfallschaden. Kommt es zu einem Unfall, wird (wenn überhaupt etwas "geregelt" wird) der Verstoß des Verursachers geahndet, die Schadensregelung erfolgt stets durch die Unfallbeteiligten selbst. "Untereinander regeln" bedeutet: der Schadensverursacher könnte einen kleinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Schadenssumme z.B. geringer ist ist die zu erwartende Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Und was hat das mit "kleinen Polizeirevieren" zu tun ?

schöne Feiertage
Enzian

mekbat 18.12.2014 17:20

OT
Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1656629)
...
Den das Wort rentabel impliziert, dass die Polizei bei Ermittlungen einen Gewinn macht.
Wie soll der denn aussehen?
...

Dies beginnt schon mit der Kilometereinsparung: der Gewinn = weniger Spritverbrauch.
Vorausgesetzt - man kann die beauftragten Fahrten wie ein Fuhrunternehmen planen und damit Einsatzzeiten minimieren.

Zitat:

Zitat von Enzian (Beitrag 1656674)
"die Polizei" regelt ...
...
Enzian

Keine Frage - du hast recht :top:
Ich habe auch "untereinander regeln" geschrieben. Nicht das dies die Polizei übernimmt.

Zitat:

Zitat von Enzian (Beitrag 1656674)
...
Und was hat das mit "kleinen Polizeirevieren" zu tun ?
Enzian

Dies bezieht sich auf die Mannstärke der Reviere und ob deren Zuständigkeit auf ein Stadtgebiet beschränkt ist oder ein größerer Landkreis bedient werden muß.
Weniger Polizisten und Polizistinnen = höherer Mehraufwand bei der Planung der Fahrten.
OT Ende


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