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Anklage vollzieht sich durch die Staatsanwaltschaft - und dann sollte alles seinen Gang gehe...:cool: |
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Gerade im Betrugsbereich gibt es viele Gründe, weshalb ein Verfahren eingestellt wird ( - werden muß) |
Und welche bitte?
Bei mir das Gleiche: Geld überwiesen (~90 Euro), Ware nicht erhalten, Anzeige mit allem drum und dran erstattet (Kontonummer!!!), Verfahren eingestellt. Das war ca. 2002. Mit solchen Enttäuschungen im Kleinen geht für den Einzelbürger das Vertrauen in den Rechtstaat flöten. Und plötzlich wundern sich alle, warum AfD und Pediga solch einen Zulauf haben. |
Es ging mir um das Wort "rentabel", welches ich für die Exekutive (weiterhin) als unpassend empfinde... (> Es klingt so, als würde die Polizei an den Straftaten mitverdienen).
Dass auch die Polizei ihre Ressourcen sinnvoll verteilen muss, ist eine andere Sache. Übrigens ist für die Einstellungen von Ermittlungen usw. eher die Staatsanwaltschaft zuständig. Und dass das ärgerlich ist, habe ich an eigenem Leib 2x dieses Jahr in Form von Navidiebstahl erfahren dürfen, obwohl die Polizei die Täter festgenommen hatte. Aber bitte, das führt hier wirklich zu weit und hat mit ebay ungutem Gefühl echt nix mehr zu tun... |
Moin, moin,
nur weil ein Staatsanwalt das Verfahren einstellt, heißt das doch noch lange nicht, dass man nicht auf zivilrechtlichem Wege Maßnahmen ergreifen kann. Die Fragestellung, ob sich etwas für die Polizei rechnet oder nicht, ist schon sehr, sehr eigenwillig... Dat Ei |
Halbwissen ist immer gefährlich ...
Es muss schonmal unterschieden werden zwischen der Strafverfolgung, z.B. nach §263 StGB (Betrug) und dem Zivilrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei dem z.B. der Schadensersatz etc. geregelt ist. Dann gibt es auch im Strafrecht noch die Unterscheidung zwischen den Antragsdelikten und den sogenannten "Offizialklagedelikten" z.B. Raub, d.h. es wird von Amtswegen ermittelt. Bei beiden Deliktarten gilt es dabei auch noch das "öffentliche Interesse" zu beachten, eben um z.B. unverhältnismäßige Verfahrenskosten abzuwenden. (Bei einem Betrug von z.B. 500 € wo der "Täter" auf den Philippinen sitzt, ist das zu erwartende Aufwand - Nutzen Verhältnis schon arg verschoben!) Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar. Das ganze bezieht sich jedoch nur auf die Strafverfolgung, für den Schadensersatz ist dann immer noch der eigene Anwalt notwendig und evtl. sogar ein eigener Prozeß. Auf jeden Fall stellt die Polizei niemals ein Strafverfahren, egal ob Antrags- oder Offizialklage ein, das darf nur die Staatsanwaltschaft! Gruß Carsten |
OT
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OT aus |
Nein, nicht berechtigt.
Den das Wort rentabel impliziert, dass die Polizei bei Ermittlungen einen Gewinn macht. Wie soll der denn aussehen? Bitte noch einmal aschas richtige Erklärung lesen. |
Zitat:
schöne Feiertage Enzian |
OT
Zitat:
Vorausgesetzt - man kann die beauftragten Fahrten wie ein Fuhrunternehmen planen und damit Einsatzzeiten minimieren. Zitat:
Ich habe auch "untereinander regeln" geschrieben. Nicht das dies die Polizei übernimmt. Zitat:
Weniger Polizisten und Polizistinnen = höherer Mehraufwand bei der Planung der Fahrten. OT Ende |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:55 Uhr. |