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Da jeder und jede, der impft sich auch jede einzelne Impfung bezahlen lässt, sind die Daten also vorhanden und könnten ohne den geringsten Mehraufwand zum RKI gemeldet werden. Das sowas in Deutschland nicht geht ist mir völlig klar.
Ich muß meinen alten Führerschein umtauschen. Da ich den nicht in der Stadt gemacht habe, in der ich jetzt wohne, brauch ich von der damals ausstellenden Behörde eine "Karteikartenabschrift". :shock: Ich dachte das Wort gäbe es gar nicht mehr. Aber ich muß nicht dort persönlich vorstellig werden, ist ja auch schonmal was. Nur warum muß ich mich darum kümmern? Den neuen Führerschein will der Staat, nicht ich. Warum kann die hiesige Behörde auf die Daten nicht zugreifen?:roll: |
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Oh ja, wenn man dann noch bedenkt, das jede Polizeistreife vom Fahrbahnrand aus jederzeit auf meine Führerscheindaten zugreifen kann.
Der Staat vera... mich. :flop: |
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Als ich vor knapp 20 Jahren meinen alten DDR Schein gegen die Plastikkarte eingetauscht hab (freiwillig!, wollte keinen Stress im Ausland haben), hat übrigens noch der alte Schein und der Personalausweis gereicht. So ist das halt, wenn man Geld sparen will......:roll::D Aber mit Corona hat das jetzt wirklich nichts mehr zu tun. |
moin,
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Z.B. wurde der "Elektronische Heilberufeausweis" bereits vor (!) 1990 angeleiert, bei Einführung KVK 1994 aber zurückgestellt, seit 2004 gibt es eine Rechtsgrundlage, seit 2013 gab es eine (effektiv funktionslose) "light"-Version, seit 2020 endlich den eHBA2 mit Signatur- und TI-Funktion. Zweites Beispiel, weil ich da im Detail mit befasst bin: das "elektronsche Meldesystem (DEMIS)" wurde seit 2008 getestet und sollte ab 01.01.2020 (kein Tippfehler!!!) verbindlich sein, immerhin geht seit Ende August 2020 die Corona-Meldung, seit etwa Februar 2021 können wohl (fast) alle 412 Gesundheitsämter die Meldungen auch empfangen. Die anderen 65 Erregernachweise (tlw. ganze Gattungen wie Salmonella spp.) können -Stand heute, 10.10.2021- nur per Fax gemeldet werden. Unterlassung der Meldung ist mit bis zu 2 Jahren Haft bedroht. Manche Landes-Datenschutbeauftragte mahnen seit einiger Zeit ab, wenn mediziniche Daten gefaxt werden (der BDSB bemängelt Fax im Gesundheitswesen mindestens seit 1993, wenn ich mich recht erinnere). Soll aber ab 01.01.2022 alles flächendeckend funktionieren, auch wenn -Stand 10.10.2021- kein LIS und kein GA die Daten erzeugen oder empfangen kann und auch kein Testbed existiert. Wer mag, darf auf github (das ist die amtliche Quelle!) die Spec suchen, interpretieren und die vielen weiter fehlenden Profile erraten. Wer das erledigt hat, darf dann aus den ca. 6500 LOINC-Codes, die zu den medepflichtigen passen könnten, die vmtl. ca. 300-500 richtigen raussuchen und in jede einzelne Installation eines LIS einpflegen. Mit etwas Glück können die GA diese LOINC dann auch verarbeiten ... Zitat:
Aus diesen Daten könnte man sehr leicht eine Meldung erzeugen. Aber die Datenschutzbedenken sind ein Hinderungsgrund und fehlende Schnittstellen ein zweiter. Also müssen die Impfungen manuell in einer Webseite eingetippt werden. Vertragsärzte (die offizielle Bezeichnung für Ärzte mit Kassenzulassung) haben immerhin Zugang zu der Webseite in den Portalen ihrere jeweiligen KV, andere Berechtigte wie z.B. Betriebsärzte sind aber keine KV-Mitglieder und kommen an die Eingabewebseite erst mal gar nicht ran. Weiter Details kenne ich nicht bzw. müsste ich erst aus der internen Doku der für meinen AG zuständigen KV ermitteln, aber die Problematik ist offensichtlich. genug gelästert, ich muss in den nächsten gut 2,5 Monaten die Digitalisierung vorantreiben, die seit 30 Jahren verschlafen wurde ... -thomas |
Vielen Dank für deine wie immer erhellenden Ausführungen.:D
Nur ist demnach ja alles noch viel schlimmer als ich dachte. :crazy: Das Daten, die eimal von einer Stelle erfasst wurden, nicht automatisch weitergeleitet werden oder alle Stellen Zugrif darauf haben ist ein Grundübel unserer staatlichen Bürokratie. Als Argument, warum es nicht geht, kommt fast immer "Datenschutz". |
das ist Kalkül.
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Zitat:
Verschlafen wird auch gerne in Firmen. Da ist keine Zeit wegen zu wenig Personal, wichtige Änderungen werden aufgeschoben und kurz vor Toresschluss drehen alle am Rad. Ergebnis: Umsetzungen, die eher schlecht als recht sind, und teilweise völlig überlastetes Personal. |
moin Bernd (und auch alle Anderen),
das DVG ist völlig unlesbar, aber die wesentlichen Teile sind im SGB V, und dort mittlerweile eingearbeitet. Das SGB V hat nur 417 Paragraphen, viele davon sind seitenlang. Dazu kommen diverse Durchführungs-VO, daraus werden Richtlinien abgeleitet und verantwortliche Stellen benannt, die dann Technische Richtlinien erlassen, die dann implementiert und getestet werden und die Programme dann validiert und zertifiziert und zugelassen werden müssen. Das Paket trat im Dezember 2019 inKraft, und wir wissen alle, was seither dazwischen kam. Wir haben allein für die CovPCR innerhalb von 12 Monaten sieben Varianten des Papieranforderungsbeleges vorgeschrieben bekommen, die jeweils in die zertifizierten Programme implementiert werden mussten. Einer unserer Softwarelieferanten hat im Herbst 2020 Mails verschickt, dass keine Installations- oder Änderungswünsche erfüllt werden, da sie mit den teilweise im Wochenabstand folgenden amtlichen Änderungen ausgelastet waren. Das waren die Einzigen, die das ehrlich mitgeteilt haben. Wir (Labor, und auch Arztpraxen) bekommen faktisch keinen Support, da Leute fehlen und es selbst mit genug Personal (was es nicht gibt, wir suchen seit Jahren) ginge es nicht, da Richtlinien nicht fertig sind oder ganz fehlen, oder die zentralen Teile der TI nicht oder nicht vollständig funktionieren. Unser TI-Router (es gibt zwei zugelassene Modelle) kann immerhin seit Mitte August 2021 ePA, war ja nur seit 01.01.2021 Pflicht und ab 01.07.2021 wird sanktioniert, wenn Arzt es nicht hat. Für das 2. zugelassene Modell gab es das Upgrade PTV4 erst Ende September, und eine Reihe Arztprogramme sind auch noch nicht zertifiziert. Dafür verwandeln sich diese Router ca. Mitte 2024 (5 Jahre nach Freischaltung) in Sondermüll, da die fest verbauten Verschlüsselungszertifikate SMC-K dann ablaufen. Nicht das im eGK-Terminal noch zwei weiter Hardware-Schlüssel wären, die Teile haben neben dem Schlitz für die Patientenkarte eGK G2.0 oder höher noch einen Schlitz für die Arztkarte eHBA2 und noch zwei Schlitze (versiegelt) für die Praxiskarte SMC-B und die Gerätekarte SMC-KT. Nächster Gag, die Krankenversicherungen müssen ihren Mitgliedern eine ePA-Applikation bereit stellen, seit 01.01.2021. Zumindest die der AOK läuft nur auf den neuesten Android oder iOS. Keine Webanwendung, auch nicht mit SigG-Kartenleser o.ä. Was soll das? Damit werden sehr viele Versicherte, die einen wirklichen Nutzen davon hätten ausgesperrt. Gesunde junge Erwachsene brauchen keine ePA, da reicht das NFDM. VDSM müssen ja alle seit 01.07.2019 schon machen, sonst mittlerweile 2,5% Abzug auf alles. eRP, eAU, eMUPA, ... mal sehen, wann das funktioniert, soll alles ab 01.01.2022 laufen, teilweise verpflichtend einzusetzen. Zum Datenschutz: ich halten den, speziell im Gesunheitsbereich für wichtig, und P.203 StGB forderte den schon, bevor es ein Datenschutzgesetz gab. Bernd, Du hast ja den heise-Artikel verlinkt, was ist Dir aufgefallen? Genau ein Kommentar ... und der ist noch dazu am Thema fast vorbei. Normalerweise sind Dutzende oder auch wesentlich mehr Kommentare üblich. Das Thema hat gar-nie-niemanden interessiert. Der im Artikel zitierte Arzt trägt natürlich auch sehr zur Relevanz bei, ist der doch auch an anderer Stelle durch "interessante" Ansichten aufgefallen. Das m.E. noch größere Thema "lebenslange ID", was letzten Sommer unauffällig durchs Parlament ging, hat es nicht mal bis zu einem unbeachteten Artikel bei heise geschafft. Immerhin hebelt die aus, was das BVerfG in den 1980er Jahren im Umfeld der Volkszählung geurteilt hat. Aber was in der täglichen Routine angeblich aus DS-Gründen nicht geht ist einfach nur Schwachsinn oder sogar akut lebensgefährdend. Der DS steht nicht über dem Leben, maximal auf gleicher Höhe. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern darüber diskutiert, Fachgebiet Datenschutz an einer angesehenen juristischen Fakultät. Die waren völlig genervt von dem massiven Unverständnis zum Thema, selbst bei Datenschutzbeauftragten usw. Beispiel? DCC, Digital Corona Certifikate, seit 01.08.2021 Pflicht. Nie gehört? Richtig, geht ja auch nicht, weil der Betreiber des Dienstes (hängt an der CWA als Addon) die Änderung der AVV-Verträge nicht lieferte, liegen jetzt seit letzter Woche vor und werden geprüft ... Nicht dass die Änderung erforderlich wäre, da der Ablauf eine aktive Willenserklärung des Nutzers samt Info über die Datenverarbeitung usw und dann ihres/seines aktiven Einverständnisses in die notwendige Datenverarbeitung nach Art. 9 (2) a erfordert (obwohl Art.9(2)h oder i das auch ohne erlauben würden), bevor personenbezogene Daten vom untersuchenden Labor aberufen werden können, bis zu dem Zeitpunkt dieser Einwilligung liegen in der CWA nur hashes auf die GUID, die man bei der Probennahme als 2D-Barcode ausgehändigt bekommt. Nicht mal diese GUID wird übermittelt, trotzdem kommen immer wieder DS-Bedenken. Ich kann die übermittelten Daten ja sehen, bevor sie in den VPN-Tunnel zum CWA-Server verschlüsselt werden, es steht wirklich nix drin. Nur das Labor kann die Daten mit einer Person verbinden, niemand sonst im Ablauf, die Praxis nicht, das RKI nicht usw. Das ausgestellte Zertifikat muss dann aber z.B. bei der Einreisen in totalitäre Staaten vorgelegt, äh nein, bei Visa-Beantragung elektronisch offen übermittelt werden, denn dafür wurde es gemacht. Datenschutzbedenken? nö, Hautsache Urlaubsreise ... und die PayPal-Karten nicht vergessen und immer schön mit GPS auf GoogleMaps tracken und die Fotos mit getaggten Faces bei Insta posten. Konnte ich vermitteln, warum mich dieser missverstandene Datenschutz nervt? Ich will Datenschutz! Aber bitte nicht bei Sachen, die eh offen benutzt werden oder um lebenswichtige Sachen zu blockieren. -thomas |
Top. Bin bei Dir Thomas (bin selber seit 36 Jahren in der IT).
Gruß Christian |
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