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minfox 25.09.2021 13:01

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2216178)
Ende Oktober werde ich in einem Restaurant in Hameln mein Ausscheiden mit etwa 15 Arbeitskolleginnen feiern.7 der Kolleginnen sind nicht geimpft ,meinen aber ein negativer Test würde genügen.Ich freiue mich auf das Abschiedsessen, bin aber nicht verantwortlich für den Impfstatus der Kolleginnen.Schon komisch so eine Situation.

Solange ein bestimmter Wert der Hospitalisierungsrate nicht überschritten wird, haben die Kolleginnen Recht: Es gilt im Schaumburger Land und im Weserbergland die 3-G-Regel und es genügt ein negativer Test. Die Situation ist nicht komisch, sondern vollkommen korrekt.

Wenn der Ministerpräsident allerdings meint, dass die Hospitalisierungsrate es rechtfertige, die Warnstufen 2 und 3 auszurufen, tritt die 2-G-Regel in Kraft. Dann reicht ein negativer Test nicht. Eine Alternative wäre ein Abschiedsessen in NRW, wo weiterhin die 3-G-Regel gilt. Ich bezweifele jedoch, dass die Gastro in Minden oder Lügde mit der Gastro in Hameln mithalten kann. Und Höxter ist zu weit entfernt von Hameln.

Vorsicht: Ministerpräsident Weil ist nicht gut zu sprechen auf die Leute aus Apelern und Rodenberg. Wenn er erfährt, dass du in Hameln feiern willst, setzt er vielleicht die 2-G-Regel in Kraft und begründet dies mir der Hospitalisierungsrate. Ich erinnere an den Madsack-Streit 2015:

"Bis zu 30 Millionen Euro will die mittelständische Oppermann Druck- und Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG in Rodenberg investieren, um den Madsack-Auftrag stemmen zu können. Die Entscheidung der Madsack-Geschäftsführung um Madsack-Boss Thomas Düffert, die Zeitungen zukünftig bei Oppermann zu drucken, beschäftigt seit Tagen auch die Landespolitik. Ministerpräsident Stephan Weil, Vorsitzender der niedersächsischen SPD, hatte Madsacks Entscheidung kritisiert, zukünftig bei einem Betrieb drucken zu wollen, der sich nicht an den Tarif hält. Die SPD-Medienholding DDVG, größter Anteilseigner bei Madsack, hatte Weil ebenso heftig angegangen. In Hamburg, am Sitz der DDVG, ist die Aufregung groß, dass mit Weil erstmals ein mächtiger Landesfürst sich offen gegen die DDVG stellt. So etwas hat es in der SPD noch nicht gegeben!" Quelle: Kress-News.

So einen Angriff eines Ministerpräsidenten gegen den bedeutendsten Rodenberger Arbeitgeber hatte es noch nie zuvor gegeben! da war Ministerpräsident Schröder aus einem ganz anderen Holz geschnitzt!

Hast du eigentlich im Sommer oder im Herbst Geburtstag?

Friesenbiker 25.09.2021 13:27

Zitat:

Zitat von Friesenbiker (Beitrag 2216042)
Ein guter Appell wäre auch wenn überall dort, wo 3G oder 2G sein sollte, dies kontrolliert werden würde.
Die letzten paar Tage war ich öfter gezwungen auswärts zu sein, hier und da mal auch gesetzt und etwas zu mir genommen, kontrolliert hat mich oder überhaupt auf 3G keiner. :zuck:

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2216188)
In SH müssen sich Gastro-Gäste an die 3-G-Regel halten. Der Gastronom muss das nicht kontrollieren. Bei Gefahr im Verzug oder ähnlichen und belegbaren Gründen können Polizei und/oder Ordnungsbehörde kontrollieren.

Somit wäre wir dann wieder bei meinem ursprünglichen Eingang hierzu.
Wem nützt es wenn keiner kontrolliert?

Ernst-Dieter aus Apelern 25.09.2021 13:38

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2216191)
Hast du eigentlich im Sommer oder im Herbst Geburtstag?

Ich hatte gestern Geburtstag und bin 66 geworden.

minfox 25.09.2021 13:53

Also Herbst! Glückwunsch nachträglich.:top:

minfox 25.09.2021 14:16

Zitat:

Zitat von Friesenbiker (Beitrag 2216193)
Wem nützt es wenn keiner kontrolliert?

Allen! Wir leben in einer modernen Demokratie. Jeder muss sich an die Gesetze halten, außer wenn die Bestimmungen und Verordnungen zum Gesetzesvollzug offensichtlich rechtswidrig sind.

Dann gilt die Remonstrationspflicht. Hat ein Beamter als Vollzugsorgan begründete Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, also gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum, seiner Remonstrationspflicht nicht nachzukommen.

Beispielsweise gilt in geschlossenen Ortschaften für Autos/Motorräder usw. die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Das wird kontrolliert, wenn die örtliche Unfallkommission oder die Polizeibehörde meinen, dass eine Kontrolle angebracht sei. Wenn der örtliche Polizeipräsident oder in kreisangehörigen Kommunen der Landrat meint, man müsse überall (alle 50 Meter) Radarkontrollen einrichten oder in jedem Fahrzeug müsse ein geschwindigkeitskontrollierender Beamter mitfahren, dann tritt für die Beamten, die das vollziehen sollen, die Remonstrationspflicht in Kraft. In der Rechtsgüterabwägung "Verkehrssicherheit durch umfassende Kontrolle" gegen "Grundrechtefreiheit im Rahmen der StVo ohne umfassende Kontrolle" gilt die "Grundrechtefreiheit" als das höhere Rechtsgut.

Ich hoffe, ich habe dir helfen können, unser Rechtssystem zu verstehen.

Alison 25.09.2021 19:18

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2216178)
Ende Oktober werde ich in einem Restaurant in Hameln mein Ausscheiden mit etwa 15 Arbeitskolleginnen feiern.7 der Kolleginnen sind nicht geimpft ,meinen aber ein negativer Test würde genügen.Ich freiue mich auf das Abschiedsessen, bin aber nicht verantwortlich für den Impfstatus der Kolleginnen.Schon komisch so eine Situation.

Warum? Das sind erwachsene Menschen, die sich so entscheiden haben und du bist durch die Impfung geschützt. Viel Spaß beim Feiern :)

BeHo 25.09.2021 19:45

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2216190)
@ Ernst-Dieter: Von 15 Kollegen sind 7 nicht geimpft. Eine erstaunliche Quote, vor allem wenn man bedenkt, dass du Krankenpfleger warst.

Da frage ich mich wirklich, wie es mit der Ausbildung in Pflegeberufen steht. You get what you pay for? :(

Friesenbiker 25.09.2021 20:13

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2216199)
Ich hoffe, ich habe dir helfen können, unser Rechtssystem zu verstehen.

Ich lade dich herzlichst ein hier bei mir mal vorbeizukommen, wir fangen an mit Einkaufen, oder dem Versuch einzukaufen in Deutschland wo die Dänen einkaufen, danach können wir dann chic essen gehen und hinterher feiern, am besten mit Live Musik.
Ich helfe dir dann auch gerne die Wirklichkeit zu verstehen, besonders in wie weit die von deiner moderneren Demokratie abweichen und wie sich Bürger und Bürgerinnen an die Gesetze halten.
Und dabei meine ich nicht nur Leute mit Migrationshintergründen oder Ausländische Tageseinkaufstouristen.

Ich wollte eben den den Tanz der Stare noch sehen da das Wetter relativ gut ist heute, nicht möglich, ein paar Tausend Dänen haben die Grenzstraße (in Deutschland)komplett zugeparkt. PKW, Wohnmobile und Reisebusse. Es wird im Natirschutzgebiet rumgelascht, Abstand oder Maskenpflicht haben die Dänen ja auch nicht mehr, gilt dann ja für die anscheinend in Deutschland auch nicht. Durchkommen nicht möglich. Die Polizei hat umgedreht und gut war.

Mangfalltaler 25.09.2021 20:16

Zitat:

Zitat von Alison (Beitrag 2216237)
Warum? Das sind erwachsene Menschen, die sich so entscheiden haben und du bist durch die Impfung geschützt. Viel Spaß beim Feiern :)

Das sehe ich genauso. Es gibt Geimpfte, die ausreichend gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt sind und Ungeimpfte, die bewusst das Ansteckungsrisiko in Kauf nehmen. (Mir ist schon klar, dass es weiterhin gefährdete Personen gibt, die sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen können.)

Insofern ist eine sofortige Aufhebung aller Schutzmaßnahmen das Gebot der Stunde, siehe auch Vorschlag von Gassen (Freedom Day).

Ernst-Dieter aus Apelern 28.09.2021 12:42

Oha!
https://www.t-online.de/finanzen/new...uendigung.html


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