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duncan.blues 31.07.2008 11:22

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 688419)
Die Einschränkung bezieht sich nicht auf den Eiffelturm und auch nicht auf die Glühbirnen des Eiffelturms, sondern auf die im Jahr 2000 zusätzliche angebrachte Flackerillumination, die glaube ich halbstündlich abläuft. Diese Installation wird als schützenswert angesehen. Der zwischenzeitlich klassisch illuminierte Eiffelturm ist weiterhin davon ausgenommen.

Aha, es geht also nicht um den Turm sondern um die "Kunstinstallation" der Flackerillumination. :roll:
Naja, wenn's schee macht...

Kann mir vorstellen, das die Betreiber damit auch vor deutschen Gerichten eine Chance hätten, Ansprüche geltend zu machen. Ist jedenfalls gut zu wissen.
Schön dass man wenigstens den normal beleuchteten Turm dann ablichten darf, ohne gleich eins auf's Dach zu bekommen.

BadMan 31.07.2008 11:36

Zitat:

Zitat von duncan.blues (Beitrag 688421)
Aha, es geht also nicht um den Turm sondern um die "Kunstinstallation" der Flackerillumination. :roll:

Genau!
Sonst dürftest Du den Turm ja auch nicht bei Tag fotografieren, bzw. die Bilder veröffentlichen.

Schade, ich finde es nicht mehr, aber ich hatte mal eine Liste mit "verbotenen Gebäuden".
Die hatte mal jemand auf Panthermedia.de gepostet. Dort ging es aber wahrscheinlich nicht nur um die reine Veröffentlichung, sondern (auch) um die kommerzielle Nutzung. Weiß es leider nicht mehr so genau und bin auch eit Ewigkeiten nicht mehr auf der Seite gewesen.

BadMan 31.07.2008 12:08

Ich habe eine Liste gefunden.
Bienen stehen aber nicht dabei. ;)


Property Release notwendig?

öffentliche Gebäude, Plätze, wenn von öffentlichen Platz fotografiert NEIN
Privateigentum (Häuser, Schulen, Flugzeuge, Schiffe, Autos etc.) JA
Firmenlogos, Markenzeichen auf Produkten oder Gebäuden JA
Privateigentum, nicht erkennbar (z.B. Details) NEIN
Privateigentum, von öffentlichen Plätzen, Privateigentum nicht das Hauptmotiv z.b. Skylines NEIN
Kunstwerke, Tiere, Innenaufnahmen jeglicher Art in Museen und Zoos JA
Produkte, Logo oder Design erkennbar (Getränkedosen, Autos, Kosmetika etc.) JA
Landschaften, wenn nicht geschütztes Privateigentum NEIN
Nationalparks, Naturschutzgebiete, wenn nicht im öffentlichen Eigentum JA


Für folgende Motive sollten Sie im Zweifelsfall für werbliche Nutzung immer eine schriftliche Freigabe einholen:

AMERIKA
• Chrysler Building in New York City
• CN Tower in Toronto
• Disneyland, incl. Figuren
• Empire State Building in New York
• Flatiron Building in New York City
• Las Vegas, diverse Hotels (generelles Fotografierverbot!)
• Veranstaltungen der Major League
• NASCAR Rennen und Autos
• OSCAR Preisverleihung und Trophäe
• Emmy und Grammy Trophäen
• Rockefeller Center, Skulpturen und alle angeschlossenen Gebäude
• San Diego Zoo
• Sea World, Florida und Kalifornien
• Sears Tower
• Tupperware Tower
• Universal Studios
• diverse Nationalparks

EUROPA, ASIEN, AUSTRALIEN:
• Eiffelturm (beleuchtet)
• London Eye (Millenium Wheel)
• Louvre, Paris
• Japanische Highspeed-Trains
• TGV, Französischer Hochgeschwindigkeitszug
• ICE, Deutsche Hochgeschwindigkeitszug
• Sydney Opera House

LOGOS & Diverses:
• Adidas, Streifen und Schriftzug
• Barbiepuppen, Produkte und Schriftzug
• Chevrolet, Logo
• Coca Cola, alles
• Ferrari, alles
• Maserati, alles
• McDonald's, alles (incl. dem M)
• Ford Mustang, alles
• NIKE, Logo
• Olympiade, alles (Sportler, Veranstaltungen, Logos)
• Porsche, alles
• Rolls Royce, alles


Natürlich ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

joki 31.07.2008 12:11

In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.

Hier noch was zum Thema: http://www.colorfoto.de/Themenspezia...e_3460729.html

amateur 31.07.2008 12:15

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 688447)
In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.

Warum der jetzt nun?

Beim Louvre sind es übrigens nur die Glas-Pyramiden. Der Rest des Louvre ist ja wiederum ein wenig älter.

Viele Grüße

Stephan

Andriz 31.07.2008 15:02

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 688447)
In der Liste oben fehlt mindestens der Kölner Dom.

Hier noch was zum Thema: http://www.colorfoto.de/Themenspezia...e_3460729.html


Da ist wohl der Eigentümer noch nicht "aufgewacht" oder verrechnet ausbleibende Einnahmen mit dem positiven Propaganda Effekt ;-)

Dimagier_Horst 31.07.2008 15:10

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 688446)
Natürlich ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Dann verstehe ich nicht, warum man vorsätzlich solche Listen weiter verbeitet und dazu beiträgt, die Leute in die Irre zu führen :flop: .

BadMan 31.07.2008 15:24

Ganz einfach.
Ich wollte damit nur klarstellen, dass dies nicht auf meine eigenen Recherchen beruht und ich auch kein Jurist bin, um dies abschließend beurteilen zu können.
Die Liste habe ich von einer Bildagentur, welche eben für diese Motive auch ein property release verlangt.
Und dass die Liste nicht vollständig sein kann, sollte eigentlich sowieso klar sein.

chess 31.07.2008 15:36

Liste
 
Die Liste könntest du wahrscheinlich noch bis ins Unendliche verlängern.....

In der Schweiz fehlt z.B. die SBB (Schweizerische Bundesbahn)

http://mct.sbb.ch/mct/konzern_dienst...oaufnahmen.htm

Ich hatte ein Bild bei einer Agentur, das im Innern eines Zuges gemacht wurde....hab ich relativ schnell wieder gelöscht...

Sonnenkind 31.07.2008 18:12

@ Anaxaboras & Jens N.
Ihr findet das Verhalten des gegnerischen Anwalts dreist?
Ihr habt nicht oft mit Anwälten zu tun, oder?

Seit ich beruflich weiß, was in dieser Branche abgeht, sind Anwälte der bei mir am geringsten geschätzte Berufsstand. Das Verhalten des gegnerischen Anwalts ist nicht dreist, sondern völlig normal.

Grundsätzlich lesen sich Anwaltsschreiben wie ein Richterspruch. Die sind so formuliert, daß ein unbedarfter Bürger gar nicht auf die Idee kommt, es könnte anders sein, als es da steht. Kommt ja schliesslich von einem Anwalt...

Hier wird die m.E. nach völlig überzogene Achtung (um nicht zu sagen Ehrfurcht) großer Teile der Bevölkerung vor diesem Berufsstand mit Kalkül ins Felde geführt und darauf spekuliert, daß allein das Tätigwerden eines RA Eindruck schindet.
Hat hier ja auch bestens funktioniert...

Man sollte sich hier vor Augen führen, daß von zwei Rechtsanwälten immer mindestens einer Unrecht hat.

Ein Problem ist zusätzlich, daß viele Anwälte sehr von sich überzeugt sind. So lassen sich die meisten gerne mit "sehr geehrter Herr Rechtsanwalt MüllerMeierSchulze..."
anreden. Das gibt es nicht. Das ist "Herr MüllerMeierSchulze" und sonst nix.
Gerne würden diese Typen ihre Berufsbezeichnung auf einer Stufe mit einem Doktortitel sehen. Allein durch das Weglassen des "Rechtsanwalt" kann man diese Menschen gut provozieren.

Bei RA gilt wie bei keinen anderen "Klappern gehört zum Handwerk".


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