Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de
(Beitrag 703427)
So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:
Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.
|
Hast Du im Vollstreckungsbescheid drinnen stehen, dass es eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist?
Lass Dir die Abschrift des bei der letzten Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllten Vermögensverzeichnisses geben. Wenn Du das hast, kannst Du sehen, wie Du weiter vorgehen kannst. Die "Finger heben" heißt nicht automatisch, dass man als Gläubiger nix mehr machen kann. Es sit zwar de facto oftmals aussichtslos, aber nicht immer. Kommt z.B. auf die Antwort auf meine Eingangsfrage drauf an UND darauf, wovon der gute lebt (Arbeitseinkommen?, Hartz IV, Rente etc.). Wenn Du die Punkte alle geklärt hast, siehste vielleicht klarer.
P.S.: Der Gerichtsvollzieher macht, was Du im aufträgst (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Er hat grundsätzlich nicht den Ergeiz, alle Tricks anzuwenden, damit Du an dein Geld kommst, weil die meisten Gerichtsvollzieher arbeitsmäßig total überlastet sind.
Das heißt: Du musst sagen, wo er dein Geld holen soll. Und dann einen konkreten Auftrag erteilen, oder wenn es in den Bereich der Forderungspfändung geht (Arbeitseinkommen usw.), solltest Du einen genau formulierten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formulieren und beantragen (beim Vollstreckungsgericht = Amtsgericht für den Wohnort des Schuldners). Wenn Du das nicht kannst, kannst Du immer noch einen Rechstanwalt dransetzen. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung sind nicht ganz so hoch. Aber such Dir einen, der sich auskennt. Sonst kannste es gleich selber machen. Im Zweifelsfall hilft dir eventuell auch der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts. DA kostet fragen jedenfalls nichts.
Viel Glück....
P.P.S.: Die Hartnäckigen gewinnen!
|