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rmaa-ismng 29.06.2008 09:26

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 675133)
...
Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht.

Bei Dir würde ich gerne mal Paketmann sein... - ich glaube Du würdest ganz schön dumm gucken...!!! ;)

Itscha 01.07.2008 09:08

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 674941)
Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es nicht aus, wenn im Vollstreckungsbescheid eine unerlaubte Handlung tituliert ist, um von der Restschuldbefreiung ausgenommen zu werden. Wen's interessiert.

Danke, ich kenne die Rechtsprechung. Die letzten Jahre habe ich beruflich (fast)ausschließlich mit Insolvenzen und Zwangsvollstreckung zugebracht. Was für die Insolvenz gilt, muss nicht zwangsläufig in der Zwangsvollstreckung gelten.
Aber vom Grundsatz her hatte ich Dir ja schon Recht gegeben. Klagen ist in jedem Fall besser als das Mahnverfahren, weil man als Schuldner ja so einfach mal eben ne Insolvenz hinlegen kann. Spätestens dann würde man es bereuen, keine "richtigen" Titel zu haben.

Hier noch die angebotene Zusatzinfo: Ein Zivilklageverfahren kostet bei einem Streitwert von bis 900,00 € so etwa 352,18 € inkl. MWSt. (Anwalt 217,18 € (ohne eventuelle Kosten für Terminswahrnehmung), Gericht 135,00 €). Wenn es ohne Gegenwehr abgeht (bei einem Versäumnisurteil) wird es etwas billiger. (Alle Angaben ohne Gewähr, weils immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber im "Durchschnittsfall" stimmen die Zahlen)
Wenn Du (also jetzt natürlich nicht Du Echidna ;) ) den Prozeß gewinnst, muss der Beklagte die Kosten übernehmen. Du legst sie natürlich erst mal vor, und hast daher das Risiko, dein Geld zurückzubekommen.

bjoern.mai@gmx.de 07.07.2008 16:56

heute kam ein Anruf eines [Edit by Martin: Name entfernt], ebenfalls Geschädigter ( ca. 600.- ) und erzählte, das es ca. 43 Geschädigte gibt und gewisser Herr schon seit Jahren bekannt sei.

eac 07.07.2008 23:00

Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!

Dimagier_Horst 08.07.2008 09:46

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 678789)
daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen

Versprich den Leuten 6 Prozent Zinsen im Jahr, und sie werden Dich misstrauisch beäugen. Verspreche 30 Prozent im Monat und sie werden Dir das Geld hinterwerfen ;) .

bjoern.mai@gmx.de 08.07.2008 18:54

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 678789)
Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!


Strafanzeige läuft, Mahnbescheid beim Gericht läuft, Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und mir die Kosten so zu hoch sind.

XxJakeBluesxX 09.07.2008 16:09

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 679089)
Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe

Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

BeHo 09.07.2008 16:44

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX (Beitrag 679415)
Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

Bleibt die Frage, ob sich das lohnt: Klick! ;)

bjoern.mai@gmx.de 01.09.2008 17:08

So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Itscha 01.09.2008 21:19

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 703427)
So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Hast Du im Vollstreckungsbescheid drinnen stehen, dass es eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist?

Lass Dir die Abschrift des bei der letzten Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllten Vermögensverzeichnisses geben. Wenn Du das hast, kannst Du sehen, wie Du weiter vorgehen kannst. Die "Finger heben" heißt nicht automatisch, dass man als Gläubiger nix mehr machen kann. Es sit zwar de facto oftmals aussichtslos, aber nicht immer. Kommt z.B. auf die Antwort auf meine Eingangsfrage drauf an UND darauf, wovon der gute lebt (Arbeitseinkommen?, Hartz IV, Rente etc.). Wenn Du die Punkte alle geklärt hast, siehste vielleicht klarer.

P.S.: Der Gerichtsvollzieher macht, was Du im aufträgst (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Er hat grundsätzlich nicht den Ergeiz, alle Tricks anzuwenden, damit Du an dein Geld kommst, weil die meisten Gerichtsvollzieher arbeitsmäßig total überlastet sind.
Das heißt: Du musst sagen, wo er dein Geld holen soll. Und dann einen konkreten Auftrag erteilen, oder wenn es in den Bereich der Forderungspfändung geht (Arbeitseinkommen usw.), solltest Du einen genau formulierten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formulieren und beantragen (beim Vollstreckungsgericht = Amtsgericht für den Wohnort des Schuldners). Wenn Du das nicht kannst, kannst Du immer noch einen Rechstanwalt dransetzen. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung sind nicht ganz so hoch. Aber such Dir einen, der sich auskennt. Sonst kannste es gleich selber machen. Im Zweifelsfall hilft dir eventuell auch der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts. DA kostet fragen jedenfalls nichts.

Viel Glück....

P.P.S.: Die Hartnäckigen gewinnen!


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