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duffy2512 25.01.2022 12:55

Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.
Ich hab jetzt schon einige Aktionen in Anspruch genommen und man hat relativ schnell eine Antwort bekommen, ob man für diese Aktion berechtigt ist. Das Geld war danach auch sehr schnell auf dem Konto.

Ich glaube der TO hat 2 entscheidende Fehler gemacht: Nachdem man Ihm mitgeteilt hat, daß das Bild der Verpackung nicht akzeptiert wurde, hätte er einfach eines nachreichen müssen ohne zu sagen, daß er dieses nicht mehr besitzt. Wahrscheinlich hätte es genügt, wenn ihm der neue Besitzer ein entsprechende mit Hand und Objektiv zukommen hätte lassen und man dieses dann eingereicht/nachgereicht hätte. Die Information, daß man das Objektiv bereits verkauft hat war auch entbehrlich und lieferte den endgültigen Ablehnungsgrund.

Mir tut der TO aber trotzdem leid, weil es dumm gelaufen ist und es Sony eigentlich egal ist was nach der Aktion mit dem Objektiven passiert, so war es halt eine Steilvorlage, leider.
Manchmal zahlt man eben Lehrgeld und ich bin mir sicher alles die hier mitgelesen haben passiet dieser Fehler sicher nicht mehr. :D

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 13:29

Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Ditmar 25.01.2022 13:46

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:

kiwi05 25.01.2022 13:52

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
....Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:

Windbreaker 25.01.2022 13:52

Zitat:

Zitat von duffy2512 (Beitrag 2231200)
Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.

:top:

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 2231206)
Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:

:top:

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2231207)
Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:

:top:

felix181 25.01.2022 13:54

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Der TO hat das Objektiv bewusst weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.

Naja, unbewusst weiterverkaufen wäre vielleicht auch etwas eigenartig. :lol::lol:
Er war sich halt nur nicht bewusst, dass er dadurch offenbar den Cashbackanspruch verliert - das kann ja vorkommen und ist auch sicher auch nicht solch ein Vergehen wie es hier dargestellt wird.
Aber dazu ist ja ein Forum (auch) da: hinterher wird einem von möglichst jedem erklärt wie dämlich man sich verhalten hat.
Ich denke der TO wird es das nächste Mal klüger anlegen und 200.- sind ja jetzt auch nicht gerade ein Vermögen.
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)

peter2tria 25.01.2022 14:35

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231182)
Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!

Noch was für alle, die dann in Österreich Cashback beantragen wollen:
Für den Account und Cashback braucht man eine gültige Adresse in Österreich. Da wird nix hingeschickt oder angerufen. Ich habe diese, wo ich auch Post empfangen könnte, somit war das einfach für mich.

eac 25.01.2022 14:38

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231209)
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.

Da war allerdings der Fehler ganz offensichtlich, Blitzgeräte von Sony zu kaufen. Hättest du Godox Blitze genommen, hättest du bessere Leistung für weniger Geld bekommen und keinen Cashback benötigt. :P

usch 25.01.2022 14:41

Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer. Auch wenn man meint, sie schon zu kennen, denn die ändern sich auch gerne von Aktion zu Aktion. Aktuell heißt es "maximal zwei gleiche Produkte pro Haushalt" – die drei Blitzgeräte würden also jetzt wahrscheinlich durchgehen, wenn es wenigstens zwei verschiedene Modelle sind.

felix181 25.01.2022 14:56

Ich hätte die Blitzgeräte sowieso gekauft - aber dann hat mir der Händler eben von dem Cashback erzählt und ich hab´s probiert ;)
Es waren aber eh nur 50.- oder 100.-, also keinesfalls "kaufentscheidend" auch wenn ich es von Anfang an gewusst hätte


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