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kk7 17.07.2021 12:27

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2209588)
Klar Versicherung ist gut, Vorsorge ist besser.

Am besten ist es, wenn die Versicherung mit vorsorgt - wie in Ba-Wü damals geschehen.

kk7 17.07.2021 12:29

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2209589)
Bekommen die Anwohner, die eine Elementar Versicherung haben nun Geld von der jeweiligen Versicherung?

Ich hoffe es, vor allem ohne allzu großen Aufwand. Ich hoffe auch, dass sich die Betroffenen die Versicherung danach noch leisten können oder sich überhaupt noch dagegen versichern können.

kiwi05 17.07.2021 13:14

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2209589)
Bekommen die Anwohner, die eine Elementar Versicherung haben nun Geld von der jeweiligen Versicherung?



Nach meinem Verständnis schon.
Nur, wie gut eine Versicherung wirklich ist merkt man erst, wenn man sie braucht.
Glücklicherweise kann ich in diesem Fall aber nicht mitsprechen.
Ich bin gespannt, welche Fallstricke in den jeweiligen Policen auftauchen.

Windbreaker 17.07.2021 13:36

Zitat:

Zitat von kk7 (Beitrag 2209583)
Dann wollten die Privaten mitverdienen…

Ist so auch nicht ganz korrekt. Es gab in einigen Bundesländern (z.B. BaWü, Bayern und noch einige andere) eine Zwangsmonopol- und Pflichtversicherung für Gebäude.
Das bedeutete dass man sein Haus nicht nur versichern musste, sondern es wurde auch noch die staatliche Versicherungsgesellschaft vorgeschrieben. Ohne durfte man weder bauen noch ein Haus kaufen.
Diese Regelung wurde von der EU gekippt. Heute gibt es weder eine Versicherungspflicht noch einen Zwang zu einer bestimmten Gesellschaft. Die Pflichtversicherung in BaWü hat Sparkassenversicherung übernommen.

Es ist also nicht so, dass das Zwangsmonopol wegen der Privaten gekippt wurde sondern von der EU. Natürlich sind nach Wegfall die privaten gerne in den markt eingebrochen.

Nach Fall der Pflichtversicherung hat die Sparkasse nach und nach alle alten Verträge in Risikogebieten sukzessive gekündigt oder umgestellt. Und das nicht nur in Überschwemmungs- sondern auch in Erdbebenzonen.

Private Versicherer wie die Allianz sind anfangs aggressiv in den Markt eingestiegen, haben sich allerdings meist nur die Rosinen in risikoarmen Gebieten rausgepickt.

Bedingungsmässig war die alte Zwangsmonopolversicherung in BaWü ganz in Ordnung, allerdings war die Gesamtschadenssumme pro Ereignis insgesamt begrenzt, was zu staatlichen Zeiten kein Problem war. Der Staat hätte in solchen Fällen eingestanden.

Privatversicherer haben andere Klauseln in die Verträge eingebaut, die häufig die Zahlungen begrenzen. das macht bei großflächigen Ereignissen aus Sicht der Versicherer Sinn, da ansonsten so etwas ein Unternehmen in die Pleite reißen könnte.

Eine solche Insolvenz eines Versicherers ist auch von staatlicher Seite nicht gewollt.

Für die Gesellschaften dürfe es in Zukunft immer schwieriger werden, vernüftigen Versicherungsschutz anzubieten, weil solche Großereignisse immer weniger vorhersehbar und auch kalkulierbar sind. Da Versicherungen aber grundsätzlich nach dem Solidarprinzip funktionieren, müssen die eingenommenen Prämien, die möglichen Schäden decken können. Sonst kann keine Versicherung funktionieren.

minfox 17.07.2021 15:38

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2209498)
In NRW ist es untersagt, Rettungskräfte im Einsatz zu behindern!

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2209500)
Wenn es alles nicht gäbe, was untersagt ist……:roll:

Interessante Diskussion vorhin im DLF, wo mir einmal mehr Recht gegeben wurde: In NRW wurden die Rettungskräfte im Einsatz nicht behindert, weil es untersagt ist. In Rheinland-Pfalz wurden sie behindert. Vermutlich hängt es zusammen mit den Landesgründungen vor 75 Jahren: NRW wurde 1946 ausschließlich aus preußischen Provinzen gebildet. Dort gibt es ein anderes Verhältnis der Bevölkerung zum Gesamtstaat mit seinen Rechtsnormen als in RLP, das eben nicht ausschließlich aus preußischen Provinzen gebildet wurde.

Wer das genauer verstehen und nachvollziehen möchte, sollte nachfolgende drei Bücher von Hans Kelsen lesen und sich dann wieder bei mir melden:
Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus. R. Heise, Charlottenburg 1928;
Wer soll der Hüter der Verfassung sein? W. Rothschild, Berlin-Grunewald 1931;
Reine Rechtslehre: Einleitung in die rechtswissenschaftliche Problematik. Deuticke, Leipzig/Wien 1934; 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage: Deuticke, Wien 1960.

steve.hatton 17.07.2021 15:42

Es gibt schon Aussgane von Versicherern, dass in nicht allzuferner Zukunft Elemntarschäden grundsätzlich nicht mehr versicherbar seien.....
(Wie AKWs, die nie versicherbar waren und sein werden)

Die Zwangsversicherung in Bayern war übrigens über die Versicherungskammer und beinhaltete nicht zwingend Elementarschäden, sondern in erster Linie Feuer.

Wie Porty schrieb "übersah" man bei der Allianz die Elemtarschadeninlusion der DDR-Versicherung als man diese "kaufte"...

Püpel 17.07.2021 16:05

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2209607)
In NRW wurden die Rettungskräfte im Einsatz nicht behindert, weil es untersagt ist. In Rheinland-Pfalz wurden sie behindert. Vermutlich hängt es zusammen mit den Landesgründungen vor 75 Jahren: NRW wurde 1946 ausschließlich aus preußischen Provinzen gebildet. Dort gibt es ein anderes Verhältnis der Bevölkerung zum Gesamtstaat mit seinen Rechtsnormen als in RLP, das eben nicht ausschließlich aus preußischen Provinzen gebildet wurde.

Es mag eine mögliche Erklärung sein, warum preußischer Gehorsam eher dazu führt, dass Verbote eingehalten werden.
Was mich an dem Thema entsetzt, ist eher die Tatsache, dass es Verbote geben muß, damit Rettungskräfte nicht behindert werden. Es sollte doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes sein, dass ich nicht aus egoistischen Gründen Rettern welcher Art auch immer im Weg stehe, wenn die Lage kritisch ist.
Ich würde doch auch nicht wollen, dass der RTW auf der Autobahn nicht zu mir durchgelassen wird, wenn ich ihn brauche, weil andere es wichtiger finden, mich im Unfallwagen zu filmen, oder sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen, wenn sie eine Rettungsgasse bilden sollen.
Dass es dazu Verbote geben muß, zeigt mir, dass es mit dem Verstand einfach nicht weit her ist in der Gesellschaft. Ob nun preußisch oder nicht.

Rudolfo 17.07.2021 16:23

:top: ganz deiner Meinung :top:

kk7 17.07.2021 17:40

Zitat:

Zitat von Windbreaker (Beitrag 2209597)
Diese Regelung wurde von der EU gekippt. Heute gibt es weder eine Versicherungspflicht noch einen Zwang zu einer bestimmten Gesellschaft. Die Pflichtversicherung in BaWü hat Sparkassenversicherung übernommen.



Es ist also nicht so, dass das Zwangsmonopol wegen der Privaten gekippt wurde sondern von der EU. Natürlich sind nach Wegfall die privaten gerne in den markt eingebrochen. .

Die EU wurde vorgeschoben. Ende der 90er hatte ich eine Studie gefunden, die die Abschaffung an sich und auch deren Nachteile beleuchtet hat. Quintessenz war, die EU war vorgeschoben und die privaten Versicherungen haben massiv an der Abschaffung mitgearbeitet. Von den weiteren Nachteilen gar nicht zu reden.

steve.hatton 17.07.2021 17:41

Zitat:

Zitat von Püpel (Beitrag 2209611)
....
Was mich an dem Thema entsetzt, ist eher die Tatsache, dass es Verbote geben muß, damit Rettungskräfte nicht behindert werden. Es sollte doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes sein, .....

Gesunder Menschenverstand ist doch antiquiert.

Die Verbote gibt´s doch, mW ist Behinderung von Rettungskräften keine Begatelle!


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