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Nach meinem Verständnis schon. Nur, wie gut eine Versicherung wirklich ist merkt man erst, wenn man sie braucht. Glücklicherweise kann ich in diesem Fall aber nicht mitsprechen. Ich bin gespannt, welche Fallstricke in den jeweiligen Policen auftauchen. |
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Das bedeutete dass man sein Haus nicht nur versichern musste, sondern es wurde auch noch die staatliche Versicherungsgesellschaft vorgeschrieben. Ohne durfte man weder bauen noch ein Haus kaufen. Diese Regelung wurde von der EU gekippt. Heute gibt es weder eine Versicherungspflicht noch einen Zwang zu einer bestimmten Gesellschaft. Die Pflichtversicherung in BaWü hat Sparkassenversicherung übernommen. Es ist also nicht so, dass das Zwangsmonopol wegen der Privaten gekippt wurde sondern von der EU. Natürlich sind nach Wegfall die privaten gerne in den markt eingebrochen. Nach Fall der Pflichtversicherung hat die Sparkasse nach und nach alle alten Verträge in Risikogebieten sukzessive gekündigt oder umgestellt. Und das nicht nur in Überschwemmungs- sondern auch in Erdbebenzonen. Private Versicherer wie die Allianz sind anfangs aggressiv in den Markt eingestiegen, haben sich allerdings meist nur die Rosinen in risikoarmen Gebieten rausgepickt. Bedingungsmässig war die alte Zwangsmonopolversicherung in BaWü ganz in Ordnung, allerdings war die Gesamtschadenssumme pro Ereignis insgesamt begrenzt, was zu staatlichen Zeiten kein Problem war. Der Staat hätte in solchen Fällen eingestanden. Privatversicherer haben andere Klauseln in die Verträge eingebaut, die häufig die Zahlungen begrenzen. das macht bei großflächigen Ereignissen aus Sicht der Versicherer Sinn, da ansonsten so etwas ein Unternehmen in die Pleite reißen könnte. Eine solche Insolvenz eines Versicherers ist auch von staatlicher Seite nicht gewollt. Für die Gesellschaften dürfe es in Zukunft immer schwieriger werden, vernüftigen Versicherungsschutz anzubieten, weil solche Großereignisse immer weniger vorhersehbar und auch kalkulierbar sind. Da Versicherungen aber grundsätzlich nach dem Solidarprinzip funktionieren, müssen die eingenommenen Prämien, die möglichen Schäden decken können. Sonst kann keine Versicherung funktionieren. |
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Wer das genauer verstehen und nachvollziehen möchte, sollte nachfolgende drei Bücher von Hans Kelsen lesen und sich dann wieder bei mir melden: Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus. R. Heise, Charlottenburg 1928; Wer soll der Hüter der Verfassung sein? W. Rothschild, Berlin-Grunewald 1931; Reine Rechtslehre: Einleitung in die rechtswissenschaftliche Problematik. Deuticke, Leipzig/Wien 1934; 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage: Deuticke, Wien 1960. |
Es gibt schon Aussgane von Versicherern, dass in nicht allzuferner Zukunft Elemntarschäden grundsätzlich nicht mehr versicherbar seien.....
(Wie AKWs, die nie versicherbar waren und sein werden) Die Zwangsversicherung in Bayern war übrigens über die Versicherungskammer und beinhaltete nicht zwingend Elementarschäden, sondern in erster Linie Feuer. Wie Porty schrieb "übersah" man bei der Allianz die Elemtarschadeninlusion der DDR-Versicherung als man diese "kaufte"... |
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Was mich an dem Thema entsetzt, ist eher die Tatsache, dass es Verbote geben muß, damit Rettungskräfte nicht behindert werden. Es sollte doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes sein, dass ich nicht aus egoistischen Gründen Rettern welcher Art auch immer im Weg stehe, wenn die Lage kritisch ist. Ich würde doch auch nicht wollen, dass der RTW auf der Autobahn nicht zu mir durchgelassen wird, wenn ich ihn brauche, weil andere es wichtiger finden, mich im Unfallwagen zu filmen, oder sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen, wenn sie eine Rettungsgasse bilden sollen. Dass es dazu Verbote geben muß, zeigt mir, dass es mit dem Verstand einfach nicht weit her ist in der Gesellschaft. Ob nun preußisch oder nicht. |
:top: ganz deiner Meinung :top:
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Die Verbote gibt´s doch, mW ist Behinderung von Rettungskräften keine Begatelle! |
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