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Fotographenverband gerade eben eine erste Stellungnahme zum Thema DSGVO veröffentlich hat, die noch deutlich pessimistischer ausfällt als meine Einschätzung eingangs hier im Forum. Das Thema kommt anscheinend gerade erst in der Fotoszene "an" Dazu werden wir bis zum 25. Mai (Stichtag) noch jede Menge Neues hören denken ich :D |
Ich finde du verbreitest hier nur grundlos Panik! :evil:
Ich habe habe von dem Thema als Nichtprofi keinerlei Ahnung, aber etwas Menschenverstand. Egal wo ich bin und durch meine Kamera gucke kann mir als Privatperson keiner nachweisen, das ich ausgelöst habe!!! Derjenige, der mich dabei fotografiert und anzeigt hat wohl das größere selbst verursachte Problem ;) Auf Grund so einer dürftigen Beweislast wird wohl kaum ein Richter Hausdurchsuchungen frei geben. Ergo, ich kann als Privatperson immer noch fotografieren was ich will, solange es nirgends veröffentlicht wird. Gruß Klaus |
Okay, der link ist durch den "Seitenumbruch" vllt. gerade nach hinten gerutscht,
ich poste ihn grad noch mal. Dies hier sind Profis, und die haben Ahnung :D Denn um das aktuelle FREELENS Statement ging es ja gerade :D https://freelens.com/politik-medien/...-werden-daten/ |
Das sind keine Profis, das sind Lobbyisten, die davon leben, das möglichst viele glauben, ihre Dienste zu benötigen. Dreimal darfst du raten, was ihnen die (allerdings noch moderate) Panikmache nützt. Dass das Unsinn ist, ist auf den ersten Blick erkennbar und wurde hier bereits mehrfach bestätigt.
Ich verstehe nicht, welche Befriedigung du daraus ziehst, alle sachlichen Hinweise zu ignorieren und statt dessen eine Panikseite nach der anderen hervorzukramen. |
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Grüße, meshua |
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Ansonsten sind wir da völlig d'accord ! |
Lest doch einfach mal den Artikel 85 und den dazugehörigen Erwägungsgrund 153 durch!
Die nationalen deutschen Vorschriften (KUG und BDSG) existieren und werden nicht durch die DSGVO außer Kraft gesetzt, sonst müsste das ausdrücklich dort drinstehen. Im Gegenteil: In der DSGVO steht ausdrücklich, dass die Mitgliedsstaaten ergänzende nationale Vorschriften erlassen bzw. anwenden können. Alte Geschichte: Die EU gibt die Rahmenvorschrift, die Mitgliedsstaaten setzen in die nationale Ausführung um. Und, liebe Leute, ein Gesetz oder eine Verordnung muss immer im Kontext gelesen werden. Wenn man einen einzelnen Satz herausgreift wird man ganz schnell in die Irre geführt! |
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Die Datenschutzverordnung ist natürlich ein aufgelegter Elfmeter für alle Arten der Berater, da die IT ja in quasi jeder Lebenslage vertreten ist. Es ist aber auch ein bisschen mentalitätsabhängig - ich war vorige Woche geschäftlich in Italien und zumindest mittelständische Unternehmen dort fürchten sich deutlich weniger als Du. Soferne sie überhaupt wissen, dass diese Verordnung existiert ;) Ich rate Dir die Verordnung zu lesen - nur Ausschnitte davon sind irreführend und das Ergebnis merkst Du am eigenen Leib. Die Verordnung hat einen Sinn und der ist nicht Hobbyfotografen Millionenstrafen aufzubrummen :lol: Ich wette, dass spätestens im Herbst hier kein Hahn mehr nach dieser Verordnung kräht - es wird sich gar nichts verändern! |
Habe eben einen Artikel in der FAZ zum Thema gelesen. Ich finde man kann ihn mal lesen.
Für Interessenten: http://www.faz.net/aktuell/feuilleto...-15529676.html |
Ein interessantes Urteil, dass allerdings weder etwas mit der DSGVO, noch mit dem neuen BDSG zu tun hat.
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