HermannP |
23.11.2017 12:21 |
Zitat:
Zitat von kromgi
(Beitrag 1958989)
Nein, auf keinen Fall. Aber das heißt, dass die Polizei nicht genügend Personal hat, um ALLES sachgerecht zu bearbeiten. Den Spätestens wenn die Anzeige tatsächlich aufgenommen wird, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.... weil auch die Staatsanwaltschaft nicht genügend Personal dafür hat.
Der Frau meines Kumpels wurde im letzten Jahr ein Fahrrad gestohlen. Was ist passiert? Anzeige aufgegeben, Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt. Versicherung hat auch nichts gezahlt, weil es schon das 3. Rad in 3 Jahren war. Und was soll ich sagen... Wochen später sieht mein Kumpel einen neuen "Anwohner" mit Migrationshintergrund mit genau diesem Fahrrad rumfahren. Sogar der FahradKorb war noch dran. Kumpel mit seinem Arbeitsbulli Vollbremsung gemacht, kurz mit der flachen Hand ausgeholt, Fahrrad in seinen Bulli. Frau hat Fahrrad wieder.
Schade, dass man solche Ereignisse/Geschichten erzählen kann.
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An der Geschichte irritieren mich drei Punkte.
1. Wieso hat die Versicherung nicht gezahlt? 3. Rad in 3 Jahren ist kein Argument. Entweder ist der Fahrraddiebstahl mitversichert oder nicht. Es können höchstens nach dem 2. Diebstahl Fahrräder aus dem Vertrag ausgeschlossen worden sein oder es wurden Obliegenheiten verletzt oder die Versicherung hat beim 3. Diebstahl mit Kündigung gedroht, weswegen vom Versicherungsnehmer auf Schadenersatz verzichtet worden ist - "freiwillig". Letzteres macht beim Wert eines Fahrrads aber eigentlich keinen Sinn, da würde ich mir lieber eine neue Versicherung suchen.
2. Der Fahrradfahrer muss nicht der Dieb sein. Hier in Köln gibt es öffentliche Gebrauchtfahrradmärkte, bei denen eine nicht unerhebliche Zahl der Räder vorher geklaut worden sind. Macht die Polizei eine Razzia auf diesen Märkten, so fällt das immer wieder auf. Es wird aber nicht regelmäßig gemacht, so ist das Risiko für die Diebe und Hehler gering erwischt zu werden. Dein Fahrradfahrer kann also genauso gut das Fahrrad gutgläubig bei einem Hehler gekauft haben, das passiert auch Nichtmigranten täglich. Schützt im Zweifelsfall jedoch auch nicht vor Strafe.
3. Es wäre sinnvoller gewesen, dein Kumpel hätte den Mann angezeigt. Sollte er das Fahrrad nämlich wirklich selber geklaut haben, war es vielleicht nicht das erstemal oder vielleicht nicht das letztemal. Aber nur wenn man die Diebstähle eben nicht bagatellisiert und die Täter aktenkundig werden ist die Justiz in der Lage, sie langfristig aus dem Verkehr zu ziehen.
Zum Schluß: Körperverletzung ist auch eine Straftat.
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