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binbald 11.01.2017 22:13

Zitat:

Zitat von swivel (Beitrag 1883956)
Ich häng mal eine Frage an, um keinen neuen Tread aufzumachen. Geht um die Zollabfertigung, - Lieferung der Ware per Post oder nötige Abholung beim Zoll.

Du musst nicht zum Zoll. Die Händler sitzen in Großbritannien und Niederlande und nutzen eine Sonderhandelsvereinbarung Großbritanniens mit Hongkong aus. Die Güter dürfen legal zollfrei nach Großbritannien (und damit in die EU) importiert werden und werden insofern auch zollfrei im europäischen Binnenmarkt weiterversendet.

Dieses Modell endet aber höchstwahrscheinlich mit dem Brexit :P

Die interessante Frage ist, wie es mit Rücksendung aussieht. Bei den meisten läuft das direkt nach Hongkong, nur bei wenigen ist die Rücksendeadresse und der Rechtssitz in Großbritannien. Die sind dann eben vorzuziehen ;)

swivel 12.01.2017 07:34

Sorry,- meine Frage war eventuell missverständlich, weil sie an diesem bestehenden Tread dran hängt.

Es geht mir (aber) definitiv um Warensendungen welche durch den Zoll gehen. Also nicht speziell England! - sorry :oops:

Hauptkern der Frage: Kann definitiv der Händler zu 100% beeinflussen, das die Ware die durch den Zoll muss, garantiert direkt beim Kunden landet und nicht beim Zoll abgeholt werden muss?
Oder gibt es bspsw. Artikel wo der Händler da nix machen kann, oder der Zoll sich anders entscheidet ohne Gründe die der Händler hätte beeinflussen können...

deranonyme 12.01.2017 08:46

Waren die mit Expressdienstleistern wie FedEx oder UPS befördert werden, werden durch diese grundsätzlich bis zum Endkunden transportiert. Bestehen hier Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der Ware kontaktiert der Versanddienstleister den Absender oder Empfänger der Ware um ggf. erforderliche Dokumente und Angaben zu erhalten. Können die Zweifel hier nicht ausgeräumt werden geht die Ware zurück oder wird vernichtet, je nach Bestimmung. Expressdienstleister erheben für ihre Bemühungen um die Einfuhr eine Pauschale die nicht durch das Porto abgedeckt ist und nicht Bestandteil der Einfuhrabgaben die durch den Zoll erhoben werden ist.

Sendungen mit der nationalen Post können aus verschiedenen Gründen beim lokal zuständigen Zollamt landen. Da hat der Versender keinen einhundertprozentigen Einfluss darauf. Selbst wenn zollrechtlich alles okay wäre kann der Transportdienstleister (DHL/Deutsche Post) entscheiden die Ware dem örtlichen Zollamt zukommen zu lassen, beispielsweise wenn die Auswechselstellen, das sind die Schnittstellen Post/Zoll die die Einfuhrsendungen normalerweise abfertigen, an Ihren Kapazitätsgrenzen angekommen sind. Postsendungen bei denen Probleme mit der Einfuhrfähigkeit der Ware vermutet werden, werden entweder auf Grund der Entscheidung einer für Produktsicherheit oder Marktüberwachung zuständigen Behörde direkt zurück gesendet oder vernichtet, oder zur Überprüfung der Ware dem örtlichen Binnenzollamt zugestellt. Dieses öffnet dann die Sendung im Beisein des Kunden und entscheidet über die Überlassung.
Eine Sonderstellung nimmt hier EMS, ein chinesischer Expressdienstleister ein. Dessen deutscher Partner ist die GDSK. Diese fragt bei Vorliegen der Sendung den Empfänger ob die Sendung durch die GDSK abgefertigt werden soll. Dafür ist eine Gebühr, aktuell um die 28 Euro, zu zahlen. Die GDSK kümmert sich nach Zahlung der Gebühr um die Verzollung und Liefert beim Kunden gegen Zahlung der ggf. verauslagten Einfuhrabgaben aus. Man kann aber auch eine Selbstverzollung per Internetzollanmeldung vornehmen. In diesem Fall sendet man die Unterlagen der Internetzollanmeldung nach Frankfurt. Wird dort dann festgestellt dass eine Beschau notwendig ist, so kann die GDSK die Sendung, selbstverständlich auch gegen Gebühr, vorführen. Nach der Zollabfertigung wird die Sendung an die GDSK übergeben, welche sie ohne weitere Kosten ausliefert. Die ggf. fälligen Einfuhrabgaben werden per Steuerbescheid im Nachgang erhoben.

Sendungen bei denen bereits die Verzollung im Preis enthalten ist, werden, wenn Sie wirklich DDP abgefertigt werden, auch direkt beim Endkunden zugestellt. Welche Händler das ordentlich durchführen? Keine Ahnung.

Im Übrigen können seltene Ausnahmen diese Regeln bestätigen. :crazy:

swivel 12.01.2017 21:42

Zitat:

Zitat von deranonyme (Beitrag 1884043)
...

Super Antwort! Großen Dank!

Ich musste heute erstmalig Ware beim Zoll abholen. Der Mitarbeiter hat diese Fragen nicht annähernd so gut geklärt!

Ware war aus den USA. Die Rechnung war für mich i.O. in zweifacher Ausführung gut sichtbar aussen am Paket. Warum das nicht "gereicht" hat, wollte der Mitarbeiter nicht mal mitteilen. Zwar freundlich, recht schnell aber keine wirkliche Auskunft, - fand ich sogar ok, - weil hinter mir wollten die Kunden auch nicht warten :).
Wahrscheinlich wollte der Zoll sich versichern, das nichts anderes im Paket ist und darf das nach eigener Aussage nicht öffnen.

LG

usch 12.01.2017 22:46

Zitat:

Zitat von deranonyme (Beitrag 1884043)
Waren die mit Expressdienstleistern wie FedEx oder UPS befördert werden, werden durch diese grundsätzlich bis zum Endkunden transportiert.

Im Übrigen können seltene Ausnahmen diese Regeln bestätigen. :crazy:

Ich bin ziemlich sicher, daß ich schon mal ein FedEx-Päckchen aus Amiland beim Zoll auslösen musste. Ich weiß das noch, weil ich mich fürchterlich darüber aufgeregt habe, daß die Abgaben auf den Gesamtpreis inklusive Versand erhoben werden statt nur auf den Warenwert, obwohl ich den Versand ja gar nicht "importiert" habe. Bei $99 Kaufpreis plus $25 Fracht macht das schon was aus. :shock:

Das ist allerdings knapp 20 Jahre her, also gut möglich, daß sich die Abwicklung seitdem geändert hat.

Norbert W 12.01.2017 23:26

Das ist aber normal Usch, Transportkosten gehen beim Import on Top auf den Einkaufspreis des eigentlichen Produktes und erhöhen somit die zu zahlenden Importabgaben. Weiß ich vom erlernten Beruf wegen (Speditionskaufmann).

BeHo 12.01.2017 23:38

Ich weiß es auch erst seit einem Online-Einkauf in den USA vor einigen Jahren. Ich wähnte mich unter der Freigrenze, lag dann aber wegen der Portokosten knapp darüber. :cry:

usch 12.01.2017 23:49

Ja, inzwischen weiß ich das ja auch, auch wenn ich das logisch nicht nachvollziehen kann. Aber damals hab ich halt blöd geguckt. ;)

Norbert W 13.01.2017 04:54

Ergänzung:
Eigentlich aber nur die Kosten bis zum Eintritt ins Bestimmungsland (oder sogar in die EU, da bin ich mir nicht ganz sicher)... wohne ich also in Mannheim und es kommt was per Schiff nach Hamburg darf auf den Frachtkosten-Anteil ab Hamburg nach Mannheim nichts erhoben werden.

wannerlaufer 13.01.2017 13:49

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 1880379)
. Wer aber zum Erreichen seiner Geschäftsziele sich steuer- und abgabenvermeidender Tricks bedienen muss, sägt an dem Ast, auf dem er sitzt.

Mit Verlaub: das ist doch kompletter Unfug. Unser Steuersystem zwingt jeden zur Nutzung solcher steuer- und abgabenvermeidender Tricks, weil der Beschiss in die Regelungen mit eingepreist wird. Ich bin seit über 20 Jahren Fachanwalt für Steuerrecht und sollte wissen, wovon ich rede.


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