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baerle 12.01.2015 23:28

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665092)
eBay muss das auch nicht interessieren sondern den Verkäufer. Die Abwicklung der Fälle bei eBay ist sowieso automatisiert. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter am Rechner sitz und sich um die Abwicklung kümmert.

Richtig - Ebay wird aber vermutlich auch nicht bei der Aufklärung behilflich sein.

Ich habe vorhin eine Anfrage an den Verkäufer gestellt betreffend einer von ihm angebotenen Kamera - die wurde gerade eben beantwortet. Somit ist es sehr wahrscheinlich, daß er auch die Nachricht von Sigried gelesen hat und vom dem geöffneten Fall weiß.

@Sigried: schon irgendwelche Reaktionen?

mfg

Manuel

Leuchte 12.01.2015 23:35

usch, wo steht,
 
daß die entsprechende Bewertung abgegeben worden ist? :shock:

Der Verkäufer tut so, als habe er das Objektiv selbst in Nutzung gehabt:

Verkaufe Sony SAL-1680Z 3,5-4,5 / 16-80 mm DT Carl Zeiss Objektiv in technisch einwandfreiem Zustand. Brilliante Bilder in Zeiss-Optik. Sehr wenig benutzt. Nur sehr geringe Gebrauchsspuren. Linsen einwandfrei. Leider habe ich den Originalobjektivdeckel verloren, daher ist dieser von Hama dabei. Keine OVP mehr, da meine Frau diese weggeschmissen hat !

Und er verkauft reihenweise Objektive? Womöglich gar kein Privater, sondern ein versteckter Händler?

;) Gerhard

stecki99 12.01.2015 23:40

Ich hab mir mal die Mühe gemacht. Ich mach es ja auch gern... ;)

Ich habe hier einen interessanten Link gefunden, bei dem ein ähnlicher Fall behandelt wird. Eigentlich genügt die erste Antwort des Verfassers Bonna, welche sich auch mit meinen Kenntnissen im Bereich Sachmängel decken. Er zeigt auf und begründet, warum es sich um welchen Mangel handelt und welche §§ aus dem BGB maßgebend sind.

Hier ist der Knackpunkt:
Zitat:

Soweit der Verkäufer bestimmte Eigenschaften in der Produktbeschreibung aufgeführt hat, sind diese auch Inhalt des Vertrages geworden und die Sache ist mangelhaft, liegen diese nicht vor.
Hier kommt nämlich das "in technisch einwandfreiem Zustand" ins Spiel. Damit hast du ihn zumindest schon mal.

Ob er letztlich einlenkt sei dahingestellt. Falls nicht muss es nicht zwangsläufig der Gang zum Anwalt sein. Jedermann kann ein Mahnverfahren gegen eine andere Person eröffnen. Die Kosten liegen bei ca. 40 EUR. Aber auch das ist kein Garant für ein Einlenken des Verkäufers, hat aber einen anderen Charakter als ein privates Schreiben. Dieses Mahnverfahren wird dem Verkaufer dann durch ein Mahngericht zugestellt. Hoch offiziell!

Ich habe das erst hinter mir. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und die wurde zu meinen Gunsten beschieden. Ich habe übrigens keinen Anwalt genommen, da die Kosten auch nicht im Verhältnis zum Streitwert von 280 EUR gelegen hätten. Außerdem war die Sachlage sehr eindeutig und ich hatte einen Vorteil. Ich hatte bei einem Händler gekauft. Das hat es einfacher gemacht.

Trotzdem... Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast, dann melde dich einfach.

usch 12.01.2015 23:43

Zitat:

Zitat von Leuchte (Beitrag 1665114)
die entsprechende Bewertung

... steht auf der Bewertungsseite ;). Vierter Eintrag von oben.

About Schmidt 13.01.2015 07:11

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665021)
Tust du jetzt nur so?

Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war.

Reicht dir das als Antwort?

Ich tue nicht nur so, ich bearbeite beim größten europäischen Dienstleister auf diesem Sektor auch Reklamationen :)

Was du schreibst, wird zwar von Absendern verlangt, ist aber zumindest bei uns Nonsen, weil alles außer der Unterschrift irrelevant ist und vom System sowieso nicht erkannt wird. Da kann man auf das Display kritzeln was man will. Außerdem hat der Zusteller gar nicht die Möglichkeit das zu vermerken. Richtig ist, dass der Empf. die Sendung entweder annehmen oder verweigern kann. Ich würde bei eindeutiger Beschädigung letztliches tun. Nimmt er hingegen die Sendung an, muss er sich mit dem Absender in verbindung setzen, dass dieser (er hat ja den Versand gezahlt) beim Versender reklamieren kann.

Gruß Wolfgang ;)

Siegrid 13.01.2015 15:28

Hallo!

Heute ist die Antwort des Verkäufers eingetroffen:

Sie beanstanden bei der versandten Ware einen Mangel (manuelle Fokussierung nicht möglich). Wir haben das Objektiv vor Versand ausgiebig geprüft und keinerlei Mängel feststellen können. Das Objektiv wurde kaum benutzt und befand sich in einem tadellosen Zustand. Sie selbst haben dies in Ihrer Bewertung auch initial bestätigt. In sämtlichen meiner bisherigen Auktionen habe ich bekannte Mängel, sofern sie denn vorhanden waren, immer detailliert beschrieben (siehe Bewertungen). Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein möglicher Mangel nach Versand aufgetreten ist. Bitte prüfen Sie auch, ob nicht ein Bedienungsfehler vorliegt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich bei einer Privatauktion den Artikel 10 Tage nach Versand der Ware nicht zurücknehmen möchte, da nach meiner besten Überzeugung ein Spitzenobjektiv ohne Mängel losgeschickt wurde. Mit freundlichem Gruß

Das habe ich erwartet.

Zwergfrucht 13.01.2015 17:19

Hi Siegrid,

unangenehm, sehr unangenehm.

Es könnte ja vielleicht sein das er mal ne Anfrage bei Geissler oder Schuhmann zwecks
Reparatur machte. (Objektivnummer und Namen ) .Fragen kostet nix.

Gruß
Wolfram

Siegrid 13.01.2015 17:30

Hallo Wolfram!

Danke für den Tipp. Ich habe via Ebay Stellung bezogen und festgehalten, dass meiner Meinung der Artikel einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Details will ich hier nicht posten, da ich wohl rechtliche Schritte einleiten werde. Normalerweise überhaupt nicht meine Art und es geht mir auch nicht um die 300,--, sondern ganz einfach um das Prinzip.

Auch an die anderen Forenkollegen, danke für Eure Tipps und Anregungen.

Edit:

Was ich noch anbringen will ist der Grund für meine doch recht verfrühte positive Bewertung. Ich habe das Objektiv äußerlich betrachtet und keine Mängel festgestellt, sauberer Tubus, die Linsen ohne Makel, die Blende, Zoomspiel etc. in Ordnung. Dann auf die Kamera gegeben und ein paar Aufnahmen gemacht, auch hier keine einseitigen Unschärfen bei Offenblende, kein Fehlfokus – also für mich war das Objektiv in Ordnung und ich habe die Bewertung getätigt.

Dann drei Tage später beim ersten richtigen Fotoeinsatz habe ich die MF-Funktion an der Kamera aktiviert und siehe da, es rührt sich nichts. In der Folge habe ich dann im Netz recherchiert und festgestellt, dass dies ein für dieses Objektiv sehr häufiger Fehler ist. Wäre mir dieser Umstand bereits früher bekannt gewesen, dann hätte ich entsprechend getestet.

Für mich war bis dato eine Prüfung der manuellen Fokuseinstellung kein Thema, somit wieder etwas dazugelernt.

dey 13.01.2015 17:38

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665256)
sondern ganz einfach um das Prinzip.

Warum bist du auf einmal so angespannt?
Ein paar Seiten weiter vorne wolltest du einfach mal entspannt anfragen.

Die Antwort war professionell aber freundlich.
Zitat:

Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind.

Siegrid 13.01.2015 18:11

Ich habe dem Verkäufer auch ganz professionell und förmlich geantwortet.
Außerdem wusste ich da noch nicht, dass sich der Fehler in absehbarer Zeit auch auf den AF-Betrieb auswirken könnte und dass wäre dann wirklich blöd.


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