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blondl 31.01.2012 12:11

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1277791)
Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.

Zitat:

Zitat von mrieglhofer
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.


Grad das stell ich mir als größte Strafe vor, wenn die Leute an der Stelle wo das Foto war/ist einen entsprechenden Eintrag machen müssen. Frei nach dem Motto, wir klauen Bilder und machen damit euer Geld. Das wäre sicherlich vertrauenserweckend für potenzielle Neukunden...

Kopernikus1966 31.01.2012 13:55

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1277791)
Klar, was denn sonst? Bei Absicht noch den entgangenen Gewinn, aber auch der ist nachzuweisen;-)

Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts.

Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:

Das Urheberrechtsgesetz enthält sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung.
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.

Und was ist mit diesem Teil des Textes?

mrieglhofer 31.01.2012 16:48

Ja Entgelt ist drinnen, aber du mußt zivilrechtlich klagen. Und das ist halt dein Risiko. Recht haben und Recht bekommen ist ja nicht das Gleiche. Vor allem, wenns international wird und dein Gegner einen ausgefuchsten RA hat oder einen Fehler macht und du für den ganzen Spaß brennst wie ein Luster.

Wobei ich die Dummheit der Leute eh nicht verstehe. Da zahl ich bei Fotalia 5€ und habe die Nutzungsrechte und keine Probleme. Aber das ist eine andere Geschichte. Das kostet ja heute nichts mehr.

Metalspotter 31.01.2012 16:55

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1277905)
Wobei ich die Dummheit der Leute eh nicht verstehe. Da zahl ich bei Fotalia 5€ und habe die Nutzungsrechte und keine Probleme. Aber das ist eine andere Geschichte. Das kostet ja heute nichts mehr.

Das ist einfach die Mentalität im Internet. Da fehlt jegliches Unrechtsbewußtsein für "rechtsklick-speichern_unter".

frame 31.01.2012 23:55

gehört zwar nicht zum Thread, aber zum Thema, vielleicht interessant:

http://www.blendwerk-freiburg.de/201...-konsequenzen/

Dat Ei 10.02.2012 12:19

Moin, moin,

soeben habe ich Nachricht von meinem Anwalt erhalten. Am gestrigen Tage hat sich ein Verantwortlicher des Unternehmens telefonisch bei der Kanzlei gemeldet und die Löschung des Bildes bestätigt. Die monetären Aspekte werden aktuell verhandelt.
Bis dato läuft also alles nach Plan und innerhalb der gesetzten Fristen.


Dat Ei

Dat Ei 16.03.2012 14:39

Moin, moin,

auch wenn ich lange nichts mehr zu dem Fall geschrieben habe, so ist er noch nicht abgeschlossen. Ein paar Neuigkeiten gibt´s auch:

1.) Mittlerweile habe ich die Rechnung von meinem Anwalt bekommen. Der "Spaß" beläuft sich auf 690,-€.

2.) Die Gegenseite hat sich von mir persönlich bestätigen lassen, daß die Kanzlei von mir beauftragt wurde und meine Rechte wahrnimmt.

3.) Die Gegenseite hat ein erstes Angebot unterbreitet. Sie will die Hälfte meiner Anwaltskosten übernehmen und 600,-€ Schadenersatz oben drauf legen.

4.) Dieses erste Angebot habe ich abgelehnt und die Begleichung der vollen Anwaltskosten gefordert.


Dat Ei

christkind7 16.03.2012 18:01

Danke für dein Update. Ich hätte genauso wie Du gehandelt. Die hälfte der Anwaltskosten :roll: soll wohl ein schlechter Witz sein. Ich wünsche Dir, dass du alles in deinem Sinne hin bekommst. Ich hoffe wenn alles vorbei ist bekommen wir das Bild auch mal zu sehen.
Gruß
Jürgen

BadMan 16.03.2012 21:11

Zitat:

Zitat von christkind7 (Beitrag 1296890)
Die hälfte der Anwaltskosten :roll: soll wohl ein schlechter Witz sein.

Sehe ich auch so. Oder ist schon der 1. April?

Wenn man sich darauf einlassen würde, könnte man ja gleich zu seinen Bildern schreiben:
"Alle hier gezeigten Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht von Dritten genutzt werden. Sollte sich Jemand nicht daran halten und die Bilder dennoch unrechtmäßig verwenden, bekommt er von mir noch 350 € dazu."

Dana 17.03.2012 07:45

Ist sowas nicht klar geregelt? Im Straßenverkehr darf sich der "Nichtschuldige" auf Kosten des Schuldigen einen Anwalt nehmen. Wieso sollte das bei einem Geschädigten und dem Schädiger anders sein?

Der hat schon kapiert, dass er ran muss... Er verhandelt einfach. Nicht aufregen, geduldig weiter auf dem Betrag beharren, das zahlt der dann schon, bevor es immer mehr wird. :D

Also Frank, du MUSST uns das Bild danach zeigen, das grenzt sonst an seelische Grausamkeit. :lol: Ich bin sooooo neugierig. :oops:


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