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http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...zeit/recht.htm Zitat: Was erlaubt das Betretungsrecht? * Das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde * von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald) * zum Naturgenuss und zur Erholung * im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung * als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung. (Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) und weiter: Wann besteht kein Betretungsrecht? * Wenn die Betätigung durch Gesetz, Schutzverordnung oder behördliche Einzelanordnung verboten ist. * Wenn die Betätigung nicht zum Naturgenuss und zur Erholung, sondern primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Interessen dient. * Wenn die Betätigung nicht den traditionellen Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung vergleichbar ist. * Wenn mit Natur und Landschaft nicht pfleglich umgegangen wird (Grundsatz der Naturverträglichkeit). * Wenn auf die Belange der Grundstücksberechtigten nicht Rücksicht genommen wird (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit). * Wenn Naturgenuss und Erholung anderer verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird (Grundsatz der Gemeinverträglichkeit). * Wenn die Fläche durch den Grundstücksberechtigten gesperrt ist. Ich finde, das gehört zu diesem Thread dazu. Keiner kann mich von einer Wiese, vom Wald oder sonstwo wegschicken, so lange das nicht nicht deutlich begründet ist. Ein Zaun z.B. ist so eine deutliche Begründung. Alex |
Das gilt wohl für Bayern nicht aber für z.b. NRW. Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft und Felder gibt es z.B in NRW nicht. Das ist Ländersache und damit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
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Leute, ihr streitet hier - so habe ich das Gefühl - um Kasiers Bart!
Natürlich ist es gut zu wissen, was erlaubt ist und was nicht - aber in aller Regel ist das auch eine Auslegungsfrage und kann niemanden davon entbinden, Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen. Das wollte ich mit meinem ersten Beitrag auch zum Ausdruck bringen. Eine gute Kommunikation mit den Betroffenen, z.B. eine Nachfrage statt einer patzigen Antwort, Höflichkeit und Nachsicht sind wohl in den meisten Fällen eher geeignet, aus einer Mücke keinen Elfenanten zu machen und Leute nicht auf die Palme zu bringen. Was mich allerdings heute noch nervt, war eine unverschämte Benhadlung in einer Falknerei. Die hysterisch anmutende Eigentümerin ließ über einen Canon-DSLR-Fotografen eine Schimpfkanonande heruntergehen und drohte ihn des Geländes zu verweisen, da er sich mit seinem Riesenungetüm (gemeint war ein Objektiv) zu nahe ihren Augäpfeln näherte. Auch meine Ausrüstung wahr ihr ein Dorn im Auge und ich bekam indirekt auch mein Fett weg...:evil: Was ich damit sagen will: Überfallartige verbale Angriffe können einem wirklich auf den Senkel gehen und sind in keiner Weise gerechtfertigt, denn Anstand muss "hüben wie drüben" herrschen! |
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die meisten die ich kenne, können prima vista besser "beurteilen" als die studierten Kollegen ;) Grüße aus Aplerbeck Frank |
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Zur Geschichte. Sau Lustig :D:D:D:D Und das jetzt hier eine Diskussion ausbrennt, was Anstand und Moral betrifft finde ich daneben. Hier geht es doch nicht darum was man darf und was nicht, sondern was man für Menschen trifft in der Welt. Sorry aber die Leute die jetzt hier rummachen von wegen darf er das, und zwei Seiten anhören, die passen echt gut in den Titel *Erfahrungen mit "Wichtigtuern*, weil das isses auch, meiner Meinung nach. |
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Finde ich richtig gut, wie du den Typen hast auflaufen lassen - hatte Spaß beim Lesen ;) |
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Walter |
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Die Geschichte ist lustig, abgesehen von der Situation der Leute. Das sie eine Störung/Behinderung haben liest sich nicht aus dem Bericht heraus, das sind echt nur Wichtigtuer. |
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