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Okay, das wußte ich nicht, dass die Uni nur ein Ehrenwort abverlangt hat. Ich bitte Herrn Guttenberg um Entschuldigung für Punkt 5. ;)
Ich ersetze dann eben Punkt 5 durch: 5. Er hat den Komponisten A, der für den Musiker XY arbeitet und von diesem auch bezahlt wird insofern getäuscht, als er Musikstücke für sich selbst hat komponieren lassen und A gegenüber so getan hat, der Auftrag zur Komposition käme von XY. (=Inanspruchnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages). |
. . .wie ist das eigentlich im Moment, wenn ich mich dipl. Ing. . . . nenne (habe leider nur ein halbes Ingenieurstudium, ist in der Wendezeit mit über den Jordan gegangen) oder ein Abmahnschreiben wegen div. Downloads ins Haus flattert oder dergleichen. Ich würde ja sämtliche Strafen, Auflagen o. ä. zurückweisen unter hinweis auf den prominenten Präzedenzfall. Oder?
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Nein. Bis zur Aberkennung durfte er den Titel ja führen.
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Mal ein Beispiel, was mir jetzt bei Ebay passierte.
Hier die erste Auktion und die Beschreibung dazu lesen. Auktionsnnummer 320653524383 Dann diese hier vegleichen Auktionsnummer 150564911399 Auf diese Nachricht an den Plagiator Kann nicht jeder seinen Artikel mit eigenen Worten beschreiben? Wie glaubwürdig ist dann so ein Verkäufer? Siehe Artikel:320653524383 Muss das sein? Viele Grüße bekam ich heute diese Antwort: Hi das ist reiner Zufall. Und selbst wenn es so wäre ist das doch egal... gruß Dann weiß man auch, warum viele das Verhalten von Guttenberg nur gering kritisieren. Alles reiner Zufall.:roll: Es grüßt Matthias |
"Gewogen und für zu leicht befunden."
Gruß Michael |
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