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Ein Virologe - ist er auch Epidemiologe? -, der etwas glaubt. ;)
Zitat aus dem Interview: "Die Zahlen wären auch ohne Ausgangssperre zurückgegangen. Familien sollten aus meiner Sicht etwa weiter spazieren dürfen, solange sie sich nicht mit zu vielen anderen Menschen treffen, auch abends." Ein Spazierverbot für Familien - auch abends - gibt es nicht. Nach 22 Uhr ist Nacht und nicht abends, und ab dieser Uhrzeit gehen wohl selten Eltern mit ihren Kinder spazieren. Abgesehen davon gilt die Ausgangssperre nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz über dem vom Parlament und Bundesrat beschlossenen Grenzwert von 100 liegt. Alleine darf man auch in diesem Fall auch ohne besonderen Grund bis 24 Uhr zu Fuß unterwegs sein. Ganz ehrlich ist das so ziemlich die letzte Beschränkung, die mir bezüglich der Einschränkung meines Lebens wirklich einfällt. |
Zitat:
Ich bin gespannt zu welcher Beurteilung das Verfassungsgericht gelangt. Dass der Quatsch nicht schon im Eilverfahren gestoppt wurde - hier kein Komma :top:- lässt Übles vermuten. |
Die Gründe für die Ablehnung der Eilanträge in Deutschland kann jeder beim BVerfG nachlesen: Klick!
Über Deine - gelinde gesagt - rhetorischen Übertreibungen muss man eigentlich kein Wort mehr verlieren. P.S.: Aufgrund meiner früheren persönlichen Erfahrungen als damals jüngerer Mensch und auch dem - aus der Ferne - beobachteten Verhalten im jetzigen gleichaltrigen Bekanntenkreis glaube ich, dass die meiner Meinung nach im Vergleich relativ geringe Einschränkung durchaus wirksam im Sinne der Intention des Gesetzgebers ist. Ich weiß es natürlich genauso wenig wie alle Anderen, die nicht in die Zukunft sehen können, glaube es aber. Das Gesetz lässt auch wichtige Ausnahmen zu. Wenn das BVerfG in der Hauptsache das Bundesgesetz "kassieren" oder Nachbesserungen verlangen sollte, dann werde ich damit leben können. |
Der offene Feldversucht geht weiter, aber es werden immer mehr Stimmen welche warnen!
https://www.focus.de/gesundheit/news..._13269473.html |
Man könnte sich natürlich auch mal ansehen, was denn überhaupt eine 'Notfallzulassung' einzelner EU-Mitgliedsstaaten ist und wie sich sich von einer 'bedingten Marktzulassung' (eine solche haben die aktuell in der EU zugelassenen CoViD-19-Impfstoffe) in der EU unterscheidet.
Ganz übersichtlich zusammengestellt vielleicht hier, von der zuständigen Oberbehörde, der EMA. Alleine die Zeitersparnis durch das 'rollierende' Begutachtungsverfahren ist beachtlich (zitiert von der verlinkten Seite der EMA): '... Entscheidend für eine Beschleunigung des Verfahrens sind fortlaufende Überprüfungen, die es der EMA in Notfällen ermöglichen, für vielversprechende Arzneimittel oder Impfstoffe Daten zu bewerten, sobald sie verfügbar werden, anstatt abzuwarten, bis alle Versuche abgeschlossen sind. ... Dadurch werden die normalen Beurteilungszeiten erheblich verkürzt, wobei die Grundsätze von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit gewahrt bleiben. ...' Wenn also in einem Artikel die Rede von einer 'Notfallzulassung' (zB. für einen CoViD-19-Impfstoff) durch die EMA ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Autorin/der Autor nicht ganz ordentlich recherchiert hat.;) |
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Ist das sowas wie Bild-Zeitung?
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Schlimmer...ein Nazi Propagandablatt.
https://kontrast.at/wochenblick-serioes-analyse/ https://www.volksverpetzer.de/corona...g-wochenblick/ Und: https://www.spiegel.de/wissenschaft/...e-c811be056c73 https://www.nzz.ch/international/sey...ote-ld.1623719 Viele Grüße Ingo |
Zitat:
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@felix181 gut formuliert :top: :top: :top:
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Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:43 Uhr. |