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steve.hatton 13.04.2021 19:50

Aber die Arbeitgeberverbände heulen schon, weil das ja so teuer sei......

Ernst-Dieter aus Apelern 13.04.2021 20:24

Die heulen immer!

turboengine 13.04.2021 21:09

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2196512)
Die heulen immer!

Und sie haben Recht. Herr Scholz will eine Testpflicht erlassen und ohne gesetzliche Grundlage Dritten die Kosten aufdrücken. Das geht nicht in einem Rechtsstaat (Bestimmtheitsgrundsatz und Vertrauensschutz). Dass derzeit so viele von Politikern mit heisser Nadel zurechtgestrickte Regelungen von Gerichten kassiert werden ist nur logisch. Und dass sich ein Verband gegen neue, offensichtlich rechtswidrige Regelungen wehrt ist zu begrüssen. Egal ob es um die Errichtung eines Bahnhofs oder das ungerechtfertigte Aufdrücken von Kosten handelt.

minfox 13.04.2021 21:10

Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Testangebotspflicht. Sie bedauern jedoch, dass es keine Testteilnahmepflicht gibt. Die Corona-Testpflicht gibt es für Mitarbeiter in Pflegeberufen und in Kliniken. Diesen Arbeitnehmern sollte man die jetzt noch nicht-testpflichtigen Arbeitnehmer gleichstellen. Mit dieser solidarischen Gleichstellung wäre die Ansteckungsgefahr in Betrieben gemindert, was sicherlich auch im Sinne des Arbeitsministers wäre. Wenn Arbeitnehmer der wünschenswerten Testpflicht nicht nachkommen, könnte man ihnen den Zugang zum Arbeitsplatz und die Lohnzahlung verwehren.

steve.hatton 13.04.2021 21:41

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2196521)
Und sie haben Recht. Herr Scholz will eine Testpflicht erlassen und ohne gesetzliche Grundlage Dritten die Kosten aufdrücken. Das geht nicht in einem Rechtsstaat (Bestimmtheitsgrundsatz und Vertrauensschutz). Dass derzeit so viele von Politikern mit heisser Nadel zurechtgestrickte Regelungen von Gerichten kassiert werden ist nur logisch. Und dass sich ein Verband gegen neue, offensichtlich rechtswidrige Regelungen wehrt ist zu begrüssen. Egal ob es um die Errichtung eines Bahnhofs oder das ungerechtfertigte Aufdrücken von Kosten handelt.

Ich denke das Infektionsschutzgesetz sollte als gesetzl Grundlage herhalten können - evtl sogar Betirebsschließungen - da sind Kosten für die Tests wohl eine günstige Alternative. Es geht um die Identifikation der Träger einer Infektion. Es gibt zudem auch eine Sorgfalftpflicht gegenüber den (gesunden) Mitarbeitern und viele weitere Sicherheitsvorschriften - das Schild für den Notausgang zahlt auch nicht der Staat.....was nicht heißen soll, dass alle Vorgaben der Regierung sinnvoll oder zumindest handwerklich korrekt erstellt sind.

Die aktuell veröffentlichten Aerosolforschungsberichte verdeutlichen ja die teils an den Infektionswegen vorbeigehenden Maßnahmen - aber innerhalb der Räume ist das Risiko deutlich erhöht!

Ein Unternehmer sagte heute im einem TV-Bericht, er führe die Tests bereits seit längerem freiwillig durch, es koste ihn mehrere tausend Euro jeden Monat - ein Stillstand der Firma würde jedoch deutlich mehr kosten...so hat er zwei positive Fälle rausgefischt, bevor es zum weiteren Infektionen und potentiellen Problemen für den Betirebsablauf wurde.

Mit dem Vertrauensschutz könnten übrigens auch tausende Gastronimiebetriebe argumentieren - trotz überzeugenden Hygiene-Konzepten sind sie geschlossen - die haben aber die schlechtere Lobby.

Klar, Verbände müssen sich Gehör verschaffen und einige Verbände sind hierbei sehr laut - andere kaum zu vernehmen....

Alzberger 14.04.2021 05:42

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2196506)
Aber die Arbeitgeberverbände heulen schon, weil das ja so teuer sei......

billig ist es nicht. Es wird unterschiedlich gehandhabt. In Bayern zahlt es der Staat, in Sachsen der Arbeitgeber, nur mal als Beispiel.

Grüße :)

KSO 14.04.2021 06:55

Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2196522)
Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Testangebotspflicht. Sie bedauern jedoch, dass es keine Testteilnahmepflicht gibt. Die Corona-Testpflicht gibt es für Mitarbeiter in Pflegeberufen und in Kliniken. Diesen Arbeitnehmern sollte man die jetzt noch nicht-testpflichtigen Arbeitnehmer gleichstellen. Mit dieser solidarischen Gleichstellung wäre die Ansteckungsgefahr in Betrieben gemindert, was sicherlich auch im Sinne des Arbeitsministers wäre. Wenn Arbeitnehmer der wünschenswerten Testpflicht nicht nachkommen, könnte man ihnen den Zugang zum Arbeitsplatz und die Lohnzahlung verwehren.

Aus der Sorgfaltspflicht gegenüber seinen anderen Mitarbeiter, muss der AG Testverweigerern den Zugang zum Arbeitsplatz verweigern und kann ihm dann die Lohnfortzahlung verwehren.
Spannender ist die Frage, was ist, wenn der Test positiv ist. Mitarbeiter heimschicken ist klar. PCR Test machen lassen, klar. Was ist mit der Zeit bis zum Testergebnis? Lohnfortzahlung? wieder einseitig Belastung des AG, Krankschreibung? Geht meistens nicht, da keine Symptome. Infektionsschutzgesetz sagt wohl, Heimschicken, keine Lohnfortzahlung, Entschädigung des Lohnausfalls bekommt der AN von seiner zuständigen? Behörde. Weiß jemand welche Behörde das ist?

Alzberger 14.04.2021 07:54

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 2196553)
Entschädigung des Lohnausfalls bekommt der AN von seiner zuständigen? Behörde. Weiß jemand welche Behörde das ist?

Vom Gesundheitsamt; sonst ja von der Krankenkasse.

Grüße :)

KSO 14.04.2021 09:32

Danke. :top:

BeHo 14.04.2021 22:17

arte-TV-Tipp: Viraler Humor - Was Corona-Witze über uns erzählen


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