SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Rechte an eigene Fotos (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=56887)

Jens N. 31.07.2008 01:35

Zu Beitrag #49:

Eigentlich ist die Gesetzeslage recht eindeutig meine ich. So eindeutig, daß sogar ich das kapiere :lol:

Und die von dir zitierte Passage ist ja -es steht deutlich da- bisher nur eine Empfehlung. D.h. es könnte vielleicht so kommen, manche wünschen es sich offenbar, aber de jure ist es (noch) nicht so. Gerade diese Empfehlung zeigt, daß da (derzeit) nationale Unterschiede bestehen, insofern ist das nur eine Bestätigung des bereits gesagten.

rmaa-ismng 31.07.2008 01:38

Das ist richtig, Jens.

Man überlege sich das mal. Ein Gebäude darfst Du dann vielleicht fotografieren, aber eine Skulptur irgendwo davor nicht? Gehört die dann noch zum Gebäude oder nicht?

Ich muss ehrlich gestehen das dieses Thema bei mir bisher etwas zu kurz gekommen ist. Ich habe schlicht keine Gedanken gemacht bei vielen Bildern... - gut das ich meist Landschaft fotografiere...

Jens N. 31.07.2008 01:42

Ich fotografiere z.B. kaum Menschen, vor allem nicht fremde, gar ungefragt und als Hauptmotiv. Das hat einerseits mit der Gesetzeslage zu tun (die ich auch nicht immer genau kenne), andererseits aber auch mit Respekt: ich will auch nicht einfach so "abgeschossen" werden. Gebäude und alles andere fotografiere wie ich lustig bin, nur bei einer möglichen Veröffentlichung (welcher Art auch immer) informiere ich mich, falls Unsicherheiten bestehen. Beim Fotografieren muß man nicht unbedingt den Gesetzestext dabei haben oder lange nachgrübeln, sondern wichtig wird das eigentlich erst hinterher und das ist ja auch ganz gut so. Diese Unterscheidung ist aber der springende Punkt: du darfst im Prinzip (fast) alles fotografieren, interessant wird es erst bei der Veröffentlichtung der Fotos. Und da bin ich auch der Meinung, daß man eh nicht alles zeigen muß. Das Internet ist ja nun auch kein Diaabend ;)

Mal quasi ein "Gegenbeispiel" (da man hier sonst bald den Eindruck bekommt, man dürfe gar nichts mehr, es gäbe nur noch Abmahnungen und Klagen): ich habe mal ein historisches Gebäude, in dem sich eine Weinhandlung befindet, fotografiert und das Bild im Internet gezeigt. Statt einer Abmahnung o.ä. kam eine Anfrage, ob das Bild für eine Printwerbung der Weinhandlung verwendet werden dürfte, was mir sogar ein kleines Honorar eingebracht hat. So kann's halt auch gehen (ähnliches haben sicher einige hier erlebt).

Aber jetzt werden wir noch OT zum OT ;)

André 69 31.07.2008 08:01

Guten Morgen an alle!

... könnte mir bitte jemand erklären was nun die Rechtslage zu dem Eingangspost ist, es ging um ein Foto einer kleinen niedlichen Biene ... mittlerweilen sind wir beim Eiffelturm ...
:roll:

Gruß André

Dimagier_Horst 31.07.2008 08:41

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687984)
dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.

Ein Anwalt vertritt die Interessen einer Partei, unabhängig von seinem Können und Wissen. Und manche Mandanten wollen halt mit dem Kopf durch die Wand :lol: . Man kann es aber oft gut erkennen: je weniger konkrete und nachvollziehbare Verweise, desto dünner sind die Argumente ;) .

Zitat:

Zitat von André 69 (Beitrag 688343)
... könnte mir bitte jemand erklären was nun die Rechtslage zu dem Eingangspost ist

Steht doch alles in den ersten Beiträgen...

Ich kaufe mir eine Streuobstwiese und schicke dem benachbarten Imker eine Rechnung über Blütenstaub und Nutzung der Überflugrechte bis 3,50 Höhe in 20.644 Fällen :mrgreen:

felix20b 31.07.2008 08:44

Zitat:

Zitat von Jens N. (Beitrag 688309)
...
Diese Unterscheidung ist aber der springende Punkt: du darfst im Prinzip (fast) alles fotografieren, interessant wird es erst bei der Veröffentlichtung der Fotos. Und da bin ich auch der Meinung, daß man eh nicht alles zeigen muß. Das Internet ist ja nun auch kein Diaabend ;)

Vermutlich habe ich mein Hobby bisher etwas naiv betrieben. Auf die bescheuerte Geschichte mit dem Eiffelturm bin ich ja auch erst gestoßen, nachdem hier die nicht weniger bekloppte Sache mit der Biene auftauchte. Man muss nicht alles zeigen, dass ist richtig. Man sollte aber auch nicht bei jedem Foto überlegen müssen, ob man irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Rechte verletzt. Aber vielleicht sollte ich mir sicherheitshalber von dem Bauern, dessen Baum ich des öfteren fotografiere, ein property release unterschreiben lasse. Ich nehme dann auch meine Kamera mit um seinen Gesichtsausdruck festzuhalten. ;)

Gruß
Wolfgang

PS: Was sind 1000 Anwälte auf dem Grund des Meeres:?: - Ein guter Anfang:!:

Echidna 31.07.2008 09:11

Eine schöne Zusammenfassung der Problematik (allerdings zum Atomium, nicht zum Eiffelturm) findet sich hier.

Gruß

Echidna

duncan.blues 31.07.2008 10:36

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 688282)
Nein. Einfach keine Fotos machen, von Gebäuden, die jünger als 70 Jahre sind :D:D:D. Nach 70 Jahren erlöscht nämlich der Verwertungsanspruch aus dem Urheberrecht.

Wenn das so stimmen würde, dann wäre man beim Eiffelturm ja wiederum aus dem Schneider, denn der ist älter als 70 Jahre, eindeutig. Wie alt nun allerdings die nächtliche Beleuchtung ist... :? Tippe aber auch da auf über 70 Jahre, es sei denn die beziehen das auf das alter der aktuell verbauten Glühbirnen. :twisted:

Alles nicht so einfach.

Aber um nochmal auf das Ursprungsproblem zurückzukommen: Unabhängig davon, ob die Gegenseite nun Eigentumsansprüche für die Biene geltend machen kann, bestehen doch trotzdem volle Urheberrechte für das Foto. Selbst wenn aus irgendwelchen hahnebüchenen Gründen dem Fotografen wegen fehlenden Rechten an der Biene die Veröffentlichung untersagt werden könnte (:roll:), bedeutet das doch trotzdem nicht, dass das Foto nun mit einem Mal nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt. Kurzum: Die Gegenseite darf das Foto nicht einfach ungefragt verwenden. Punkt. Irgendwelche Einwände?
Da das Foto ja warscheinlich nicht in voller Auflösung im Netz war wo die Gegenseite es hat kopieren können, dürfte es der Gegenseite schwerfallen, erfolgreich zu behaupten, das Foto stamme aus ihrer Kamera (ich hoffe der Fotograf hat das Original aufgehoben). Insofern hat erstmal die Gegenseite ein Problem.
Die Rechte an der Biene sind definitiv eine sehr schwammige Angelegenheit, die Rechte am Foto dagegen sind es nicht. Sehe ich das richtig?
Der gegnerische Anwalt dürfte das eigentlich auch wissen und ich tippe mal, dass das ganze wirklich vor allem auf Einschüchterung abzielt.

André 69 31.07.2008 11:07

ich stimme duncan.blues 100% zu!

Das Problem was ich sehe ist, daß hier der Klügere nachgiebt, und der Dumme der Gewinner ist, will sagen: Die dreiste Gegenseite kommt mit ihrer Masche durch, da die Einschüchterung wohl funktioniert, trotz Unrecht!

Wie schon gesagt, ich möchte den "Barcode" auf der Biene sehen, zur 100% Identifizierung der Biene, mit dem Nachweis, daß es auch die Biene des Imkers ist!
Über die Bildrechte an sich muss man nichts mehr sagen, die liegen EINDEUTIG beim Fotografen!

Wenn Uwe (Ölauge) Langeweile, Rechtsschutz und einen guten Anwalt hat, und Spass am Streiten hat, dann wüsste ich schon wer der Gewinner ist! Aber welchem Nichtkleingeist macht so etwas Spass?

Eigentlich kommt mir das Ko..en wenn ich dieses Thema lese, mich damit beschäftige!

Gruß André

amateur 31.07.2008 11:13

Hi,

Zitat:

Zitat von duncan.blues (Beitrag 688398)
Wenn das so stimmen würde, dann wäre man beim Eiffelturm ja wiederum aus dem Schneider, denn der ist älter als 70 Jahre, eindeutig. Wie alt nun allerdings die nächtliche Beleuchtung ist... :? Tippe aber auch da auf über 70 Jahre, es sei denn die beziehen das auf das alter der aktuell verbauten Glühbirnen. :twisted:

ohne jetzt auf das Problem eingehen zu wollen, ob die Veröffentlichung auf einer in Deutschland gehosteten Website problematisch ist oder nicht: Die Einschränkung bezieht sich nicht auf den Eiffelturm und auch nicht auf die Glühbirnen des Eiffelturms, sondern auf die im Jahr 2000 zusätzliche angebrachte Flackerillumination, die glaube ich halbstündlich abläuft. Diese Installation wird als schützenswert angesehen. Der zwischenzeitlich klassisch illuminierte Eiffelturm ist weiterhin davon ausgenommen.

Viele Grüße

Stephan


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:18 Uhr.