Ich zitier mal was ManniC (damals noch in orange) zum Thema "teilnehmende Händler" am 1. Februar geposted hat:
Zitat:
Zitat von ManniC
(Beitrag 600944)
Wir haben herausgefunden - nach Rücksprache mit Sony Berlin folgendes Statement:
Der Satz "bei teilnehmenden Händlern gekauft" ist präventiv-rechtlicher Natur. Damit sind deutsche Händler gemeint, die deutsche Ware (mit EAN-Code) liefern. Zur Abgrenzung: Nicht gemeint sind deutsche Händler, die nicht deutsche Ware liefern sowie auch ausländische Händler, die evtl. deutsche Ware liefern.
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Wenn computeruniverse deutsche Ware ausliefert, was sie ihrer Aussage nach tun und worauf auch die Bezeichnung in ihrem Onlineshop hindeutet, dann ist die Ware dort auch Cashback-fähig.
Die Aussage von computeruniverse, daß sie nicht an der Cashback Aktion teilnehmen, dürfte ebenfalls preventiv-rechtlicher Natur sein, da sie als Nicht-Fotohändler wahrscheinlich einfach keine Informationen von Sony über die Cashback-Aktion haben und im Gegensatz zu den typischen Fotohändlern, die auch mit der Aktion werben, nicht über die entsprechenden Cashback-Formulare verfügen. Die kann man sich aber auch bei Sony runterladen und selbstausdrucken.
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