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meshua 08.12.2014 21:55

Zitat:

Zitat von Backbone (Beitrag 1653443)
(...) Wie soll man da als gewerblich Tätiger gegen halten? Aus meiner Sicht gibts da nur eine Lösung: Flucht ins hochpreisige Segment. Die eigene Dienstleistung muss so gut sein und so gut vermarktet werden, das keiner dabei zuckt wenn man 1500€/Tag und mehr nimmt.

Man kann sich nur über Qualität, Originalität und der "Handschrift des Fotografen" von der Konkurrenz abheben und sollte selbstredend den "Geschmack" seiner Kunden genau treffen. Bei Hochzeiten unter 1000 Euro zahlst du eben (d)ein Lehrgeld - sammelst dafür ausreichend Erfahrung, um in die 2000+ Euro Liga aufzusteigen zu können. Und noch etwas sollte man vermeiden: seine eigenen Preise Hinz und Kunz zu erzählen. Dann braucht man nicht lange warten, bis ein Anderer mit 100 Euro unterbietet und die potentiellen Kunden wegfischt. Eine mir bekannte Fotografin bietet individuelle Pakete mit ebenso individuellen Preisen an - und da sie hauptberuflich im Marketing eines großen Energiekonzerns arbeitet, weiß sie ihre Preisgestaltung auch zielführend umzusetzen ;):top:

Grüße, meshua

moelbar 05.02.2017 19:01

Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen und wollte mich nochmals bei den erfahrenen Usern absichern, ob mein aktuelles Verständnis richtig ist. Daher greife ich nochmals das Thema auf.

Ich betreibe – wie die meisten von euch - die Fotografie als Hobby. In der Vergangenheit gab es den ein oder anderen Printverkauf sowie Kalenderverkauf (Erlöse unter 50€). Nun möchte ich in Zukunft ab und zu kleinere Aufträge im Bereich der Architekturfotografie annehmen. Meine jährlichen Einnahmen wären deutlich unter der Grenze von 17.500€ und somit würde ich unter die Kleinunternehmerregelung gem. $19 Abs. 1 UStG fallen. Meine Rechnungen würden dementsprechend auch keine Steuer ausweisen („Diese Rechnung weist gemäß §19 (1) UStG keine MwSt. aus (Kleinunternehmerregelung).“).

Von meinem Verständnis her, könnte ich freiberuflich arbeiten und muss mich nicht gewerblich anmelden. Die oben genannten Einnahmen würde ich dann in meiner Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit deklarieren.
  • Ist mein Verständnis soweit richtig?
  • Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Kleinunternehmer mit jährlichen Gesamteinnahmen unter 17.500€ nicht Pflicht.
  • Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man bei einer Gewerbeanmeldung auch die Fotoausrüstung steuerlich als Aufwendungen den Einnahmen gegenüberstellen. Bei Kleinunternehmern ohne Gewerbe entfällt dies.
  • Die Einnahmen werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo

screwdriver 05.02.2017 20:33

Zitat:

Zitat von moelbar (Beitrag 1890794)
Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo

Ich zitiere mal Michael in Beitrag #41:

Zitat:

....wegen steuerrechtlicher Fragen aber anstatt Steuerberater ein internetforum, verstehe ich auch nicht. Na ja.
Nochmal in Klartext: Konsultiere den Steuerberater deines geringsten Misstrauens.

conradvassmann 05.02.2017 21:15

Wegen einer Einnahme-Überschussrechnung, Reisekostenkostenermittlung, für die linearen Abschreibungen für Anschaffungen + anschliessende Steuererklärungen braucht man nicht zwingend gleich einen Steuerberater. Ein Nachmittag im Jahr und etwas Tabellenkalkulation reichen mir dafür aus.
Wichtig ist: Rechnungen schreiben nicht vergessen und Einnahmen erfassen, sonst kommt das Finanzamt böse um die Ecke ;-)
Ich finde https://www.papierkram.de/ ganz praktisch.

Dimagier_Horst 05.02.2017 21:34

Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse. Moelbar zeigt in seinem Beitrag, dass er einige Dinge falsch einschätzt. Deswegen schliesse ich mich dem Beitrag von screwdriver an. Wenn ein Steuerberater die Grundlagen gelegt hat, kann man irgendwann die Erklärungen selber machen.

screwdriver 05.02.2017 21:45

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1890871)
Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse.

Genau.
Und wenn die Grundkenntnisse scheinbar gänzlich fehlen braucht man einen Fachmann, der für die persönliche(!) Situation die passende Anleitung gibt und ggf. auch Vermeidungstrategien vermittelt.

ha_ru 05.02.2017 22:11

Hallo Mo,

das mit der Umsatzsteuer hast Du richtig dargestellt. Alles was für die Umsatzsteuer gilt sollte man für Ertragsteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) vergessen, das eien hat mit dem anderen ganz wenig zu tun.

Alles was die Einkommensteuer und die Ermittlung der Einkünfte dagegen nicht. Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € bei einem Einzelunternehmer, es fällt also keine Gewerbesteuer an.

Bei beiden Einkunftsarten musst du auch bei geringen Einkünften eine Einnahmeüberschußrechnung machen. Zumindest das erste Mal empfehle ich Dir bevor Du anfängst dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der dir dann sagt auf was Du achten musst und mit welchen Unterlagen Du nach Ablauf des ersten Kaenderjahrs bei ihm aufkreuzen solltest und er füllt Dir den Betriebseröffnungsbogen zur Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt richtig aus.

Hans

Dimagier_Horst 06.02.2017 11:39

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1890882)
Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied.

Nur mal so als Beispiel: Du hast einen Mietvertrag über Wohnraum. Dann meldest Du unter dieser Adresse ein Gewerbe an. Und schon kann der Wohnraum wegen Zweckentfremdung durch den Mieter wirksam gekündigt werden. Da genügt schon, nach einem neueren BGH-Urteil, die Nutzung des Briefkastens. Ich nenne das einen ordentlichen Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit!
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss.

Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.

Alison 06.02.2017 13:23

Zitat:

Zitat von moelbar (Beitrag 1890794)
Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen....

Ich nicht, deshalb schon mal Entschuldigung, falls es irgendwo oben schon steht: Was noch an Kosten dazukommt, sind die Kosten für die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer, zumindest letztere sind regional unterschiedlich, das sollte man vorher nach nachschauen.

steve.hatton 06.02.2017 13:52

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1890992)
Nur mal so als Beispiel: Du hast einen Mietvertrag über Wohnraum. Dann meldest Du unter dieser Adresse ein Gewerbe an. Und schon kann der Wohnraum wegen Zweckentfremdung durch den Mieter wirksam gekündigt werden. Da genügt schon, nach einem neueren BGH-Urteil, die Nutzung des Briefkastens. Ich nenne das einen ordentlichen Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit!
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss.

Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.

Ein gutes Beispiel für die Fallstricke des Lebens !

Forne sind tückisch : Zitat aus einer Fotoseite im WEB
"Wer hauptsächlich Privatkunden fotografiert und im entsprechenden Einkommensbereich liegt, der kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung anzeigen und ist dann nicht verpflichtet, seine Umsatzsteuer abzuführen."

Klar ist man als Kleinunternehmen nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, aber "seine Umsatzsteuer" impliziert, dass man diese dem Kunden berechnet - das geht natürlich auch nicht und dann ist es kein Spiel mehr sondern ruck-zuck ein Straftatbestand !

Es gibt Menschen, die ihren Beruf erlernt haben und sich das Fachwissen angeeignet haben - hierzu zählen auch Steuerberater. Diese kann und sollte man nutzen, wenn Bedarf (i.d.R. Unkenntnis) besteht.

Bevor ich das Risiko eingehe - ohne fundierte Kenntnis - "mal ein Unternehmen" zu gründen, sollten die vielleicht 200 € für ein Informationsgespräch beim StB oder auch erst mal ein Termin in der örtlichen IHK keine Fehlinvestition darstellen.

Die Kammer hilft schon mal - auch wenn viele die Zwangsmitgliedschaft ablehnen...

Foren sind nett und unterhaltsam, aber in Rechts, Steuer und und und, sollte man Fachleute bemühen - auch wenn`s was kostet.


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