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Dat Ei 29.01.2012 17:42

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von Dewus (Beitrag 1277014)
Scheinbar sind meine Bilder so schlecht, dass sie nicht geklaut werden :cry:

das hatte ich von meinen Bildern auch erhofft / gedacht, aber anscheinend gibt es beim digitalen Diebstahl keine (Geschmacks-)Grenzen.

Zitat:

Zitat von subjektiv (Beitrag 1277023)
Trotzdem wünsche ich Dir auch viel Glück, weil manchmal selbst absolut klare Lagen manchem nicht einleuchten wollen. Also kann man das immer brauchen...

Danke, das kann ich sicherlich gebrauchen. Wie heißt es immer so schön: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!"

Daß Tineye oder google Bilder nicht findet, die nachweißlich auf weiteren Servern gehostet werden, kann das an der Art und Weise liegen, wie die Bilder auf der jeweiligen Site eingebunden werden. Werden Bilder im Rahmen von flash-Animationen genutzt, tun sich die Suchmaschinen schwer.


Dat Ei

Dewus 29.01.2012 21:39

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1277099)
Beide Systeme finden nicht sicher alle Bilder nach meinen Erfahrungen.

Ich weis über einige meiner Bilder wo sie sind und wo sie veröffendlicht werden oder sind, aber das wird mir teilweise nicht angezeigt.
Bei Onlinemagazinen wird scheinbar so verkleinert das das Bild scheinbar nichtmehr erkannt werden kann, ein Rahmen um das Bild der weggeschnitten wird oder hinzugefügt scheint auch zu einem "nicht finden" zu führen und in diversen Foren wird auch nicht gesucht/gefunden ;)

Hab es gerade auch mal versucht mit Bildern die ich identisch hier und in der Fotocommunity gezeigt hatte. Google und Tineye finden die Bilder weder in die eine noch in die andere Richtung. Auf der Homepage unseres Fotoclubs werden meine Bilder gefunden, obwohl sie dort in anderem Format gezeigt werden. Vielleicht werden reine Bildergalerien bei der Suche ausgeblendet.

Dat Ei 30.01.2012 22:14

Moin, moin,

das Fax hat schneller Wirkung gezeigt, als ich gedacht hätte. Zumindest eine erste Forderung, daß das Bild umgehend vom Webserver zu löschen sei, ist umgehend umgesetzt worden. Mal schaun, wie es mit den weiteren Forderungen weiter geht.


Dat Ei

konzertpix.de 30.01.2012 22:25

Na immerhin, das ist der erste Etappensieg für dich:top:

subjektiv 30.01.2012 22:38

Dieser Schritt könnte aber auch der Annahme zu verdanken sein, dass damit nichts mehr zu wollen, weil nix zu sehen ist.

Aber Du hattest ja alles dokumentiert... :top:

Dat Ei 30.01.2012 22:45

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von konzertpix.de (Beitrag 1277626)
Na immerhin, das ist der erste Etappensieg für dich:top:

eben, nicht mehr als ein erster Etappensieg. Aber ich habe ja Geduld...

Zitat:

Zitat von subjektiv (Beitrag 1277638)
Dieser Schritt könnte aber auch der Annahme zu verdanken sein, dass damit nichts mehr zu wollen, weil nix zu sehen ist.

Aber Du hattest ja alles dokumentiert... :top:

Das könnte sein, wäre aber unklug von ihnen, denn neben meiner Dokumentation spricht auch google gegen sie. Warten wir mal ab, was sonst so an Reaktion von ihnen kommt - immerhin ist ja mal gerade der 1. von 10 Werktagen rum...


Dat Ei

Artur 30.01.2012 23:49

@Dat Ei

So, die haben dein Bild nun rausgenommen. Schön und gut.

Welche Forderung stellst du denn konkret an den "Bilderklauer"?
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.

Kannst du das ?
Gruß aus Brüssel
Artur

Dat Ei 31.01.2012 00:10

Hallo Artur,

Zitat:

Zitat von Artur (Beitrag 1277663)
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.

in Deutschland wird bei Urheberrechtsverletzungen im photographischen Bereich üblicherweise die Honorarempfehlungen für Fotografen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herangezogen. Bei der Beurteilung geht es dann weniger um den "wahren Wert" des Bildes, als viel mehr um den Aufwand, den man betreiben muß, um ein derartiges Photo aufzunehmen. Des weiteren ist es auch üblich, daß die Summe sich verdoppelt, wenn bewußt und absichtlich Urheberinformationen eliminiert wurden. So wird es meist vor deutschen Gerichten beurteilt.
Im europäischen Ausland scheint zumindest der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten unstrittig. Die Anerkennung eines Schadenersatzes ist da nicht ganz so simpel wie in D gestrickt. Da ist wohl eher die Frage, inwieweit die Gegenpartei die Forderung akzeptiert oder das Risiko aufnehmen mag, vor Gericht zu landen und zu unterliegen.


Dat Ei

subjektiv 31.01.2012 08:52

Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?

Beim Urheberrecht geht es doch nicht um Schadenersatz. Durch ständige Wiederholung dieser Idee wird das auch nicht Fakt. Sonst könnte ja auch jeder alles verwenden, solange der Autor es sonst nicht sauteuer verkauft. Ganz so unsinnig sind Gesetze und Regeln dann auch nicht immer...

mrieglhofer 31.01.2012 11:32

Zitat:

Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?
Klar, was denn sonst? Bei Absicht noch den entgangenen Gewinn, aber auch der ist nachzuweisen;-)

Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts.

Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:

Das Urheberrechtsgesetz enthält sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung.
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.


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