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Aber so ...
http://www.motorsport-total.com/auto...-14080701.html ... darf man jemanden anschwärzen :roll:? Ist nicht viel anders, als die Kamera im Auto, um andere Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen. Nicht, daß hier jetzt der Verdacht aufkommt, ich würde es gut heißen, daß jemand mit Alkohol Auto fährt, ich bin absolut dagegen, aber unsere Justiz sollt sich mal einig sein. |
Zitat:
Ich finde die Aktion des Nachbarn übrigens in Ordnung. |
Nun ja. Im Urteilsfall zu den Dashcams hatte der Filmende Videos der Polizei zugänglich gemacht von Vergehen anderer Verkehrsteilnehmern. Damit habe er den persönlichen Bereich verlassen. So habe ich es verstanden.
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Beim Urteil wurden die Bilder gemacht, ohne das erst einmal ein Tatbestand da war. Also Kamera an und mal sehen, was kommt.
Bei der Alkoholfahrt hat der Nachbar einen Straftatbestand erkannt und erst dann dokumentiert. |
Bei den Dashcamaufnahmen handelt es sich um Überwachung. Bei dem von Dir verlinkten Fall handelt es sich um eine gezielte Aufnahme, um ein extremes Fehlverhalten zu beweisen. Das ist schon etwas anderes. Ob letzteres rechtmäßig ist, ist wiederum eine andere Frage.
Edit: Zu langsam. |
ok. Ist vielleicht anders, aber wußte der Nachbar vorher, daß Nachbar betrunken war?
Wenn er mit ihm verfeindet war, hat er sich auf die Lauer gelegt und so lange gefilmt, bis er etwas gefunden hatte? Alles sehr zwiespältig :roll: |
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