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Hallo René,
ich habe den Thread, den du verlinkt hast, eröffnet. Auch ich verstehe deinen Unmut, weil du - zumindest ursprünglich - nicht die vereinbarte Leistung erhalten hast. Allerdings wäre ich mit 3,6MP vergleichsweise heilfroh, weil die 1.8 MP bei mir ja nur die Hälfte deiner Auflösung darstellen. Und überstrahlte Bilder habe ich auch erhalten. Firmenschriftzug ist auch in´s Bild eingebrannt. Ein total verwackeltes Bild habe ich nebenbei noch erhalten. Hätte ich ebenso 39 Bilder genommen, wäre mein Gesamtpreis EUR 675 gewesen. Im Gegensatz zu meinem Fotografen ist deine mittlerweile willig, einzulenken. Dass mein Fotograf auf der Habenseite eine Nikon D3 und tolle Objektive hat, ist da nicht mehr als eine kleine Randbemerkung Wert, die die Leistung meines Fotografen eher weiter mindert. |
ein kleines Resumée
Die ganze ,etwas verfahrene, Situation hat sich jedoch mittlerweile positiv weiterentwickelt.
Ich hab am Sonntag die original TIFFs vom shooting bekommen und die Bearbeitung & Retusche selbst erledigt. Die Kameradaten waren jetzt!!! insgesamt zufriedenstellend (8 MP Auflösung). So konnte ich am Montag noch das 1 entscheidende Foto zum ausbelichten geben und warte jetzt auf das Ergebnis. ---------------------- Alles in allem hat der Spass, neben den Nerven, 208,- € gekostet und erhalten habe ich dafür das genannte Shooting sowie (bearbeitete?) JPEGs mit 3,6 MP und unbearbeitete TIFFs mit 8 MP. Resumée: Dort war ich 2x (das erste & das letzte Mal). Des Weiteren werde ich mir in Zukunft überlegen, ob ich einen solchen Auftrag nochmals vergebe oder evtl. selber erledige. |
Auch wenn ich selbst meist so blöd (??) bin und gebe große Dateien raus - ich kann es keinem verübeln der seine Dateien kleinrechnet.
Dass jemand anders mit den Bildern, die ich gemacht habe, noch Geld verdient, ist halt einfach keine gute Art. |
Zitat:
Wenn ich einen Fotografen bitte mir ein Angebot über ein Shooting inklusive der Dateien für mich in ursprünglicher Größe/Auflösung zu unterbreiten, hat doch der Fotograf die Wahl darauf einzugehen, es abzulehnen oder die Konditionen anders zu verhandeln. Gruß Eric |
Zitat:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich um 2 selbständige Rechtsgeschäfte... 1. Das Shooting als Dienstleistung 2. Die weitere Verwertung Ohne eine weitere Diskussion loszutreten, halte ich den Ansatz des Urheberschutzgesetzes in punkto der Urheberrechte zwar für ok, aber zu undifferenziert. Der abgebildeten Person steht ja gleichfalls das Recht zu, eine Veröffentlichung zu genehmigen oder eben nicht. Wenn ich als abgebildete Person die Veröffentlichung verhindern kann, ist eine weitere Verwertung durch den Fotografen nicht möglich. Wenn jetzt für die weitere Verwertung günstigere Angebote bei gleicher Qualität am Markt vorhanden sind, muss sich der Fotograf an den anderem Marktteilnehmern messen lassen. Dafür müsste aber sichergestellt sein, das die abgebildete Person ein gleichrangiges Recht auf die Verwertung hat. |
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