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pooky 04.08.2008 19:32

Zitat:

Zitat von frame (Beitrag 690389)
nach meinem Wissen ist das nicht so - Geschenke sind nicht zollfrei, maßgeblich ist einzig der Wert der Ware. Die Freigrenze für Privateinfuhren sind 45€ (wird vielleicht auch am 1.12. erhöht). Wenn du bisher keinen Zoll zahlen musstest haben die Zöllner ein Auge zugedrückt, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch ...
ciao
Frank

Hallo,

die Freigrenze liegt zumindest für Deutschland bei 175 Euro.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...and/index.html

Unter Punkt 2 werden explizit auch Geschenke aufgelistet. Die Formulierung "Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen" lässt den Schluss zu, dass diese Regelung unabhängig von der Staatsbürgerschaft gilt, also ob Deutscher oder US-Bürger.

Gruß
Pooky

Regine 04.08.2008 19:44

Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.

Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.

christoph.ruest 04.08.2008 21:41

Zitat:

Zitat von frame (Beitrag 690350)
das mag für Deutschland gelten, ich denke aber hier geht es um die Schweiz??

ciao
Frank

Gut möglich, dass das in der Schweiz wirklich komplett anderst gehandhabt wird. Ich habe dann auch nicht weiter nachgefragt. Und kontrolliert wurde ich am Zoll noch nicht ein einziges mal...
Ok, das waren auch immer Reisen innerhalb Europas (nur der Vollständigkeit halber, weil es hier ja um die USA geht).

Gruss

Christoph

Kerstin 05.08.2008 06:36

Man kann sich auch ein Objektiv, was man bei seinen Verwandten vergessen hat, von diesen nachschicken lassen.

pooky 05.08.2008 06:48

Zitat:

Zitat von Regine (Beitrag 690402)
Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.

Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.

Nein, es ist von Reisenden die Rede, nicht von deutschen Touristen, denn das deutsche Zollgesetz gilt nicht nur für Deutsche, das dürfte ja klar sein. Wäre das nicht so, dann könnten Touristen die Einfuhrregelungen umgehen und in Massen Waren einführen. Das klappt nicht.

Übrigens: Als Journalist bin ich ständig im Ausland unterwegs. Weil es hier angesprochen wurde: Ich kann jedem, der hochwertige Technik mitführt, nur raten, diese bei der Ausreise aus Deutschland zu deklarieren, damit es bei der Einreise keine Probleme gibt. Ich werde selbst mit Regelmäßigkeit vom Zoll befragt und kontrolliert und ich kann dann locker meine "INF3-Bescheinigung" zücken und dann gibt es auch keine Probleme.

Wer es genau wissen möchte, dem empfehle ich die ausführlichen Infos eines Zollbeamten in diesem Forum: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044

frame 05.08.2008 08:40

Zitat:

Zitat von Regine (Beitrag 690402)
Die Reisefreigrenzen beschreiben lediglich den Fall, dass ein Bundesbürger aus dem Ausland Reisemitbringsel in sein Heimatland Deutschland einführt.

Es ist nicht die Rede davon, dass ein Amerikanischer Staatsbürger, der in seiner Heimat einen ganz normalen Wareneinkauf getätigt hat, diesen nicht nach Deutschland einführen und dort verschenken darf.

sorry, aber wenn du solche Informationen verbreitest wäre es schön wenn du Belege hast, es ist ermüdend das zu dementieren - wenn ein Reisender eine Ware dabei hat die er nicht wieder mitnimmt dann ist das eine Einfuhr und muss verzollt werden, egal ob Verwandte oder wasauchimmer. Es gibt Spezialregelungen für amerikanische Soldaten, aber auch die müssen ihre Sachen verzollen wenn sie sie an Deutsche verkaufen. Der obige Thread im DSLR-Forum gibt Auskunft.

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 690542)
Man kann sich auch ein Objektiv, was man bei seinen Verwandten vergessen hat, von diesen nachschicken lassen.

Klar, und wenn man dem Zoll die deutsche Kaufquittung dafür vorweist muss man es auch nicht verzollen ...

ciao
Frank


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