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Stoppelhopser 16.06.2007 12:51

Ups, das würde mich jetzt aber auch interessieren. Muss ich die Bilder der einzeln aufgenommenen
Läufer vielleicht wieder löschen?

BadMan 16.06.2007 13:22

Dann hänge ich mich doch auch nochmal an.

Mein Verein hat morgen Frühlingsfest, also sowas wie Tag der offenen Tür mit Grillen, Musicalaufführung, Cafeteria, Bierwagen und was so dazu gehört.
Da werde ich auch fotografieren, auch für unsere Vereinsseite.
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)
Gilt das nun als öffentliche Veranstaltung (wie beim Karneval) oder benötige ich strenggenommen jedes Mal eine Erlaubnis?
Und was ist für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Lokalpresse für ein Bild interessieren sollte.
Fragen über Fragen.

Dimagier_Horst 16.06.2007 13:24

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 506007)
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)?

Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).

Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.

fmerbitz 16.06.2007 13:54

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 506025)
Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).

Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.

cool, wie wäre es mit einem kleinen Spontantreffen zum Ironman? Die laufen ja immer rund um den Main, die Strecke führt 200m von unserer Wohnung vorbei :)
Wenn man sich gut postiert und Glück hat ist man auch mal 2 Sekunden im Fernsehen zu sehen (wenn einer der Führenden vorbeikommt und die Regie gerade den zugeschaltet hat).

Beim Chase-Lauf muss ich wohl noch viel lernen, letztes Jahr standen wir in der Kurve vor der DZ-Bank, da waren aber einige schon ziemlich kaputt und es war nicht sehr interessant.
Dieses Jahr haben wir uns direkt vor die alte Oper an die Mainzer Landstrasse gestellt, aber das waren dann schon wieder viel zu viele Leute für mich. Ich hatte gehofft ein paar Aufnahmen mit der alten Oper im Hintergrund zu kriegen, aber noch nichts gesichtet.

SirSalomon 16.06.2007 15:06

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 506007)
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?

Kurze Gegenfrage. Was ist eine Sportveranstaltung? :D

SirSalomon 16.06.2007 17:29

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 506022)
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)

Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.

Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)

BadMan 16.06.2007 17:45

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 506143)
Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.

Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)

Das ist schon klar.
Natürlich werde ich da viele Leute kennen und da ist das Fragen überhaupt kein Problem. Viele werde ich auch ohne zu fragen so ganz gut einschätzen können. So ein Fest machen wir ja auch nicht zum ersten Mal und es gab auch noch nie irgendwelche Probleme. Im Gegenteil, viele fragen hinterher, ob sie die Bilder denn hinterher auch auf der Homepage betrachten können.
Mich interessiert aber halt ganz pauschal auch mal die rechtliche Seite.

Der Jürgen 21.06.2007 12:19

hab auch mein Senf dazu beizutragen, grins

Bei uns kommen von 5000 abgelichteten Personen die anschließend ausschließlich im Internet "zur Schau gestellt" werden vielleicht zwei auf die Idee zu sagen das sie das Bild nicht veröffentlicht oder gelöscht haben wollen und weitere zwei die nach der veröffentlichung die löschung ihres Bildes verlangen. Alles ohne vorher zu fragen.

Wir hatten auch mal einen Rechtsstreit der bis vors gericht ging.
Da war ein pärchen das wir Posend fotografiert hatten. Beide haben eindeutig in die Kamera gelächelt und so deren wohlwollen signalisiert. Wir haben sie vorher nicht gefragt ob das Bild ins Internet darf.
Das Bild wurde veröffentlicht und die Beiden kamen eine woche später auf die Idee uns jetzt anzuzeigen.

Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.
Eine Beschwerde hinterher kann nur in einem angemessen Zeitraum berücksichtigt werden. (beispielsweise wenn ich einen betrunkenen auf einem Fest fotografiere der erst im nüchternen Zustand am nächsten Tag bemerkt das er das eigentlich gar nicht wollte)

Übrigens:
würden bei der Löschung von Bildern der sich beschwerdenden Personen kosten entstehen, müssten diese die betreffenden Personen tragen. ungeachtet dessen ob vorher gefragt wurde oder nicht!

Schlaudenker.de 21.06.2007 16:40

Hallo Jürgen,

danke dür diese Antwort. :top: Viele Mitglieder haben viel geschrieben, aber das ist das, wonach ich gefragt hatte: :D

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504470)
Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.?

Bezogen auf die Autoscooter-Fotos:
Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504169)
Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf.

Hier ist also alles im grünen Bereich und Bilder wie diese hier: :arrow: http://picasaweb.google.de/torsten.c...13022670278898 kann ich bedenkenlos in flickr oder picasaweb belassen.

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504419)
Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}: Beide Bilder gelöscht.

Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.

A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen

ManniC 21.06.2007 18:03

Zitat:

Zitat von Der Jürgen (Beitrag 508164)
Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.

VORSICHT !!! Das mag eine Entscheidung des Amtsgerichts VS (oder so) im konkreten Einzelfall gewesen sein, die sicherlich kein Garant für gleiche Betrachtungsweise beim AG Rötgesbüttel (oder so) ist. Geschweige denn in höherer Rechtsinstanz.

Recht am eigenen Bild , vll. nochmals §§ 22,23 KUG lesen. Ich bezweifle stark, dass ein freundlicher Blick in die Kamera grundsätzlich als Einverständnis zu werten ist und lasse mich in dieser Ansicht erst durch ein höherinstanzliches oder gar Grundsatzurteil erweichen, nachdem ich die Urteilsbegründung gelesen habe.

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 508231)
Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.

A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen

A: Um Himmels willen nein, keiner von uns trägt eine schwarze Robe.

B: Nein, siehe oben

C: Ja, wobei die Form des MR ja nicht vorgeschrieben ist.

Wir gehen als Betreiber dieses Forums grundsätzlich davon aus, dass der Uploader die erforderlichen Rechte besitzt. Eine Überprüfung aller eingestellten Bilder ist für uns nicht möglich und auch nicht zumutbar, wir behalten uns aber stichprobenartige Checks im Einzelfall vor.

Sofern wir aber, wie im Autoscooter-Beispiel durch eindeutiges "Outing" des Fotografen erfahren dass kein Einverständnis vorliegt (sorry, Lächeln in die Linse reicht FÜR UNS derzeit nicht aus), löschen wir die Bilder.

Primär hängt der Uploader / Fotograf am Haken und steht in der Verantwortung. Das Risiko, sekundär als Betreiber des Forums in die Mitverantwortung genommen zu werden, werden wir nicht eingehen.


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