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PeterHadTrapp 16.12.2006 21:26

Zitat:

Zitat von D@k
... 300-400 T€uronen investiere ich in so eine unsichere Geschichte nicht mehr :flop:

die Reparatur kostet (wenn sie berechnet wird) etwa 145,- Euro.

PETER

dabongolo 16.12.2006 21:32

Zitat:

Zitat von D@k

@dabongolo
Und was ist mit meinen Eröffnungsposting? Mein Händler, ein echter Fachmann in einem kleinen Laden in Dortmund, hat der Kunkurrenz nicht Stand halten können. Weg issér. Theoretisch hätte ich bis Mai 2007 noch eine Chance, unter diesen Umständer aber?
Gruß

Hallo D@k!

Rechtlich kommt es auf die Einzelheiten an:

- Hat der Händler nur seinen Laden zu gemacht, existiert aber als Rechtsperson weiter, muss er weiterhin für die Gewährleistung einstehen - fraglich nur, ob er noch aufzufinden ist.

- Wenn ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde, ist der Nachbesserungsanspruch nicht insolvenzfest. Dann steht der Kunde nach Ablauf der Garantie tatsächlich im Regen.

Ich habe es in einem solchen Fall aber schon erlebt, dass sich ein Hersteller bzw. dessen Service großzügig gezeigt und statt des normalen Ablaufs der Gewährleistung über den Händler die direkte Einsendung an den Service akzeptiert und kostenlos repariert hat. Ich würde mich deshalb mal mit Runtime in Verbindung setzen und denen das Problem des "verschwundenen" Händlers schildern.

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass die Händler am Ende wegen der Gewährleistung nicht selbst wirtschaftlich belastet sind, weil sie ihrerseits einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen gegen den Hersteller haben. Deshalb stellen regelmäßig die Hersteller den Service zur Verfügung, an den der Händler Reklamationen weiterleitet, und wird dem Kunden oft auch gestattet, Reklamationen, die er eigentlich dem Händler gegenüber geltend machen müsste, direkt an den Service zu senden.

Jedenfalls kann ich mir gut vorstellen, dass Runtime/Sony im Fall des "verschwundenen" Händlers trotzdem während der Gewährleistungszeit kostenlos repariert - unbedingt nachfragen, das Problem schildern und sich nicht direkt abwimmeln lassen.

D@k 17.12.2006 01:24

Zitat:

Zitat von PeterHadTrapp

Irgendwo in diesem Forum hab` ich was von 350€ gelesen...
145,- sind doch erheblich weniger, es klingt schon besser.

@all
Na ja, mal sehen, wie sich die Geschichte entwickelt. Ich denke, alle Hersteller haben ihre Probleme. Entscheidend ist nur die Anzahl der Fehler und die Vorgehensweise des Herstellers. Ich bin wirklich neugierig :cool:

Gruß

neuartig 17.12.2006 01:36

Reparaturkosten
 
"Irgendwo in diesem Forum hab` ich was von 350€ gelesen...
145,- sind doch erheblich weniger, es klingt schon besser."

Ich denke eher, wenn nur der Verschluß ausgetauscht wird, kostet es 145.-€,
wenn auch das AF-Modul ausgetauscht wird - wie in vielen Fällen durch Runtime bereits mitausgetauscht - verdoppelt sich die Summe.

Gruß

Zolten

jrunge 17.12.2006 02:25

Re: Reparaturkosten
 
Zitat:

Zitat von neuartig
Ich denke eher, wenn nur der Verschluß ausgetauscht wird, kostet es 145.-€,
wenn auch das AF-Modul ausgetauscht wird - wie in vielen Fällen durch Runtime bereits mitausgetauscht - verdoppelt sich die Summe.

Gruß

Zolten

Hallo Zolten,

wenn nur der Verschluss ausgetauscht würde, wäre der Fehler 58 aber nicht behoben. :shock:
Verursacher des Fehlers ist nämlich das AF-Antriebsmodul, das wohl auch den Verschluss spannt. Ich habe jetzt auch schon mehrfach gelesen, dass die vollständige Reparatur (Austausch AF-Modul und Verschluss) 145,- € kostet.

neuartig 17.12.2006 02:59

Reparaturkosten
 
"Hallo Zoltan,

wenn nur der Verschluss ausgetauscht würde, wäre der Fehler 58 aber nicht behoben.
Verursacher des Fehlers ist nämlich das AF-Antriebsmodul, das wohl auch den Verschluss spannt. Ich habe jetzt auch schon mehrfach gelesen, dass die vollständige Reparatur (Austausch AF-Modul und Verschluss) 145,- € kostet.!"


Hallo Jürgen,

richtig ist, daß beides ausgetauscht werden sollte. Falsch ist Deine Preisvorstellung.
Bei mir ist das erste Mal wegen error 58 (über den Händler als Gewährleistung abgewickelt) nur der Verschluß ausgetauscht worden. Dies hat den Händler laut Runtime-Rechnung, liegt mir im Original vor, 145.-€ !! gekostet. Das zweite Mal erst (also wenige Tage später auf meine Beschwerde hin) wurde richtig repariert; AF-Modul ausgetauscht.

Gruß

Zoltan

jrunge 17.12.2006 11:54

Hallo Zoltan,

dann wurde beim 1. Reparaturversuch (nur Verschluss ausgetauscht) schlampig gearbeitet! Das ist hier im Forum ja auch schon mehrfach bemängelt worden.:flop:
Wurde beim 2. Versuch dem Händler dann erneut eine Rechnung von Runtime ausgestellt? Wie hoch waren die Kosten, etwa 2 x 145,- €? :shock:

Sonnenkind 17.12.2006 13:15

@dabongolo
Zitat:

Aber genug der juristischen Ausführungen. Mir ging es nur darum die Rechtslage darzustellen, damit jeder hier seine Position gegenüber einem eventuell doch renitenten Händler sowie die Situation nach Ablauf der Gewährleistung ohne die oft bestehenden Mißverständnisse einschätzen kann.
Nee,nee, ist schon o.k., daß dies hier ausführlich diskutiert wird. Auf rechtliche Auseinandersetzungen wird es nämlich hinauslaufen...
Zitat:

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass die Händler am Ende wegen der Gewährleistung nicht selbst wirtschaftlich belastet sind, weil sie ihrerseits einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen gegen den Hersteller haben. Deshalb stellen regelmäßig die Hersteller den Service zur Verfügung, an den der Händler Reklamationen weiterleitet, und wird dem Kunden oft auch gestattet, Reklamationen, die er eigentlich dem Händler gegenüber geltend machen müsste, direkt an den Service zu senden.
Die Botschaft hör´ ich wohl...
Wenn das tatsächlich so ist, wäre es natürlich grandios - denn dann hätte man den Händler sicher auf seiner Seite. Hast Du da gesicherte Quellen?

dabongolo 17.12.2006 13:44

Zitat:

Zitat von Sonnenkind
@dabongolo
Hast Du da gesicherte Quellen?

Supergesicherte Quelle:

§ 478 BGB:

"(1)....
(2) Der Unternehmer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von seinem Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die der Unternehmer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Unternehmer vorhanden war.
(3)....
(4)....
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der Übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind."

=> Am Ende landen die Kosten beim Hersteller.

neuartig 17.12.2006 13:59

Zitat:

Zitat von jrunge
Hallo Zoltan,

dann wurde beim 1. Reparaturversuch (nur Verschluss ausgetauscht) schlampig gearbeitet! Das ist hier im Forum ja auch schon mehrfach bemängelt worden.:flop:
Wurde beim 2. Versuch dem Händler dann erneut eine Rechnung von Runtime ausgestellt? Wie hoch waren die Kosten, etwa 2 x 145,- €? :shock:

Hallo Jürgen,

u.a. habe ich in diesem und im Nachbarforum über schlampige Arbeit bei error 58 berichtet. Das zweite Mal wurde ohne Händler auf "stillschweigende Kulanz" (meine Formulierung) repariert. Plötzlich wurde sogar die AS-Einheit laut Rep. schein für 0,0.-€ ausgetauscht.
Die ganze Abwicklung hat mich aber sehr viel Nerven gekostet...
Es bleibt aber definitiv festzuhalten, daß der Verschlußtausch allein 145.-€ kostete.
Gruß

Zoltan


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