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Tobi, der ein Bild lieber ganz behalten als mit Freifahrtschein für 50€ verkaufen würde. |
Hallo Jörg,
die Rechnung müsste über € 50,-- lauten, da Du als Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (was für ein Wort!) bist. Gruß, Christian |
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Aber wenn sich die Firma auf 50€+MwSt eingestellt hat, wären ja 58€ ohne Mehrwertsteuer durchaus vorstellbar. Ich würde das lieber nicht machen, das wirkt irgendwie komisch. Tobi |
auf der Rechnung dürfen nur die 50 € ohne MwSt. drauf stehen, da du nicht berechtigt, bist, als Privatperson diese zu verlangen!
Ich würde auch ausdrücklich hier nochmal klar machen, dass das Bild für den "einmaligen Gebrauch" bestimmt ist und bei weiteren Aufträgen neu verhandelt werden muss. |
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Liebe Leute
ich verstehe zwar schon, daß jeder sich für einen guten Fotografen mit entsprechendem Marktpreis hält und möglicht viel herausschlagen will. Der Markt schaut halt anders aus: (so kaufe ich privat bei Bedarf) Web 640 x 427 10,84 x 7,23 cm 5,42 x 3,62 cm 5,- € Medium 1750 x 1166 29,63 x 19,74 cm 14,82 x 9,87 cm 10,- € Highres 3471 x 2311 58,78 x 39,13 cm 29,39 x 19,57 cm 15,- € Da reden wir aber über zeitlich, räumlich und mengenmäßig unlimitiertes Nutzungsrecht einer Bildagentur. Zitat:
Da bist du mit 50€ noch gut bedient. Markus |
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ich lese hier schon seit geraumer Zeit häufig mit, dies ist aber mein erster Beitrag. Als Selbstständiger kann ich zur Mehrwertsteuerfrage sagen, dass das so nicht funktionieren wird. Verkauft man etwas an ein umsatzsteuervorabzugsberechtigtes Unternehmen für 50 Euro plus MwSt., wird das Unternehmen die bezahlte Mehrwertsteuer (bzw. Umsatzsteuer, das ist in diesem Zusammenhang synonym) in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und erhält sie vom Finanzamt zurück. Die realen Kosten für das Unternehmen sind also der Nettobetrag von 50 Euro, die MwSt. ist ein neutraler Durchlaufposten. Bezahlt das Unternehmen dagegen 58 Euro ohne MwSt.-Aufschlag, sind die realen Kosten 58 Euro. Deshalb spricht man unter Geschäftsleuten bei Preisen auch immer nur über die Nettobeträge. Ein Nachteil für Dich ist das nicht. Wärst Du nämlich vorsteuerabzugsberechtigt und könntest 50 Euro plus MwSt. in Rechnung stellen, müsstest Du die MwSt. an das Finanzamt abführen. Ich nehme an, damit konnte ich alle Klarheiten beseitigen. :) |
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Wie schreibe ich also jetzt die Rechnung? Einfach in z.B. das Excel-Formular 50 € einsetzen und und Steuerzeile leer lassen? Gibt es sonst noch was zu beachten? Ich denke, werde sowieso die Agentur noch mal kontaktieren, damit diese Sachen schon im vorab geklärt sind. Ach, und herzlich willkommen im Forum. |
Ich habe gerade sowieso mit meiner Steuerberaterin telefoniert und danach gefragt. Folgendes Ergebnis:
Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen. Was drin sein muss: - Name - vollständige Anschrift - Rechnungsdatum - eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein - Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen) - Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.) Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter. |
Vielen Dank. :top:
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