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dey 21.11.2019 15:51

Was heisst das jetzt in Summe?
Street ist tot!

Weil, bis abgewogen habe, ob ich die Aufnahme mache, ist die Szene rum.

Was können wir tun? Kopf einziehen und Bäume fotografieren? Oder das Risiko eingehen?

Ich würde mich wohl für das Risiko entscheiden. Habe das Thema aber aktuell glücklicherweise nicht, weil ich eigentlich kein Street mache.

Aber, ich habe letztes Jahr hier ja auch Mountainbiker eingestellt. Aber, das ist ja Wood und nicht Street. ;)
Nur bei den Schwimm-Kiddies bin ich da sehr vorsichtig.

ha_ru 21.11.2019 16:07

Hallo

BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00):

Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde.
Quelle

Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben.

Hans

guenter_w 21.11.2019 16:12

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 2101703)
Hallo

BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00):

Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde.
Quelle

Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben.

Hans

Neuer ist das Urteil von 2017, von daher wird auf die Beweislast des Fotografen abgestellt!

HaPeKa 21.11.2019 16:12

Popcorn hab ich schon mal geholt :D

https://www.comedywildlifephoto.com/...00000675_p.jpg

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2101705)
Neur ist das Urteil von 2017

Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...

XG1 21.11.2019 16:18

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2101706)
Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...

Aber "Neuer" schreibt man mit "r". Und das war auch schon immer so und wurde mit der Reform nicht geändert.

Robert Auer 21.11.2019 16:18

Was spricht denn dagegen, in dem speziellen Fall die aufgenommene Person um eine Zustimmung zu bitten? Ich unterstelle, dass man sie nicht unvorteilhaft aufgenommen hat und das Bild für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben wird. Die meisten Leute unterschreiben dafür auch einen kurzen Text, so jedenfalls meine Erfahrungen.

kiwi05 21.11.2019 16:18

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2101706)
Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...

:?::zuck:

kk7 21.11.2019 16:26

Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...

ha_ru 21.11.2019 17:17

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2101705)
Neuer ist das Urteil von 2017, von daher wird auf die Beweislast des Fotografen abgestellt!

Das verlinkte Urteil auis 2017 bezieht sich auf für die Öffentlichkeit bestimmte Kunstwerke, nicht auf Menschen. Aus dem Urteil v. 27.04.2017, Az.: I ZR 247/15

Zitat:

Eine Abwägung der betroffenen Interessen führt zu dem Ergebnis, dass der Berechtigte es in solchen Fällen grundsätzlich hinnehmen muss, dass das Werk an den öffentlichen Orten ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt wird
Trifft auf die Fragestellung hier mit einer fotografierten Person nicht zu.

Das Blöde an Einzefallentscheidungen ist, dass es oft vin Einzelheiten abhängt, wie die Entscheidung fällt. Mit Hilfsmitteln wie Leitern, Drohnen, Umseckspiegeln und eben Teleobjektiven Personen ohne deren Einverständis auf privaten Grundstücken abzulichten dürfte durch die Panormafreiheit nicht gedeckt sein (außer das Hilfsmittel hat keine Rolle gespielt und man hätte das Foto auch ohne diese machen können).

Im vorliegenden Fall war der Standort der Fotografin nicht auf einem öffentlichen Platz sondern aus ihrer Küche heraus und wenn ihr Standort höher als die Straße war, mööp , schon ist es aus mit der Panoramafreiheit.

Hans

kayf 21.11.2019 17:41

Zitat:

Zitat von kk7 (Beitrag 2101712)
Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...



Hinter hätt?


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