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Was heisst das jetzt in Summe?
Street ist tot! Weil, bis abgewogen habe, ob ich die Aufnahme mache, ist die Szene rum. Was können wir tun? Kopf einziehen und Bäume fotografieren? Oder das Risiko eingehen? Ich würde mich wohl für das Risiko entscheiden. Habe das Thema aber aktuell glücklicherweise nicht, weil ich eigentlich kein Street mache. Aber, ich habe letztes Jahr hier ja auch Mountainbiker eingestellt. Aber, das ist ja Wood und nicht Street. ;) Nur bei den Schwimm-Kiddies bin ich da sehr vorsichtig. |
Hallo
BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00): Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde. Quelle Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben. Hans |
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Popcorn hab ich schon mal geholt :D
https://www.comedywildlifephoto.com/...00000675_p.jpg Zitat:
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Was spricht denn dagegen, in dem speziellen Fall die aufgenommene Person um eine Zustimmung zu bitten? Ich unterstelle, dass man sie nicht unvorteilhaft aufgenommen hat und das Bild für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben wird. Die meisten Leute unterschreiben dafür auch einen kurzen Text, so jedenfalls meine Erfahrungen.
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Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...
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Das Blöde an Einzefallentscheidungen ist, dass es oft vin Einzelheiten abhängt, wie die Entscheidung fällt. Mit Hilfsmitteln wie Leitern, Drohnen, Umseckspiegeln und eben Teleobjektiven Personen ohne deren Einverständis auf privaten Grundstücken abzulichten dürfte durch die Panormafreiheit nicht gedeckt sein (außer das Hilfsmittel hat keine Rolle gespielt und man hätte das Foto auch ohne diese machen können). Im vorliegenden Fall war der Standort der Fotografin nicht auf einem öffentlichen Platz sondern aus ihrer Küche heraus und wenn ihr Standort höher als die Straße war, mööp , schon ist es aus mit der Panoramafreiheit. Hans |
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Hinter hätt? |
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