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swivel 03.01.2018 18:14

Ein sehr vorsichtiger, freundlicher Brief an die Familie mit dem Hinweis das du dich freust, das sie dein Werk für so gut finden es ausgewählt zu haben. Und das du annimmst, das sie nicht wussten, das man wg. dem geltenden Copyright den Urheber um dieses Nutzungsrecht zumindest bitten muss.

Warten was passiert :)

Blöder Fall, - vielleicht würde ich (nur in diesem Fall) auch gar nix machen. Man sieht sich ja doch oft zweimal...

subjektiv 03.01.2018 18:39

Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall. Damals hatte halt eine Arbeitskollegin ein Foto von mir einfach für Sterbebilder verwendet. Hab mich kurz geärgert und es dann auf sich beruhen lassen und schließlich bald vergessen. Bis eben...

Würde nur etwas unternehmen, wenn das nochmal auftaucht.

Irmi 03.01.2018 18:45

Zitat:

Zitat von oxhotel (Beitrag 1968744)
...
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

google nach gnadenbild Werl, dann siehst du die anderen "guten" Fotos.

Es gibt nämlich kaum gute Fotos, schon gar nicht mit dieser Krone, weil selten!
Es war für mich ein Aufwand, das terminlich zu treffen!

Irmi 03.01.2018 18:46

Zitat:

Zitat von conradvassmann (Beitrag 1968752)
Ich versteh das nicht, wenn dann hätte doch der Erschaffer des Kunstwerkes ein Recht auf Vergütung. Hat er oder seine Erbe denn die Rechte zum Fotografieren abgetreten?
...

Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Irmi 03.01.2018 18:47

Aber es reicht jetzt hier.

Wie gesagt, ich werde euch berichten, wie der Fall ausgegangen ist.

subjektiv 03.01.2018 18:56

Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob es ein Jahrhundertbild ist oder was auch immer jemand davon hält. Sonst wären viele professionell verkauften Bilder auch zu verschenken... :cool:

minolta2175 03.01.2018 22:09

Ist es nicht einfacher seine Bilder mit einem schrägen Aufdruck zu schützen.es gibt ja so einige Bestatter und Druckereien.

conradvassmann 03.01.2018 22:58

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1968767)
Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.
Oder fällt sowas noch unter die Panoramafreiheit?

screwdriver 03.01.2018 23:18

Zitat:

Zitat von conradvassmann (Beitrag 1968827)
Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.

Ich kenne verschiedenste "Religonshäuser" wo das Fotografieren verboten, eingeschränkt erlaubt oder auch ohne Einschränkung erlaubt ist.

Irmi kennt "das Haus" offenbar ausgesprochen gut und hat einen sehr besonderen Moment für ihr Foto abgepasst. Das macht es ziemlich einzigartig.

Es geht ihr ganz sicher nicht darum, damit Geld zu verdienen. Das hätte sie einfacher haben können.
Aber es ärgert sie offensichtlich sehr, dass andere "ihr Bild" womöglich kommerziell nutz(t)en und daraus evtl, einen finanziellen Vorteil ziehen, der ihnen nicht zusteht.

Wohin dann ein ggf. erzielter Erlös letztlich geleitet wird, steht - wie ich Irmi einschätze - sicher noch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür dann das Maximun "rauszuholen" halte ich für durchaus legitim. ;)

Irmi 04.01.2018 05:06

Volker, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.:top:


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