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Auweia, jetzt wird's hakelig.
Bei der FSK nachzuschauen bringt nicht wirklich was: CLICK Auszug aus dem Jugendschutzgesetz: Zitat:
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Hinweis: Dieses Posting ist http://www.medienzensur.de/bilder/fr...sk_fa6jp14.gif |
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Dies wird meines Wissens wirklich im Einzelfall entschieden, d.h. ein paar Leute schauen sich einen Film an und stufen ihn dann in eine der Kategorien ein. Klarer ist es da im Gastronomiebereich. Dort ist genau geregelt, wer wann wie Bier, Korn, Buttermilch etc. trinken darf |
Danke Jörg,
und wie ist das nun mit Aktfotos, wie sie auf den Covers an jedem Zeitungsstand zu sehen sind? Sind die nun "jugendfrei" ? |
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Ich schätze aber mal, daß diese höchstens FSK16 sein dürfen und man dann davon ausgeht, daß diese nicht öffentlich zur Schau gestellt werden, so daß 11-Jährige beim reinen Vorbeigehen nicht "gefährdet" werden bzw. der Verkäufer auch eine gewisse Aufsichtspflicht hat. Dies aber ohne Gewähr, da ich in Wirklichkeit keine Ahnung habe. |
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Die Frage war aber ja die aktuelle Gesetzeslage, d.h. wann wer jemandem ans Bein pinkeln kann, wenn er darauf aus ist. Dies war ja auch das ursprüngliche Thema dieses Threads. |
Hallo Jörg, das war eigentlich nicht an Dich gerichtet, sorry, das der Eindruck entstanden ist. Meine Tochter hat gerade so ein Thema in der Schule, 4. Klasse, da ist auch solche Lektüre Bestandteil des Unterrichts. Und dies kam mir in dem Zusammenhang in den Sinn.
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