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Linsenblick 05.01.2017 17:22

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 1881901)
Neid?
So ist es nun mal in der Kapitalistischen Welt, da Wird Leistung noch belohnt.
Nein, ich finde es auch etwas unverschämt, aber laut Vertrag steht Ihm dieses zu, und wenn Deiner so Bescheiden ist, hast Du wohl etwas verkehrt gemacht. :roll:


Dem Herrn Winterkorn steht garnichts zu.
Es ist aber eben mal so, das die nach Betrug und Lumperei bezahlt werden.
Je größer der Lump, desto mehr bekommt er. Eben karakterlich minderbemittelte Leute


Gruß
Dietmar

a1000 05.01.2017 17:32

Zitat:

Zitat von Linsenblick (Beitrag 1882100)
Dem Herrn Winterkorn steht garnichts zu.

Spannend. Anscheinend besitzt Du die Kopien seiner Verträge. Wie kann VW nur so blöd sein, warum zahlen die überhaupt :shock:

Viele Grüße

Oldy 05.01.2017 17:41

Der Mann hat einen Vertrag mit VW. Den erfüllt VW nun (Rente).
Wo ist das Problem (ausser der moralischen Entrüstung)?
Inwieweit Herr Winterkorn nun juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine ganz andere Geschichte.

cbv 05.01.2017 17:42

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1882060)
Jetzt muss ich mal blöd fragen: Was bedeutet es an dieser Stelle, "verantwortlich" zu sein? Was sind denn die Konsequenzen, die sich aus dieser "Verantwortung" ergeben (insbesondere, wenn er tatsächlich nichts von den Machenschaften einiger Mitarbeiter gewusst hat)?

Umm. Als Vorstandsvorsitzender bist Du doch gewissermassen der oberste Chef der Firma. Richtig? Folglich ist alles, was in der Firma geschieht, unabhängig davon, ob Du davon Kenntnis besitzt oder nicht, per se erst einmal unter bzw in Deiner Verantwortung. Welche Konsequenzen das letztendlich hat, kann und will ich nicht beurteilen. Zumindest ein Rücktritt ist (in meinen Augen) geboten.
Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1882107)
Inwieweit Herr Winterkorn nun juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine ganz andere Geschichte.

Richtig.

cat_on_leaf 05.01.2017 17:58

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1882108)
Umm. Als Vorstandsvorsitzender bist Du doch gewissermassen der oberste Chef der Firma. Richtig? Folglich ist alles, was in der Firma geschieht, unabhängig davon, ob Du davon Kenntnis besitzt oder nicht, per se erst einmal unter bzw in Deiner Verantwortung. .......

Nö, das ist nicht so. Das nennt sich Pflichtendelegation und wird in jedem größeren Unternehmen dazu Verantwortungen zu übertragen, so dass man eben nicht für jeden Pups verantwortlich ist.

cbv 05.01.2017 18:11

Da wäre bzw bin ich eben nicht so sicher.

Mangfalltaler 05.01.2017 18:14

Zitat:

Zitat von Linsenblick (Beitrag 1882100)
karakterlich minderbemittelte Leute

manche Dinge sprechen für sich ....

guenter_w 05.01.2017 18:19

Zitat:

Zitat von cat_on_leaf (Beitrag 1882114)
Nö, das ist nicht so. Das nennt sich Pflichtendelegation und wird in jedem größeren Unternehmen dazu Verantwortungen zu übertragen, so dass man eben nicht für jeden Pups verantwortlich ist.

Zumindest git es das Ordnungwidrigkeitengesetz: "§ 130

(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.

(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. § 30 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Ist die Pflichtverletzung mit Geldbuße bedroht, so bestimmt sich das Höchstmaß der Geldbuße wegen der Aufsichtspflichtverletzung nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß der Geldbuße. Satz 3 gilt auch im Falle einer Pflichtverletzung, die gleichzeitig mit Strafe und Geldbuße bedroht ist, wenn das für die Pflichtverletzung angedrohte Höchstmaß der Geldbuße das Höchstmaß nach Satz 1 übersteigt."

Und jetzt lassen wir die Justiz arbeiten! Moralisch empören dürfen wir uns allemal!

Oldy 05.01.2017 18:23

Wieso ist Herr Winterkorn nun auf einmal Inhaber?
Der VW-Konzern ist eine AG, hat also einen Vorstand, der Entscheidungen für seine Aktionäre trifft.
Er hat also gar keine Alleinverantwortung. Wenn überhaupt eine juristische Verantwortung.

Ellersiek 05.01.2017 18:26

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 1882131)
...Moralisch empören dürfen wir uns allemal!

Warum?

Ich kenne weder die Verträge, noch Herrn persönlich Winterkorn noch weiß ich, wer in der Affäre was wusste. Und nur weil hier eine, zugegeben, recht hohe Rente an den Pranger gestellt wird, legitimiert das moralische Empörung?

Gruß
Ralf


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