![]() |
Hat jetzt nicht direkt was mit der Sache zu tun, aber welche Bank hast du denn?
Über das Online-Banking-Portal meiner Bank (Sparkasse) kann ich über die Dropdown-Auswahl fest 10, 30 oder 90 Tage als Zeitraum auswählen. Darunter gibt es aber Datumsfelder und da kann ich sogar bis 2012 zurück (gerade ausprobiert). Habe ich Anfangs auch immer übersehen und mich geärgert, dass ich nicht an weiter zurückliegende Umsätze kam. :) Kannst ja mal schauen, ob es bei dir auch so ist, falls du es heute nicht zur Bank schaffen solltest. |
Dann sag doch jetzt bitte mal klipp und klar, dir als Student, Schüler oder Lehrkraft ist nicht aufgefallen ob in den letzten 4 Monaten auf einmal die zusätzliche Kontobewegung von ~1400 Euro stattgefundenhat oder nicht?
Zumal du ja Onlinebanking der Commerzbank nutzt. Was mich nämlich weiter stutzig macht: Zitat:
|
Mir ist nicht ganz plausibel weshalb Du diesen Tread gestartet hast.
Der Store hat offensichtlichtlich einen Fehler gemacht. Das ist peinlich, ich glaube deshalb ruft Dich die Dame an. Bestimmt soll das Prozedere auf kleiner Flamme ablaufen damit kein Vorgesetzter informiert werden muss. Fakt ist aber: Es besteht seitens des Stores ein sogenannter "Inhalts Irrtum". Nach geltender Rechtsauffassung: Ich glaube kaum das auf der Seite des Stores die Kamera für 12€ angeboten wurde. Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch. Wenn nein, dann war es vom Store niemals beabsichtigt die Kamera unter marktüblichen Preis zu verkaufen. Falls es zu einen Prozess kommt hast Du also schlechte Karten. Ich würde zahlen. |
Zitat:
Aber auch dort kann man einen Abrechnungszeitraum angeben (s. Film ab 1:16min)oder du nutzt noch ein altes Portal. Das ist übrigens kein Vorwurf an dich - soll nur helfen. P.S. Zitat:
|
Ich kann den TO verstehen warum er so sauer ist.
Bei Sofortüberweisung hat man keine Möglichkeit die Daten irgendwie zu ändern, man kann es überweisen oder eben nicht. Nachdem es fehlerhaft aussah wurde eine E-Mail an den Support geschrieben, dieser sagte "ne passt so". Jetzt könnte man dem TO Fahrlässigkeit vorhalten, denn 99,1 % Rabatt sollte man irgendwann schon auf dem Konto bemerken. Wenn sich dann 4 Monate später jemand meldet und doch das Geld haben will, ist das vollkommen in Ordnung. Sollte die Person aber derart unfreunlich sein und mir auch dermassen Druck machen und so tuen als wenn ich Sony dabei um sein Geld betrügen wollte - ich hätte auch nicht anders gehandelt. Ich würde mich erstmal Blöd stellen und in aller Ruhe Belege sammeln. Vor einigen Jahren hatte ich mal etwas ähnliches mit einer Rechnung vom Autohaus, der Betrag musste von Hand in das EC-Karten Terminal eingetippt werden, dabei wurde irgendwie die letzte Null vergessen, dadurch ist der Betrag um eine Kommastelle verrutscht. Irgendwann kam ein netter Brief "Sehr geeehrter Herr…, wie sie sicherlich bemerkt haben ist bei der Transaktion etwas schief gelaufen, wir würden sie daher bitten den fehlenden Betrag zu überweisen". Hätte Sony ähnlich gehandelt würde es diesen Threat wohl nicht geben und möglicherweise hätten die bereits das fehlende Geld verbuchen können… |
Entchuldigung,,
es handelt sich nicht um einen "Inhalts Irrtum" sondern um einen "Erklärungs Irrtum". http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr137.php |
Zitat:
Ich kann nun bestätigen, dass 12,01€ abgebucht wurden. Nichtsdestotrotz warte ich nun noch auf eine Antwort des Sony-Supports auf meine Anfrage um sicher zu gehen, dass hier auch alles ordnungsgemäß abläuft und das Geld an die richtige Stelle kommt. Die Anrufe mit unterdrückter Nummer und die Art und Weise haben mich hier stutzig gemacht. |
Ich will ja nicht wieder die alte Leier auflegen , dass früher alles besser.....aaaaaber es gab in der Regel ein vernünfigtes Anschreiben mit einem vorcodierten Überweisungsträger und man konnte sicher sein, das der Krempel richtig verbucht wurde.
JustMy2Cents Christof |
Zitat:
Nehmen wir an, Du wirst in der Zukunft Opfer eines Onlinebetrugs. Die Bank weist Dir wegen der "Sofortüberweisung" aus der Vergangenheit nach, dass Du nicht sorgsam mit den Zugangsdaten umgegangen bist (PIN einem Dritten zugänglich gemacht...) Dann kannst Du eine Entschädigung vergessen und bleibst auf dem Schaden sitzen. Ich lese hier immer wieder "Sony hat falsch abgebucht" oder "Abbuchung": Das ist es eben gerade nicht. Ein Widerspruch, wie er bspw. gegen eine Lastschrift möglich ist, ist nicht möglich. Eine größere Frechheit als die "unterdrückte Nummer" finde ich übrigens die Aufforderung, Kontoauszüge einzureichen. Eine Kopie des Buchungsbelegs ok, aber Dein Kontoauszug geht die einen feuchten Kehrricht an. Anrufe müssen unterbleiben, wenn Du es verlangst. Dann darf nur noch brieflich kommuniziert werden. Auch gegen Fax und email kannst Du Dich verwehren. Dass man nicht weiß, ob sein Konto mit EUR 1.400,- belastet wurde oder nicht, fällt mir ohnehin schwer zu glauben. Dass man dies aber auch dann nicht weiß, wenn einem der Fehler schon bei der Transaktion aufgefallen ist, ist einfach unglaubwürdig. In diesem Fall schaut man doch, ob die neue Kamera tatsächlich bloß 12 EUR kostet... |
Ich würde mich als TO nicht mit einem Thread gegen den Sony-Store aus dem Fenster hängen, wenn ich offensichtlich meine Ware (durch nachträglich aufgedeckten Abbuchungsfehler) nicht ordentlich bezahlt und auch die Überwachung meiner eigenen Kontobewegungen nicht im Griff habe.:flop:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:55 Uhr. |