SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Nach der Aufnahme (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=12)
-   -   Photoshop CS2 für lau von Adobe (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=127346)

Ellersiek 09.01.2013 14:48

Zitat:

Zitat von HeinS (Beitrag 1402292)
...Das, was man bisher in den Foren als Erklärung Adobes lesen kann, ist alles nichts Halbes und nichts Ganzes....

Aber der gesunde Menschenverstand bei lizenzrechtlichen Betrachtungen sagt mir klar und deutlich: Solange mir Adobe dafür nicht explizit ein Nutzungsrecht einräumt (und das haben sie im Rahmen dieses Downloads nicht getan), darf ich es nicht nutzen!

Gruß
Ralf

HeinS 09.01.2013 14:56

Ja Ralf, das stimmt schon. Aber - Nachdem überall bei, uA bei Chip, vom kostenlosen CS2 die Rede ist, geht man als normal denkender Mensch auch davon aus, dass es so von Adobe abgesegnet ist. ;)

unWesen 09.01.2013 14:58

Ja, es stellt sich wirklich die Frage, nach welchem 'Recht' man vorgehen soll...
  • Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, wird als verboten angesehen
  • Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, wird als erlaubt angesehen

Auf jeden Fall ist es Publicity...

mrieglhofer 09.01.2013 15:05

Wirft aber natürlich eine interessante Frage auf. Drehen die jetzt jedes Jahr die Aktivierungsserver für die nächste Version ab? Das wäre natürlich interessant, dann hätten wir in ein paar Jahren PS CS5/6.

Andererseits, wer wird sich kommerziell heute eine CS2 ohne Support installieren. Damit konkurrzenziert Adobe damit eher die GIMP oder andere kommerzielle Hersteller im preisgünstigen Segment. Jemand der statt Fixfoto z.B. PS CS2 nimmt, wird wohl eher danach mal eine aktuelle Version kaufen und damit wieder Geld bringen.

Trozdem wäre eine opffizielle Stellungnahme dahingehend, dass das z.B. nur privat genutzt werden kann durchaus hilfreich.

Andererseites wirft es noch eine ganz andere Frage auf. Was ist, wenn ein Hersteller Konkurs anmeldet und im Rahmen dessen die Aktivierungsserver abgedreht werden. Dann dürfte man mit seiner bezahlten Lizenz aber schon eher ein sehr langes Gesicht bekommen. Da nützt dann nicht mal eine Klage mehr, das Geld kann man beim Masseverwalter ev. noch geltend machen ;-)

Ellersiek 09.01.2013 15:09

Zitat:

Zitat von HeinS (Beitrag 1402312)
Ja Ralf, das stimmt schon. Aber - Nachdem überall bei, uA bei Chip, vom kostenlosen CS2 die Rede ist, geht man als normal denkender Mensch auch davon aus, dass es so von Adobe abgesegnet ist. ;)

Seit wann ist das, was über jemanden in der (Netz-)Zeitung steht auch von jemanden abgesegnet?:)

Gruß
Ralf

mrieglhofer 09.01.2013 15:32

Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Wenn Adobe weiß oder wissen mußte, dass die Berichterstattung falsch ist und nichts unternimmt, kann ihr schon Duldung unterstellt werden.

Als Beispiel: wenn ich mir dein Auto nehme und du nichts unternimmst, habe ich auch mit dir einen Mietvertrag um lau;-) Wenn ich dir noch einen 50er in die Hand drücke, ists soundso schon vorbei.
Oder Autostopppen: kaum dass der dich zu einem Getränk einlädt, hat du schon einen Beförderungsvertrag mit aller Haftung.

HeinS 09.01.2013 15:37

Hallo Ralf, ich könnte auf Deinen Einwand antworten, aber das fiele dann unter die von mir weiter oben beschriebene Kategorie "Nichts Halbes und nichts Ganzes". Bringt weiter nichts, als sich "im Kreis zu drehen". :)

Dat Ei 09.01.2013 16:23

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1402323)
Wenn Adobe weiß oder wissen mußte, dass die Berichterstattung falsch ist und nichts unternimmt, kann ihr schon Duldung unterstellt werden.

Spätestens mit der Installation akzeptierst Du Adobes Lizenzbedingungen. Die Duldung hält sich also in Grenzen; der Verstoß dagegen ist offensichtlich.


Dat Ei

HermannP 09.01.2013 16:33

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1402343)
Spätestens mit der Installation akzeptierst Du Adobes Lizenzbedingungen. Die Duldung hält sich also in Grenzen; der Verstoß dagegen ist offensichtlich.


Dat Ei

Aber doch auch nur, wenn dies in den Lizenbedingungen entsprechend geregelt ist. Was steht denn in den Lizenzbedingungen dazu drin?

dey 09.01.2013 16:36

Zitat:

Zitat von HermannP (Beitrag 1402344)
Aber doch auch nur, wenn dies in den Lizenbedingungen entsprechend geregelt ist. Was steht denn in den Lizenzbedingungen dazu drin?

Es ist mir jetzt zu lang es kompleet zu lesen, aber es besteht ein Passung zur Mehrfachlizenz, die besagt, dass man entsprechend der erworgebenen Lizenzen installieren darf. Und hier wäre die erworbene Menge 0.

bydey


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:16 Uhr.