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corenight 03.09.2011 22:24

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1219055)
Das glaubst du wirklich? Wer zahlt mir Geld dafür, dass mein Haus "verschönert" wurde? Du glaubst wirklich der Wert des Hauses würde steigen? In einer Siedlung mit ganz "normalen" Häusern?

Sorry, aber das ist eine sehr eigenartige Rechtfertigung für Sachbeschädigung! :shock:

Dann hast du keine Ahnung von Kunst in dieser Form... Sorry...

Wenn ein Banksy in Deutschland ein Haus bemalen würde ginge es nicht sehr lange und du hättest Angebote mit grossen Summen von reichen Leuten für das Haus, auch wenn Sie am schluss nur die Mauer wollen!!

Brad Pitt ist ist Kunde von Banksy zum nur einen zu nennen...

---------- Post added 03.09.2011 at 22:39 ----------

Ich werde nächste Woche zu diesem Thema einen frisch gebackenen Anwalt befragen können und werde mir noch eine Antwort bei der Polizei abholen...

Ich werde hier die Antwortet so bald ich Sie habe weitergeben....

hpike 03.09.2011 22:57

Zitat:

Zitat von an-my (Beitrag 1219054)
wegen "Herumsprühens mit Farbe", denn das ist keine Straftat.

Wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf?

"Neben dem Diebstahl und dem Betrug stellt die Sachbeschädigung eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland dar."

Slowlens 03.09.2011 22:59

Vergiss Dir nicht die Fotorechte vom millionenschweren Künstler, der nach Deiner Definition vom Eingangsbeitrag illegales tut, einräumen zu lassen, bevor Du loslegst. Sonst zahlst Du am Ende dicke drauf, wenn er Dich verklagt.

Andereseits, wenn man sich an den Rechtsgrundsatz erinnert, dass man kein Eigentum an unrechtmässig erworbenem Eigentum erwerben kann, stellt sich die Frage nach der Rechtesituation eines illegalen Kunstwerkes. Kann der illegal wirkende Künstler das Recht des Fotografierens und Verwertens einräumen oder kann das nur der Geschädigte und wäre letzteres überhaupt möglich, da der Geschädigte zum Zeitpunkt des Anrichtens des Schadens davon keine Kenntnis hat und folglich keine Fotogenehmigung vorab erteilen kann. Denn nachträglich wird er diese Dir kaum erteilen, da er sauer sein dürfte, dass Du die Sachbeschädgung nicht durch Melden bei der Polizei verhindert hast.

an-my 03.09.2011 23:25

Zitat:

Zitat von hpike (Beitrag 1219062)
Wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf?

"Neben dem Diebstahl und dem Betrug stellt die Sachbeschädigung eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland dar."

"again what learned" wie "unser" Lothar auf Bayern3 zu sagen pflegt ...

Giovanni 03.09.2011 23:26

Zitat:

Zitat von corenight (Beitrag 1219059)
Wenn ein Banksy in Deutschland ein Haus bemalen würde ginge es nicht sehr lange und du hättest Angebote mit grossen Summen von reichen Leuten für das Haus, auch wenn Sie am schluss nur die Mauer wollen!!

Brad Pitt ist ist Kunde von Banksy zum nur einen zu nennen...[COLOR="RoyalBlue"]

Haha ich glaube wenn der Typ mir mein Auto besprühen würde, würde ich es genüsslich mit der Presse verschrotten lassen, ihm die Rechnung für den Zeitwert plus Spesen schicken und das Video von der Verschrottung in YouTube stellen.

Oder ich würde ihn dabei filmen, wie er persönlich sein Graffiti von meiner Hauswand abschmirgelt.

TONI_B 04.09.2011 07:22

Zitat:

Zitat von corenight (Beitrag 1219059)
Dann hast du keine Ahnung von Kunst in dieser Form... Sorry...

Das kann schon sein.

Aber ich glaube schön langsam, du checkst nicht ganz (um in diesem Slang zu bleiben) den Unterschied zwischen einer Auftragsarbeit (egal ob jetzt Kunst oder nicht), die eine Person erteilt um seinen Besitz zu verschönern und damit den Wert vielleicht zu erhöhen und einer Sprayerei auf fremden Eigentum. Und da rechtfertigt die vermeintliche Werterhöhung oder der Anspruch auf Kunst rein gar nichts!

Und du hast die Frage noch nicht beantwortet: warum sollte sich der Wert eines biederen Einfamilienhauses in einer "Spießbürgergegend" durch eine ungewollte Sprayerei erhöhen? Egal welcher großartiger Künstler das ist.

mrieglhofer 04.09.2011 11:46

Zitat:

§138 StGB "Nichtanzeige geplanter Staftaten" ist da erheblich anderer Meinung bezogen auf zukünftige Straftaten.

Meinst du damit, dass Graffitti Hochverrat sind oder Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Bitte einfach mal durchlesen. Hier in Kurzform zusammengefasst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtan...ter_Straftaten
Da geht es ausschließlich um die Antiterrorthemen und selbst das ist schon ein schwerwiegender Eingriff. Einerseits darf ich mich bei Angehörigen der Aussage entschlagen, andererseits sollte ich da ev. Angehörige anzeigen müssen. Aber das ist ein anderes Thema.
Fakt ist, dass es eine Anzeigepflicht nur bei ganz wenigen Themen gibt und selbst das ist umstritten und länderspezifisch. Dennoch wird das hier immer und immer weider behauptet. Hier würde ich mir schon wünschen, wenn ihr davor lesen und dann erst schreiben würdet.

Zitat:

Haha ich glaube wenn der Typ mir mein Auto besprühen würde, würde ich es genüsslich mit der Presse verschrotten lassen, ihm die Rechnung für den Zeitwert plus Spesen schicken und das Video von der Verschrottung in YouTube stellen.
Kann ich mir gut vorstellen, das das Freude macht. Leider wirst dann aber die REchnung möglicherweise selbst zahlen müssen. Schadensminderungspflicht! Wenn also das Neulackieren der Teile billiger ist, mußt allenfalls neulackerieren lassen. Oder das Ding zum nun erhöhten Zeitwert an ein Museum verkaufen;-)
Blöd ist dann noch, wenn der Täter, was recht oft vorkommt, mittellos ist. Dann hast ein teures Youtube Video erstellt und brennst alles selbst inklusive Zivilprozesskosten.

Wobei mir die unbedarften Schmierereien von manchen Gruppen sehr auf den Nerv gehen. Das ist wirklich Sachbeschädigung. Wenn ich mir aber an der Schnellbahn die Verschönerung der Betonwände ansehe, dann sind da tlw. wechte Künstler am Werk und in Summe verschönert das meinen Ausblick. M.E. sollte man alle jene scheußlichen Wände für Graffiti freigeben.


Zitat:

Andereseits, wenn man sich an den Rechtsgrundsatz erinnert, dass man kein Eigentum an unrechtmässig erworbenem Eigentum erwerben kann, stellt sich die Frage nach der Rechtesituation eines illegalen Kunstwerkes. Kann der illegal wirkende Künstler das Recht des Fotografierens und Verwertens einräumen oder kann das nur der Geschädigte und wäre letzteres überhaupt möglich, da der Geschädigte zum Zeitpunkt des Anrichtens des Schadens davon keine Kenntnis hat und folglich keine Fotogenehmigung vorab erteilen kann. Denn nachträglich wird er diese Dir kaum erteilen, da er sauer sein dürfte, dass Du die Sachbeschädgung nicht durch Melden bei der Polizei verhindert hast.
Interessante Frage.
Klar ist, dass die Rechte der Urheber und nicht der Eigentümer hat. Das ist auch bei einem Architekten und Bauherrn so. Damit ist es klar, dass dir der Urheber Rechte einräumen kann, obwohl er gar nicht Eigentümer ist.
Problem ist es nur, wenn du ein Graffitti fotografierst und ins Internet stelltst. Dann begehst du praktisch eine Urheberrechtsverletzung. Du wirst wahrscheinlich nicht verklagt, weil der Urheber villeicht an einer Klage kein Interesse hat ;-)

fhaferkamp 04.09.2011 11:51

Ein bekannter Sprayer, der als Künstler anerkannt ist, wird sicher seine Werke nicht kostenlos an fremde Hauswände schmieren.
Alle anderen halten sich vielleicht für Künstler, aber Kunst braucht auch einen, der sie sehen will, ansonsten ist sie brotlos oder eben unter Umständen nur Sachbeschädigung.
Zur Ausgangsfrage:
Solche vermeintlichen Künstler zu fotografieren, könnte ich mir nur zum Zweck der Möglichkeit einer Strafverfolgung vorstellen, dann wird Dir auch niemand eine Mitschuld unterstellen. Im Fall, dass es mit dem Eigentümer der Wände abgesprochen ist, ist es nicht illegal und somit hat man auch kein Problem.
Sorry, aber ansonsten fehlt mir für die Ausgangsfrage das Verständnis.

mrieglhofer 04.09.2011 11:56

Also ich finde die Graffitti als Hintergrund für Mode, Hochzeiten, People durchaus eiene willkommen Abwechslung. In Wien beispielsweise gibt es am Donaukanal einen eigenen Bereich, der sogar legal benützt werden kann. Dort reissen sich dann die Fotografen, dort Fotos machen zu dürfen.

Zitat:

Solche vermeintlichen Künstler zu fotografieren, könnte ich mir nur zum Zweck der Möglichkeit einer Strafverfolgung vorstellen, dann wird Dir auch niemand eine Mitschuld unterstellen
Da wirst aber auch nie dabeisein, wenn du nur zum Zweck der Strafverfolgung fotografieren willst;-)
Das ist genauso eine gesellschaftliche Strömung, tlw. bekämpft tlw. verehrt, und daher ist es journalistisch und fotografisch durchaus sinnvoll und ehrenwert, so ein Thema zu behandeln. Daher ist es sinnvoll, die Szene zu beleuchten, erklären usw. Und dass alles ist nur möglich, weil eben das dabeisein und fotografieren erlaubt ist und die Quellen entsprechend geschützt werden. Daher findest du auch immer wieder mal entsprechende Publikationen.

fhaferkamp 04.09.2011 12:00

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1219148)
Also ich finde die Graffitti als Hintergrund für Mode, Hochzeiten, People durchaus eiene willkommen Abwechslung. In Wien beispielsweise gibt es am Donaukanal einen eigenen Bereich, der sogar legal benützt werden kann. Dort reissen sich dann die Fotografen, dort Fotos machen zu dürfen.

Gegen solche legalen Graffittis habe ich auch nichts. Ob sie für mich ein Motiv wären, ist wieder eine andere Sache, das hängt dann vom eigenen Geschmack ab.


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