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Ich würde da auch rein gar nix machen und es drauf ankommen lassen.
Die evtl kommende Abmahnung ist eh auf 100€ gedeckelt, da Du ja hier eine Privatperson bist und mit dem Bild kein Geld verdienst. Zitat:
In dem Fall geht es zwar um Bilder, die auf eBay verwendet werden und gegen das Urheberrecht verstoßen, aber generell gilt m.W. das Abmahnungen gegen private Webseitenbetreiber auf 100€ gedeckelt sind. |
Ich habe auf meine Nachfrage bereits eine Antwort bekommen (die email-Adresse ist also echt).
Zitat:
Nun müsste ich wohl erst mal nachfragen, wer "wir" ist. Denn bisher habe ich noch keinen einzigen Namen. ;) |
Da würd ich jetzt erstmal auf blöd nachfragen, wer denn die Erbengemeinschaft ist und wie er drauf kommt, das er im Recht ist.
Und evtl noch einen Link zur Panoramafreiheit mitschicken, das er/sie/es auch mal weiß, was damit gemeint ist. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein. |
Zitat:
Bezgl. Urheberrecht; das gilt ja nur bei besonders schützenswerten und überdurchschnittlichen architektonischen Leistungen. Kann man das irgendwo nachlesen, ob dieses Gebäude dazu gehört, bzw. muss die Erbengemeinschaft irgendein Schriftstück haben, dass dieses belegt? Und wie ist die Vererbung des Urheberrechts mit § 64 UrhG vereinbar und was würde hier Anwendung finden? Hach, ich glaube, das macht Spaß, so ein wenig zu sticheln. ;) |
Zitat:
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das ist aber auch nur dann der Fall wenn die Beleuchtung nicht dauerhaft ist.
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Zitat:
Das Musterbeispiel ist der Eiffelturm. Edit: dauernd ortsfest ist korrekt. Zitat:
1865 + 70 sollte eigentlich klar sein. |
Zitat:
Gut, dass die nicht einfach freundlich nachgefragt haben, ob ich das Bild rausnehmen würde, weil sie das nicht so gerne haben. Dann hätte ich es möglicherweise ohne Zögern gemacht. Aber so, ohne ein freundliches Wort; macht doch eigentlich mehr Spaß. ;) |
Oben wurde es das Friesenhaus Urteil erwähnt. Dort steht ja auch drinnen, warum es kein Urheberrecht gibt und warum das Urheberrecht irrelevant wäre.
An sich, ohne Jurist zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Leute nur Kosten haben würden, sehr hoch. Die Hütte hätte ich nie fotografiert so gewöhnlich ist die. Das Urheberrecht überhaupt anzusprechen ist vermessen. Wie schon gesagt, für das Motiv lohnt sichs nicht. Ich würde boshaft statt dem Bild den Sachverhalt bezüglich der Aufforderung mit eigenen Worten auf die Webpage tun. Dann weiß wenigstens jeder, was das für eine Truppe ist. Aber bitte nicht den E-Mail Wechsel, das wäre nicht günstig. Und mit den anderen Betroffenen abstimmen. Aber wenn du's oben lässt, können sie sich auch brausen. Das mit dem vererben ist ja klar. Der Urheber erstellt ein Kunstwerk und stirbt dann sofort. Dann ist das natürlich nicht gemeinfrei. Und wer soll jetzt die Kohle kassieren außer den Erben. Aber nur für 70 Jahre, manchmal auch kürzer. |
Habe es jetzt selber gefunden.
Im Urheberrecht heißt es: "Nach dem Tode des Erben wird das Urheberrecht bis zum Ablauf der Schutzfrist weitervererbt". |
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