Fotorrhoe |
25.02.2011 18:35 |
Zitat:
Zitat von Kerstin
(Beitrag 1151148)
Nun denn - beiden gemein ist aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht ...
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Der Fall beginnt aber nur mit dem Urheberrecht! Nicht nur, dass eine Vielzahl von Quellen ohne Nachweis kopiert wurden, sondern es wurden auch vorschriftswidrig Arbeitsergebnisse des wissenschaftlichen Dienstes eingebaut. Das riecht nach Vorsatz.
Jeder, der einmal selber eine Qualifikation nachweisen mußte, wird sich seinen Teil denken, wenn ein Anderer diese Hürde durch blanken Betrug nehmen möchte. Er wird sich zurückgesetzt und seine eigene Leistung geringgeschätzt sehen.
Ich bin nicht sicher, dass die öffentliche Meinung hier wirklich so positiv ist, wie sie von der veröffentlichten Meinung, jedenfalls vom Massenblatt #1, dargestellt wird.
Aber es bleibt ein deutliches Bild, wenn KTzG nun den Schulterschluss mit bildungsfernen Fan-Kreisen sucht, wenn sich die, denen er sich immer zurechnen wollte, von ihm abwenden ...
fotorrhoe
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