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RainerV 25.02.2011 12:49

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1151148)
Nun denn - beiden gemein ist aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht ...

Da ich nicht Britney Spears bin, würde man mir eh nicht glauben, daß der Song der Bellamy Brothers von mir ist, also brauch ich gar nicht erst behaupten, daß das mein "geistiges" Eigentum ist. Die gekaufte MP3 dieses Songs könnte ich aber sehr wohl mein Eigentum nennen.

Rainer

Kerstin 25.02.2011 16:19

Wir reden hier von illegalem Erwerb, nicht vom regulären Kauf :)

BeHo 25.02.2011 18:03

Zitat:

Zitat von Conny1 (Beitrag 1151127)
und Zimmermann..... Fortsetzung folgt bestimmt.
Schwarze Stühle scheinen sich besonders gut zum Aussitzen zu eignen.

Siehe Beitrag #16. ;)

JoZ 25.02.2011 18:32

Habt ihr euch mal den Ausgang der Auktion angeschaut?
Für was geben die Leute eigentlich ihr Geld aus? :roll:

Diverse Nachahmer-Tastaturen scheinen aber nicht mehr so gut zu laufen ...

Conny1 25.02.2011 18:33

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1151273)
Siehe Beitrag #16. ;)

Great minds think alike! ;)

Fotorrhoe 25.02.2011 18:35

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1151148)
Nun denn - beiden gemein ist aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht ...

Der Fall beginnt aber nur mit dem Urheberrecht! Nicht nur, dass eine Vielzahl von Quellen ohne Nachweis kopiert wurden, sondern es wurden auch vorschriftswidrig Arbeitsergebnisse des wissenschaftlichen Dienstes eingebaut. Das riecht nach Vorsatz.

Jeder, der einmal selber eine Qualifikation nachweisen mußte, wird sich seinen Teil denken, wenn ein Anderer diese Hürde durch blanken Betrug nehmen möchte. Er wird sich zurückgesetzt und seine eigene Leistung geringgeschätzt sehen.

Ich bin nicht sicher, dass die öffentliche Meinung hier wirklich so positiv ist, wie sie von der veröffentlichten Meinung, jedenfalls vom Massenblatt #1, dargestellt wird.

Aber es bleibt ein deutliches Bild, wenn KTzG nun den Schulterschluss mit bildungsfernen Fan-Kreisen sucht, wenn sich die, denen er sich immer zurechnen wollte, von ihm abwenden ...


fotorrhoe

xedi 25.02.2011 21:52

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1151145)
Die illegal herunter geladene MP3 ist aber nicht, was hier gemeint ist. Die steht auf einer Stufe mit der CD, die jemand im Laden unter der Jackentasche verschwinden läßt.

Naja, nicht ganz, denn beim Ladendiebstahl entsteht immer ein Schaden, bei der Kopie nur ein hypothetischer, falls man sich ansonsten die Kopie legal erworben hätte, hätte man nicht zugriff auf die illegale.

Aber deiner eigentlichen Aussage ist natürlich zuzustimmen.

Kerstin 25.02.2011 21:54

Beim illegalen Download eines mp3-Files erwischt ergibt eine Strafe wegen Urheberrechtsverletzung. Nicht wegen Diebstahl.

Dat Ei 25.02.2011 22:03

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1151356)
Beim illegalen Download eines mp3-Files erwischt ergibt eine Strafe wegen Urheberrechtsverletzung. Nicht wegen Diebstahl.

Sicher? Ist es nicht der Upload, also die Verbreitung, der juristisch verfolgt wird?


Dat Ei

Kerstin 25.02.2011 22:05

Der Download ganz sicher auch. Und zwar soweit ich weiß deshalb, weil in genau dem Moment des Downloads auch ein Upload erfolgen kann. Und zwar auch dann, wenn man so schlau ist und kein Uploadverzeichnis freigibt.


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